Ich poste noch mal eine Ergänzung zur Patentanmeldung. Könnt ihr das irgendwie einordnen. Wieviele Testkits werden da so im Jahr gebraucht. Ich hab da gar keine Ahnung. Ich hab mal eine E-Mail an PAION geschickt. Mich interessieren da hauptsächlich die Umsatzzahlen, die man damit generieren kann. Das Patent ist ja jetzt erteilt. Es scheint, als würde PAION sehr bald weitere Einnahmequellen mit Solulin erschließen. Bin aber noch etwas vorsichtig, bis dies von Paion geklärt und bestätigt ist. Den link zur Patenterteilung findet ihr einen Beitrag vorher.
Grüße Erbse
Beschreibung des neuen PAION Patentes
1. In vitro-Verfahren zur Auswahl eines für die Therapie mit Gerinnungshemmern geeigneten Patienten, umfassend folgende Schritte: a. Entnahme einer Probe aus einer Körperflüssigkeit, -zellen oder -gewebe aus dem Patienten, b. Ermittlung des löslichen Thrombomodulins in der entnommenen Probe, c. Vergleich der ermittelten Konzentration oder Aktivität des löslichen Thrombomodulins in der Probe mit einem Standardwert, d. Auswahl desjenigen Patienten, dessen Probe im Vergleich zu dem Standardwert keine wesentlich erhöhte Konzentration oder Aktivität an löslichem Thrombomodulin aufweist für eine Behandlung mit Gerinnungshemmern.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Standartwert a) dem arithmetischen Mittel der unteren Tertile einer Kontrollgruppe oder b) etwa 80 % des aritmetischen Mittels aller Werte einer Konrollgruppe entspricht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der ausgewählte Patient eine Konzentration von löslichem Thrombomodulin im Blutplasma unter etwa 6.0 ng/ml, bevorzugt unter etwa 5,5 ng/ml und besonders bevorzugt unter etwa 5,0 ng/ml besitzt.
4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Patient für eine Therapie mit Antikoagulantien, Thrombolytika oder Blutplättchenaggregationshemmer ausgewählt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Patient für eine Therapie mit indirekten Antikoagulantien, bevorzugt mit Vitamin K-Antagonisten, besonders bevorzugt mit Warfarin ausgewählt wird.
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Therapie der vorbeugenden Behandlung einer thromboembolischen Erkrankung dient.
7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konzentration oder Aktivität des löslichen Thrombomodulins mit Hilfe von Thrombomodulin-bindenden Substanzen, bevorzugt mit monoklonalen anti-Thrombomodulin Antikörpern, besonders bevorzugt mit den monoklonalen anti-Thrombomodulin Antikörpern ZM43b und TM531 bestimmt wird.
8. Kit umfassend mindestens eine Thrombomodulin-bindende Substanz sowie lösliches Thrombomodulin, bevorzugt humanes lösliches Thrombomodulin, besonders bevorzugt Solulin.
9. Verfahren zur Bestimmung des löslichen Thrombomodulins in einer Probe, dadurch gekennzeichnet, dass das Thrombomodulin in einem ersten Schritt durch einen monoklonalen Anti-Thrombomodulin-Antikörper als Nachweis-Antikörper nachgewiesen wird, wobei der Nachweis-Antikörper nicht mit dem Capture-Antikörper interferriert.
10. Verwendung des Werts für die Menge oder Aktivität des löslichen Thrombomodulins in einer Probe aus einem Menschen oder Tier als Biomarker für die Eignung dieses Menschen oder Tieres, mit gerinnungshemmenden Mitteln behandelt zu werden, ohne eine klinisch inakzeptable Disposition für ein Blutungsrisiko zu zeigen. |