Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1281529
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07.10.20 15:45
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6483 Postings, 6697 Tage brokersteveEntschädigung rückt in greifbare Nähe



Sehr geehrter........

Der Skandal eskaliert immer mehr. Bitte bringen sie das Thema Entschädigung von Privatanlegern, die nur in der Aktie investiert waren, auf den Tisch und das zeitnah, um noch mehr Schaden von diesen abzuwenden.

Das Ganze ist mittlerweile mehr als offensichtlich, dass man hier bewusst durch wegschauen aus staatlichen Interessen seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Lassen sie die Privatanleger nicht die opfer dieses beispiellosen Skandals sein. Weite Ausführungen unterhalb des Artikels vom heutigen Handelsblatt.

Heute im Handelsblatt

Wirecard hatte mehr Geheimdienst-Verbindungen als bisher bekannt
Die engen Verbindungen zwischen Wirecard und verschiedenen Nachrichtendiensten werfen immer neue Fragen auf. Der BND hat jetzt eingeräumt, Zahlungen über Wirecard abgewickelt zu haben.
Felix Holtermann
07.10.2020 - 13:58 Uhr Kommentieren  3 x geteilt

München/Frankfurt Eine verhältnismäßig kleine Summe wirft viele Fragen auf: Wirecard hat für den Bundesnachrichtendienst (BND), den deutschen Auslandsgeheimdienst, Zahlungen über knapp 22.000 Euro abgewickelt.

Das geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung hervor, die derzeit in der Geheimschutzstelle des Bundestags liegt, wie das Handelsblatt von mit dem Vorgang vertrauten Personen erfahren hat. Angefordert hatte die Information der Finanzausschuss im Zuge der Aufklärung der Milliardenpleite von Wirecard.

Damit ist erstmals offiziell bestätigt, was Beobachter schon lange vermutet haben: Es gibt eine direkte Verbindung der deutschen Nachrichtendienste zum Skandalkonzern aus Aschheim bei München. Bereits seit einiger Zeit steht die Frage im Raum, warum der mutmaßliche Milliardenbetrug bei Wirecard so lange unentdeckt bleiben konnte.Oppositionspolitiker hegten früh die Vermutung, es könnte politische Schützenhilfe für den Konzern gegeben haben.

„Die Information bestätigt die schon länger vermutete Verbindung zwischen dem BND und Wirecard“, sagt Lisa Paus, Finanzexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Es zeigt sich erneut, wie interessant Wirecard für Geheimdienste gewesen sein muss. Die Bundesregierung mauert bei der Aufklärung. Der Untersuchungsausschuss muss endlich Licht ins Dunkel bringen.“

An diesem Donnerstag trifft sich der Untersuchungsausschuss zur konstituierenden Sitzung, am 29. Oktober soll er dann die Arbeit aufnehmen.

Lesen Sie auch: Bundesregierung kündigt Gesetzesverschärfungen im Wirecard-Skandal an
Der mit einem internationalen Haftbefehl gesuchte frühere Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der dringend verdächtig wird, den mutmaßlichen Milliardenbetrug mitorganisiert zu haben, hatte sich gegenüber Vertrauten immer wieder mit Geheimdienstkontakten gerühmt.

In Chat-Nachrichten prahlte er mit besten Drähten zur CIA, zum Mossad und anderen Nachrichtendiensten. Das Gerücht, Wirecard stelle Kreditkarten für Agenten aus, sei „nicht ganz falsch“, schrieb Marsalek auf der Flucht. Und fügte gleich mit an: Er habe „mehrere Pässe, wie jeder gute Geheimagent“.

Dass das nicht nur Angeberei war, wird immer deutlicher: Marsalek hält sich nach Handelsblatt-Informationen auf einem Anwesen westlich von Moskau auf, unter der Obhut des russischen Auslandsgeheimdiensts SWR. Dass er so schnell untertauchen konnte, lege die Vermutung nahe, dass er professionelle Hilfe aus dem Ausland gehabt habe, sagen Oppositionspolitiker. Russland bestreitet das.

Spuren führen aber nicht nur nach Moskau. In den Fokus geraten auch die Wien-Verbindungen Marsaleks, der wie der inhaftierte Ex-Wirecard-Chef Markus Braun österreichischer Staatsbürger ist. Wie das Handelsblatt von Insidern erfuhr, hat sich Marsalek noch am 18. Juni, dem Tag seiner Freistellung bei Wirecard, mit einem österreichischen Ex-Geheimdienstmitarbeiter getroffen. Zuvor hatte Wirecard das Fehlen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt.


