Schade , das sich hier zu der Frage noch kein versierter Experte geäußert hat . Ich stehe nämlich vor einem ähnlichen Dilemma . Papier dieses Jahr wertlos ausgebucht ( in meinem Fall Delta Drone ) und das wars . Betrag war zwar überschaubar , aber ein weiterer Kandidat im Depot ist nicht mehr handelbar ( noch nicht ausgebucht ) . Wie es sich hier verhält , wäre jetzt meine nächste Frage .
Ich bekam zunächst zur Info , das man Verluste aus dem wertlosen Verfall von Wertpapieren prinzipiell verrechnen lassen kann . Aber auf Bankenebene ist die Wertlosausbuchung von Aktien steuerlich unbeachtlich . Das heißt: Sie wird nicht als Verlust anerkannt und fließt daher auch nicht in meinen Verlustverrechnungstopf. Ohne Verlust kann der Broker aber auch keine Verlustbescheinigung ausstellen. Eine Verlustverrechnung durch die Bank findet nur dann statt, wenn eine Veräußerung der Wertpapiere stattgefunden hat. Scheinbar kann man nun bei der nächsten Steuererklärung versuchen , Verluste durch wertlos gewordene Wertpapiere geltend zu machen. Und ob ein Verlust steuerlich wirksam ist oder nicht entscheidet dann das Finanzamt. Soweit meine Infos. Werde mal sehen , was das Finanzamt nächstes Jahr sagt .
Ich war nie bei Leoni investiert , was dort mit den Anlegern passiert ist , ist eine riesengroße Sauerei . Bei Wirecard wurde ( ich auch ) man betrogen , allerdings mit Verlustverrechnung , auch wenn das für viele nur ein kleiner Trost war . Bei Leoni wurde man regelrecht beschissen . Und dann wird sich gewundert , das der Deutsche sowenig Geld in Aktien steckt und sein Geld lieber im Kopfkissen versteckt oder es sich von Enkeltrickbetrügern abluchsen lässt . Nochmal zum Thema : Eine fundierte Antwort zu der Thematik wäre interessant , auch zu der Problematik der nicht mehr handelbaren Aktie. |