Eure Einwände sind durchaus berechtigt und ich hab mich im Vorfeld auch mal diesbezüglich schlau gemacht und dabei herausgefunden, dass alles wie immer mal „Ansichtssache“ ist. Damit eine Computergrafik zumindest in Deutschland unter das Urheberrecht fällt, muss es eine „schöpferische Tiefe“ aufweisen und weißt dies nun eine schöpferische Tiefe auf oder nicht? Das sind dann immer die Fragen, die dann Gerichte klären müssen.
Von Seitens AMC rechne ich jetzt mal weniger mit Problemen, weil es ja nicht deren Logo ist. Noch nicht einmal der Name AMC ist zu lesen. Maximal das A wäre vielleicht besonders. Aber ob dies dann schon ausreichen würde? Aber wenn könnte man ja bei AMC anfragen. Ich glaub dies ist weniger das Problem. Zudem wird dieser Schriftzug bzw. das A in Amerika schon auf diversen Merchandiseartikel verwendet und scheinbar ohne Probleme bei der Masse an Merchandiseartikeln.
Und ich glaub, in Amerika ist es so, dass
„Zudem setzt eine Klage vor Gericht wegen einer Urheberrechtsverletzung die Registrierung voraus, sodass viele Urheber sich dazu entschließen ihr „copyrighted material“ – also die urheberrechtlich geschützten Werke – anzumelden.“
Sprich, in Amerika müsste die Grafik exakt so geschützt sein.
Auch findet sich keinerlei Hinweise auf den „Schöpfer“. Ich sag ja auch nicht, dass wir exakt so das Logo nehmen müssen, ich hatte es erst einmal nur als Denkanstoß gepostet in welche Richtung es ungefähr gehen könnte. Deswegen hatte ich ja die kreativen Leute hier aufgefordert vielleicht eigene Ideen zu posten und mir ging es hier ja auch nicht primär um irgendwelche Merchandiseartikel sondern um ein Logo womit wir uns identifizieren können. |