PODCAST
Vom Aufstieg und Fall eines vermeintlichen Börsenwunderkindes
Nach Handelsblatt-Informationen traf sich Marsalek an jenem 18. Juni abends mit Vertrauten in einem italienischen Restaurant in der Münchner Innenstadt. Mit dabei: ein Ex-Abteilungsleiter des österreichischen Inlandsgeheimdiensts, des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Dieser leitete die Operativabteilung für Extremismus, Terrorismus und Spionageabwehr, war seit 2016 krankgeschrieben, seit 2018 „karenziert“, also unbezahlt freigestellt. Angeblich soll der Ex-Geheimdienstler da schon für Marsalek gearbeitet haben. Beiden wird in Wien eine Nähe zur Rechtspartei FPÖ nachgesagt, die das Innenministerium ab Ende 2017 anderthalb Jahre führte.

Auf Anfrage bestätigte die Anwältin des Ex-Geheimdienstmitarbeiters das Abendessen, betonte jedoch, dass ihr Mandant nichts über die Fluchtpläne Marsaleks gewusst habe. Dieser habe vielmehr erklärt, die Geschehnisse auf den Philippinen aufklären zu wollen.

Letzteres hatte Marsalek auch anderen Vertrauten erzählt – und damit eine falsche Spur gelegt. Tatsächlich floh Marsalek nach Handelsblatt-Informationen vom Flughafen Vöslau-Kottingbrunn bei Wien zunächst nach Minsk, später weiter nach Russland – und nicht wie zunächst berichtet wurde über die estnische Hauptstadt Tallinn.

Beratung für fremde Dienste

„Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über registrierte Grenzübertritte von Herrn Jan Marsalek“, teilte das Bundesinnenministerium auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Abgeordneten Fabio De Masi mit.

Für den Finanzexperten, einer der Treiber hinter dem Wirecard-Untersuchungsausschuss, sind das zu viele Zufälle. „Es gibt offenbar eine Achse Bayern-Wien. Marsalek hatte beste Beziehungen zu Geheimdiensten, konnte ungehindert ausreisen. Hat das Kanzleramt eigentlich mal Österreichs Kanzler Kurz angerufen, um zu klären, ob Wien auf deutschem Hoheitsgebiet Fluchthilfe für Marsalek geleistet hat?“, fragt De Masi.

Doch nicht nur die Wiener Geheimdienstverbindungen stehen im Fokus der Bundestagsabgeordneten. Auch die Tätigkeit des CDU-Politikers Klaus-Dieter Fritsche wirft Fragen auf. Er war bis Anfang 2018 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Nachdem er in den Ruhestand verabschiedet worden war, arbeitete er zwischenzeitlich für den österreichischen Innenminister und auch für Wirecard – und will nun erneut aktiv werden.

Im August 2019 hatte sich Fritsche an das Kanzleramt gewandt und für Wirecard um einen Gesprächstermin mit Lars-Hendrik Röller, dem Wirtschaftsberater von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), gebeten. Beim Gespräch am 11. September nahmen auch Alexander von Knoop, Finanzchef, und Burkhard Ley, Berater von Wirecard, teil.

Dort habe die Firma „über ihre Geschäftsaktivitäten in Fernost“ informiert, hieß es vom Kanzleramt. Am 6. September hatte sich Merkel beim Staatsbesuch in Peking für Wirecard eingesetzt.

Welche Rolle spielte Fritsche? „Eine durch das Bundeskanzleramt veranlasste Prüfung der Erfüllung dienstlicher Pflichten von Staatssekretär a. D. Fritsche bezüglich seiner Tätigkeit für die Wirecard AG ergab, dass die Tätigkeit keiner Anzeigepflicht unterlag“, hatte die Bundesregierung dem Handelsblatt Ende August erklärt. Das Gesetz schreibt vor, dass Ruhestandsbeamte Tätigkeiten anzeigen, die mit ihrer früheren Arbeit in Zusammenhang stehen könnten.

