Im Steuerrecht werden unverzinsliche Verbindlichkeiten mit 5,5% abgezinst
Wertansatz § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG "Verbindlichkeiten sind unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nummer 2 anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. "
Hier würden unverzinsliche Verbindlichkeiten vorliegen. Es ist schon witzig, dass die mit dem Zinssatz vom EStg arbeiten, der natürlich auch für Körperschaften gilt.
Rund 211 bis 213 entsprechend meiner Voraussage.
Aktuell ist dieselbe Verteilug wie nach Runde 195 (8,8,13,12), wo der Spaß mit nur 1 Gebot pro Runde so ca. begann. Für uns sind es jetzt 6 Mio. mehr, für TEF 5,7, für DT knapp 17 Mio. und für V knapp 8 Mio. Weil die Telekom viele niedrige Gebote hatte und dadurch häufiger überboten wurde.
Vermutlich haben die Leute alle das Hotel in Mainz bis Gründonnerstag gebucht und können und wollen nicht vorher abreisen. Bin schon jetzt gespannt welche Firma das letzte Wort bzw. das letzte Gebot in der Auktion hat. |