Er spricht von "Delisting" und weis nicht mal, bei welchen Voraussetzung eine Aktie delistet wird.
Als Delisting (engl. to list ‚notieren, verzeichnen‘), seltener auch Börsenabgang oder Börsenrückzug, bezeichnet man die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer Aktiengesellschaft. Demgegenüber bezeichnet Downlisting den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt in den Freiverkehr. Das Delisting ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, durch den die Aktie vom aktiven Handel dauerhaft entfernt wird. Mögliche Gründe für ein solches Vorgehen können ein sogenanntes Going Private nach einer Unternehmensübernahme sein oder die Vermeidung der umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ein Delisting kann auch durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börsenaufsichts- und/oder der Finanzdienstleistungsbehörde veranlasst werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel in dem Wertpapier nicht mehr gewährleistet werden kann (z. B. nach einem Squeeze-out, bei dem alle Aktien in eine Hand zusammengeführt werden).
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