Auch gegen Fritsches Beratung für den österreichischen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl 2018 hatte das Kanzleramt offenbar nichts einzuwenden – trotz Kritik aus den eigenen Reihen am „Näheverhältnis zu Russland“ und der aufgrund von Misstrauen gegenüber der FPÖ gestörten Geheimdienstzusammenarbeit.

Der Staatsminister im Kanzleramt, Hendrik Hoppenstedt (CDU), belehrte den Finanzausschuss vor Kurzem, dass Kickl zwar nicht der parteipolitischen Couleur entsprochen habe, die er persönlich unterstütze. Aber dennoch sei Österreich natürlich ein befreundeter EU-Staat, man helfe gerne ihm Rahmen der eigenen Möglichkeiten.

Lesen Sie auch: Wirecard-Manager hat versucht, Prüfer von EY zu bestechen
Und Fritsche möchte weiter helfen: Am 25. Mai 2020 hat er „eine erneute Tätigkeit für das österreichische Bundesinnenministerium“ angezeigt, wie aus einem Schreiben von Hendrik Hoppenstedt (CDU), Staatsminister im Kanzleramt, an den Finanzausschuss hervorgeht.

Dabei gehe es um „weitere Beratung bezüglich der Reform der Aufbau- und Ablauforganisation im österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“. Das Kanzleramt sei mit Fritsche in Kontakt, die Tätigkeit „konnte (…) pandemiebedingt nicht weiter geplant werden“.

In der Opposition sorgt das für Aufsehen. De Masi kritisiert: „Ein österreichischer Ex-Agent könnte Marsalek bei der Flucht nach Weißrussland geholfen haben. Der Ex-Geheimdienstkoordinator Fritsche berät erst Wirecard, dann Österreichs Dienste. Und das Kanzleramt nimmt das alles hin. Das ist ein Skandal“, schimpft der Parlamentarier. „Es wird höchste Zeit, dass der Untersuchungsausschuss für Aufklärung sorgt.“

Paus von den Grünen betont: „Die Verbindungen von Wirecard oder Marsalek zu deutschen und ausländischen Diensten müssen aufgeklärt werden.“ Für den Untersuchungsausschuss sei dies ein wichtiger Komplex.

Das Problem: Bisher ist kein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Geheimdienste beaufsichtigt, Teil des Ausschusses. „Wir setzen uns dafür ein, dass der U-Ausschuss einen unabhängigen Sonderermittler bestellt. Dieser soll die Geheimdienstverbindungen sichten und dem Ausschuss Bericht erstatten“, fordert Paus.

 

07.10.20 20:01
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6483 Postings, 6697 Tage brokersteveHannah..du bist echt krank..

Ein Hater, wie er im Buche steht.  

07.10.20 22:17

7716 Postings, 2743 Tage hardylein@justox

Einfach ehrlich sein, alles angeben, chronoligisch geordnet, dann ist auch fifo berücksichtigt. Saldo ist dann der Schaden.  

07.10.20 22:20

7716 Postings, 2743 Tage hardyleinBrauchte Russland , nachdem

die DBank ausfiel, eine neue "Geschäftsbank", namens WCD?  

07.10.20 22:24

7716 Postings, 2743 Tage hardylein@justox

Kauf  am       01.01         100 Stück zu 100 .....10000€
Verkauf am  30.03            50 Stück zu 130......6500€
Kauf  am        11.04           50 Stück  zu 150........7500€
Kauf am         30.05            50 Stück zu  120.........6000€  

Verkauf am    18.06          70 Stück zu    60...... 4300€
Verkauf am      26.06          80 Stück zu   10...... 800€

Produkte bilden und zusammenziehen!  (Verkauf +) (Kauf -)  

07.10.20 23:45

582 Postings, 2126 Tage Justox@hardylein

Vielen Dank!

Ehrlich gesagt, ich erwarte nicht viel. Meistens werden ja die großen Gläubiger bedient. Für die Kleinanleger bleibt außer Kosten meist nichts übrig.  

Die Politik sorgt schon dafür, dass der kleine Mann am Boden bleibt. Brot und Spiele, Alkohol zu moderaten Preisen, Malle Urlaub noch bezahlbar usw usf.

Jetzt durch Corona wackelt das ganze System.  Aktionismus ist angesagt. Teile der Bevölkerung verstehen das Ganze nicht und Proben den Widerstand. Gesunder Nährboden für die nächsten Ansteckungen.

Bleiben Sie gesund! Wie lange noch, weiß auch keiner.  

08.10.20 09:45

1 Posting, 1531 Tage fbo|229290935Schneeballsystem Mingers mit Prof.Dr.Knoll

08.10.20 13:54

3326 Postings, 4997 Tage schakal1409Jannnah,,,,????

Brokersteve hat wirklich in Occidental investiert???
Woher weisst du das,oder ist es nur so gesagt.!
Ja, dann wundert es mich nicht,so eine menge von Bettelbriefen an ach so  wichtige??? Personen versendet zuhaben.
da sind ja Tausende von Euros in die Wüste gespendet worden.
mfg
 

08.10.20 15:01

2346 Postings, 5810 Tage butschiLesen bildet, leider aber nicht alle

> KPMG insofern, als dass sie In ihrem Bericht auch die Jahresabschlüsse  2016-2018 als nicht
>  korrekturbedürftig anerkannt haben und nur in geheimen amendments auf die ihr Bekannte
>  verheerende Situation aufmerksam gemacht hat

KPMG hat keinerlei Aussagen zu irgendwelchen Jahresabschlüßen gemacht. Das war nur die Interpretation von Wireklo.

Das steht mehrfach dick und deutlich und für alle die nur ein ganz kleines bisschen lesen können und Verstand haben im Gutachten drin. KPMG hat keinerlei Beurteilung der Auswirkungen des gefundenen auf irgendwelche Jahresabschlüße bewertet. KPMG wird hier never eher vor Gericht verlieren.

Daß wenn die 1 Mrd. nicht wirklich nachgewiesen worden sind, es keine Auswirkungen auf die alten JA geben würde, hat der Superbroker aber exklusiv.  

08.10.20 15:28

847 Postings, 1915 Tage Joel888Fundstück (nein, nicht die 2 irgendwas billions)

In Berlin kommt erstmals der Untersuchungsausschuss Wirecard zusammen. Dabei geht es um die Rolle der Bundesregierung bei dem Skandal. Aber auch Anleger machen sich Gedanken über den Fall – ihre Aussicht auf Entschädigung ist aber eher gering.
 

08.10.20 15:30

847 Postings, 1915 Tage Joel888Info von Edo Clu

Es war Dr. däm. rer. fek. Badvalley mit der Wirekarte im Foyer der EZB.

Fall geklärt!  

08.10.20 17:41

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveAbwarten.. es liegt eine grobe pflichtverletzung

Vor und hierfür müsste die bafin haften.

Auch gibt es Anspruchsgrundlagen aufgrund von EU Recht.
Dazu hat die ESMA der Bundesregierung einen fragenkatalog geschickt und eine Stellungnahme angefordert. ME haften sie danach, weil sie ein nicht eu konformes system eingerichtet haben und untätig geblieben sind. Letzteres wohl aus politischen Gründen, was eine grobe Amtspflichtverletzung wäre.  

08.10.20 19:43

83 Postings, 1676 Tage Desperados123Berechnung Schadenssumme (für Anmeldung beim IV) ?

Also so ganz blicke ich mit der Berechnung der Schadenssumme für den Insolvenzverwalter noch nicht durch....

Quelle: https://akh-h.de/rechtslexikon/kursdifferenzschaden/

Beim Transaktionsschaden bedarf es einer ausführlichen Begründung.
Zitat: "Diesbezüglich trägt der Anleger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Aktien wegen der unterlassenen Mitteilung erworben wurden – d.h. in Kenntnis der unterlassenen Mitteilung diese nicht gekauft worden wären."

Wie soll man das Begründen, das man wegen der unterlassenen Meldung (Adhoc) die Aktie ansonsten nicht gekauft hätte? Ich hatte bei Wirecard teilweise 2019 Aktien erworben und teile davon auch zwischenzeitlich erfolgreich veräußert. Oder sagt man einfach -> Wirecard hat seit 2016 ? (noch nicht 100 % ig klar) alle betrogen bzw. keine Adhoc zu falscher Bilanz publik gemacht und somit kann man hier die Berechnung nach Transaktionsschaden ansetzen.

Sicherer erscheint mir die Kalkulation nach Kursdifferenzschaden. Hier setzen ja einige z.B. 1,3 Euro an? Also Kaufkurs zu dem (jetzigen?) Kurs? Diese Berechnung wäre somit ja noch vorteilhafter, da ich meinen Verkauf der Aktien nach dem 18.06. etwas teuer abwickeln konnte.

Zusammenfassung: Was genau möchte den der IV hier sehen?

Dann zu der Berechnung an sich (was ich hier so gelesen habe):
- Berechnung nach FIFO Prinzip ?
- Berechnung von reinen Kauf - Verkaufspreisen ?
- am Ende haut man noch die "Ordergebühren" auf den Schaden für alle getätigten Käufe / Verkäufe (Korrekt?)
- Realisierte Aktiengewinne die ja in der FIFO Methode bei "regem Handel" mit der Aktie auftreten (können) lässt man aus der Schadensumme raus. (Korrekt?)

Zur Fifo Methode an einem vereinfachten Beispiel:


Ich kaufe 100 Aktien und verkaufe davon 20 Stück, anschießend kaufe ich nochmal 200 und verkaufe weitere 90 Stk - nun kommt die Pleite.

1.)
Kauf: 100 Aktien       - 118 Euro  --> 11.800 Euro (gesamt)
Verkauf: 20 Aktien   -  130 Euro --> 2.600 Euro (gesamt)
Formel:  2.600 - (20 * 118 Euro) = 240 Euro Gewinn

2.)
Kauf: 200 Aktien       -  125 Euro --> 25.000 Euro (gesamt)
Verkauf: 90 Aktien    - 123 Euro  --> 11070 Euro (gesamt)
Achtung: Es sind ja weiterhin 80 Aktien zum EK 118 Euro drin, d.h. ich muss die hier beim Verkauf erstmal gegensetzen, erst dann nehme ich noch 10 Aktien, die für 125 Euro erworben worden sind.
Formel: 11070 - (80 * 118 + 10 * 125) = 380 Euro Gewinn

3.) Wirecard Insolvenz - Aktienkurs 2,40 Euro
190 Aktien noch übrig zu 123 - Rest erspare ich euch..
Dieses Model kann man beliebig fortführen..

Ist das so korrekt? Kann ich die Gewinne dann aus der Schadenssumme hier raus lassen und die Orderkosten draufschlagen?

Sofern das so korrekt ist, könnte das als Hilfestellung herhalten. Voraussetzung ist, das man sämtliche Käufe / Verkäufe in Excel chronologisch sortiert und die Kauf - Verkaufspreise von den Orderkosten trennt. Das bekommt man allerdings auch alles von seiner Bank.


 

08.10.20 22:23

83 Postings, 1676 Tage Desperados123Info

Das Beispiel im post zuvor, wäre dann wohl der transaktionsschaden , der gut begründet sein muss.

Mingers redet in einem interview allerdings auch von kursdifferenzschaden.

https://www.springerprofessional.de/aktiengesetz/...ionaere-/18201342

Hier habe ich mal was für ein kursdifferenzschaden gefunden:

Wir warten hier noch auf ein konkretes Sachverständigengutachten. Vorbehaltlich einer möglichen Änderung, halten wir folgende, vorläufige Berechnung für plausibel:
Zieht man für eine vorläufige (nicht sachverständig ermittelte) Schadensberechnung den gleitenden Durchschnitt der letzten 90 Tage vor dem 17.06.2020 (EUR 104,500) heran und subtrahiert davon den Tagesdurchschnittswert vom 22.06.2020 (EUR 14,876) ergibt sich eine Kursdifferenz in Höhe von EUR 89,624 pro Aktie.
Zieht man für eine vorläufige (nicht sachverständig ermittelte) Schadensberechnung auf ANDERER Grundlage den Kurswert nur vom 18.06.2020 zwischen 9:30 bis 9:59 Uhr (EUR 100,480) heran und subtrahiert davon den Tagesdurchschnittswert vom 22.06.2020 (EUR 14,876) ergibt sich eine Kursdifferenz in Höhe von EUR 85,604 pro Aktie.
Wir halten daher (vorbehaltlich einer Berechnung durch Sachverständige) einen Kursdifferenzschaden zwischen EUR 85,604 und EUR 89,624 pro Aktie für plausibel.



 

09.10.20 16:41
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24 Postings, 1625 Tage NodocForderungsanmeldung Ausfüllhilfe

Ich bin auf der Suche nach Anleitungen oder Beispielen wie die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren (Jaffe) ausgefüllt werden kann.
Da ich mich mit der Thematik leider so gut wie gar nicht auskenne, wäre ich sehr froh, wenn mir jemand einen Link zu besprochenen Ausfüllhilfen
bzw. zu Beispielen bereitstellen könnte.
Um nicht noch mehr Geld in den Sand zu setzten möchte ich hiermit keine Kanzlei beauftragen.

Noch eine Frage, die hier nicht wirklich vollends geklärt wurde:
Von welcher Berechnungsbasis zum Verlust ist auszugehen?

Transaktionsschaden (alle Verluste gegen Gewinne aufgerechnet)
Transaktionsschaden (nur Verluste, ohne einbeziehen der gemachten Gewinne)

Besten Dank  

09.10.20 22:10

83 Postings, 1676 Tage Desperados123Berechnung

Ich habe eine sehr gute ausfüllhilfe gefunde. Eine Frage zur Berechnung der Schadens:

- Berechnung erfolgt nach Fifo
- Realisierte Gewinne durch zwischenzeitliche Verkäufe kann man rauslassen
- Berechnung: Aufwand für den Kauf minus Verkaufserlös = Schaden
- im Aufwand sind sämtliche Kosten zum Aktienkapital erhalten.

Bei dem Verkaufserlös handelt es sich aus meiner Sicht um Verkaufspreis minus der Kosten.

Also wer die Berechnung:

Schaden =

( Kaufpreis + Nebenkosten )
              Minus
( Verkaufspreis - Nebenkosten )

Stimmt das so oder habe ich einen Denkfehler ?  

10.10.20 10:10

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveDWS hat ausfüllanleitung mit transaktionsschaden

Die geben diese Berechnung vor.  

10.10.20 13:36

815 Postings, 2126 Tage Provinzberliner@Jannah

Brokersteve diese Börsen-Koryphäe hat mal wieder die Buchstaben durcheinander geschmissen.Hauptsache er wird des Schreibens nicht müde.
Lass nicht nach: schreiben, schreiben,schreiben......das ist ganz wichtig !  

10.10.20 14:04

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveSorry für den Schreibfehler ..meinte DSW

Die haben eine Ausfüllanleitung.  

10.10.20 18:28
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174 Postings, 1678 Tage SonnenscheinregenForderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren

Habe meinen Enkeln für ihre künftige Ausbildung Wirecard-Aktien übertragen....
Wer ist in dem Fall auf dem Formular als Gläubiger anzugeben?  Die  Enkel sind noch minderjährig.
Wer unterschreibt die Forderungsanmeldung? Gebe ich die Daten eines Elternteils an oder beide Erziehungsberechtigte?
 

10.10.20 18:32

7716 Postings, 2743 Tage hardyleinWürde sagen,

derjenige,  in dessen Depot die Aktien liegen.  

10.10.20 18:37

4145 Postings, 5429 Tage ZeitungsleserEinwilligung/Genehmigung Familiengericht einholen

Vorsichtshalber mal beim Familiengericht nachfragen. Das Geschäft darf für den Minderjährigen nicht nachteilig sein. Sofern Gebühren/RA Kosten anfallen, ist es wohl der Fall.  §§ 104 ff. BGB

 

10.10.20 20:19
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16 Postings, 2049 Tage ScorFrage zur Forderungsanmeldung

Ich bin auch gerade dabei die Forderungsanmeldung auszufüllen.Jeder gibt zwar Tipps dazu, aber eine richtige vollständige Anleitung konnte ich nicht finden.  Es wäre schön wenn man das viell. mal zusammen abarbeiten könnte bzw. hat ja viell. der ein oder andere eine Mitgliedschaft bei SDK o.ä. und kann viell. Infos geben von der Ausfüllhilfe. Da es ja auch wichtig ist, alles entsprechend rechtlich zu begründen, da es sonst trotz Anspruch abgelehnt wird. ICh habe einen Freund, der Jura z.Z. studiert gefragt, aber er ist sich auch nicht 100% sicher, deshalb alle weiteren Angaben ohne Gewähr:-)

Das Formblatt kennt ja jeder und das sollte auch benutzt werden :

https://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdf

Hier geht es mit 1. los, der Hauptforderung.

Hier kann man entweder

1.den Tranaktionsschaden geltend machen, was schwieriger ist diesen einwandfrei ohne Anwalt rechtlich exakt zu definieren, da die Beweislast beim Käufer liegt und Ihr Beweisen müsst, dass Ihr nicht gekauft hättet, wenn ihr die jetzigen Informationen gehabt hättet.

oder
2.den Kursdifferenzschaden geltend machen, was der sichere Weg ist, seine Ansprüche u erhalten.
Hierbei müsst Ihr nur beweisen, dass der Kurs zum Zeitpunkt eures Kaufs niedriger hätte sein müssen, wäre die Information über die fehlenden 2 Millarden vorhanden gewesen. Die Berechnung des KDS sieht dabei bei Wirecard folgendermaßen aus: Der Kurs der Wirecard-Aktie war in der Zeit vom 18.06.2020 (Information über fehlende Nachweise für die Existenz des Treuhandguthabens) bis zum 22.06.2020 (Information über fehlende Existenz des Treuhandguthabens) an der Börse Frankfurt von € 105,00 auf € 13,66 gefallen. Nach Bekanntwerden der Insiderinformation war der Kurs somit um 86,98 % eingebrochen. Der Kursdifferenzschaden ist also mind. 86,98 % des Erwerbspreises der Aktien.

Rechenbeispiel: Ihr habt 10 Aktien zu 140€ gekauft. 86,98% davon sind 1217€, die Ihr einfordern könnt. Dies wäre dann bei der Hauptforderung in das Feld daneben einzutragen. Zinsen und Kosten vor Verfahrenseröffnung wären zu kompliziert, deswegen lasse ich dies jetzt raus.

Summe der angemeldeten Beträge sind also die 1217 hier im Beispiel.

WICHTIG: Es reicht nicht, einfach die Summe auszurechnen  und die Zahl einzutragen, Ihr müsst als Anlage dazu eine Erklärung mitschicken. In dieser sollte stehen, dass der Kursdifferenzschaden geltend gemacht wird und eine Erklärung, warum. Die Erlärung wäre dann:

1. Information über fehlende Nachweise für die Existenz des Treuhandguthabens
und
2. Information über fehlende Existenz des Treuhandguthabens

Danach kommt der Rechtsgrund der Forderung weiter Unten. Hier müsste als Grund Schadensersatz eingetragen werden beim obersten Kästchen, der Rest bleibt leer. Hier ist es wieder wichtig, eine extra Erklärung mitzuschicken, in der Ihr den Schadenersatz rechtlich genau erklären könnt.

Und da bin ich gerade dabei und über Tipps und Hinweise dankbar:-)

Die Infos habe ich u.a. auch von dieser Seite:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...renzschaden-anmelden_180876.html


Aber wie gesagt, ich übernehme keinerlei Haftung o.ä. für die Richtigkeit der Angaben:-)  

11.10.20 17:30

1 Posting, 1528 Tage lebsiRechenbeispiel komplizierter

Hi Scor,


Danke für Deine Zusammenfassung.
Jetzt machen wir doch Dein Rechenbeispiel etwas komplizierter:
Was ist, wenn alle oder Teile der gehaltenen Aktien zw. 18.6. und 22.6. verkauft wurden? ... sagen wir zu einem Preis von 20€.
Jetzt gibt's für mich 2 Storylines

  1. Für die Ermittlung des Kursdifferenzschadens ist das unerheblich, da zur Ermittlung des fairen Preises zum Einkaufszeitpunkt die voll Kenntnis des fehlenden phillippinischen Kontos und damit die 13,5€ (oder 18,...€) anzusetzen sind
  2. Für die Ermittlung des Kursdifferenzschadens sind die 20€ aus dem tatsächlichen Verkauf anzusetzen, da man keinen Schaden anmelden kann, der nicht entstanden ist ...

... Und noch eine Stufe komplizierter: Wie ist der Kursdifferenzschaden in Deinem Beispiel, wenn 2 Aktien vor dem 18.6. zu einen Preis von 160€ und 2 weitere Aktien zu einem Preis von 120€ verkauft worden sind?

Wenn ich richtig liege, dann werden (im Gegensatz zu Transaktionsschäden) bei den Kursdifferenzschäden die Ordergebühren nicht berücksichtigt.
Freue mich schon auf die Erörterung :-)

LG lebsi

 

11.10.20 19:41

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveNatürlich müssen Erlöse abgezogen werden

In der Höhe ist ja kein Schaden entstanden. Wär ja absurd.  

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