Die grüne Tonne hinter Gittern

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neuester Beitrag: 08.10.05 23:48
eröffnet am: 08.10.05 19:38 von: Hartz5 Anzahl Beiträge: 2
neuester Beitrag: 08.10.05 23:48 von: ICHbinDEUTS. Leser gesamt: 3547
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08.10.05 19:38

1720 Postings, 7210 Tage Hartz5Die grüne Tonne hinter Gittern

Da schaut man am Samstagabend mal ganz entspannt bei Ariva rein, um noch schnell in der Genuß der hochkarätigen geistigen Ergüsse des Herrn End zu kommen und muß dann enttäuscht feststellen, daß der brillianteste Comoderator von Ariva mal wieder über die Stränge geschlagen hat.

Da hat unser Herr End als engagierter Streiter gegen den Klimawandel wohl mal wieder ganze Arbeit geleistet, damit das Klima hier im Board auch weiterhin auf soliden Füßen steht. Sagen wir ihm Dank für die vorbildliche Arbeit, die er wohl ganz im Sinne seines Arbeitgebers hier verrichtet.  

08.10.05 23:48

14 Postings, 6774 Tage ICHbinDEUTSCHLA.Hamburger Gericht schließt Kindergarten

Hamburger Gericht schließt Kindergarten

Urteilsvermögen im Ruhestand

Von Detlev Rose


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Wie degeneriert muß eine "Gesellschaft" sein, in der spielende Kinder als Lärmbelästigung empfunden werden, gegen die man mit gerichtlicher Unterstützung zu Felde zieht? Die Antwort auf diese Frage fällt seit kurzem leicht: Längst nicht so verkommen wie eine Gesellschaft, in der Kinderfeinde vor Gericht auch noch Recht bekommen. So ein Fall spielte sich vor kurzem in Hamburg ab. Das dortige Landgericht ordnete an, daß der Kindergarten "Marienkäfer" im Stadtteil Wandsbek schließen muß, weil sich Anwohner durch den "Lärm" der spielenden Kinder belästigt fühlen. Verantwortlich für diese absurde Entscheidung: die Vorsitzende Richterin Irene Budelmann (65), die auch dem Vorstand der Gesellschaft Hamburger Juristen angehört. Sie ging kurz nach dem Urteil in den Ruhestand, zum Abschied gab es noch eine Dankesurkunde vom Landgerichtspräsidenten.

Der Kindergarten, den rund 40 Kinder besuchen, ist 1994 in Eigeninitiative von Eltern gegründet worden - ohne jegliche staatliche Unterstützung. Das zuständige Bezirksamt genehmigte die Einrichtung, doch bereits 1995 urteilte das Hamburger Oberverwaltungsgericht, daß ein Kindergarten in einem "reinen Wohngebiet" nicht der Baunutzungsverordnung entspreche. Fragt sich, wo nach Ansicht der Robenträger der beste Platz für Kinder wäre. Vielleicht zwischen einer Kläranlage und einer Mülldeponie?

Die Pöbelei gegen den "Marienkäfer" begann 1998, geklagt hat unter anderem Nachbarin Vera Witthöft (61). Die stört sich zwar nicht am Lärm der vierspurigen Straße hinter dem Haus, die bezeichnenderweise "Rennbahnstraße" heißt und über die nach Polizeiangaben täglich bis zu 40.000 Pkw, Schwerlaster und Busse fahren. Wenn bei schönem Wetter aber für einige Stunden am Vormittag nebenan im Garten die Kinder spielen, sei das "unerträglich". Ein Gutachter konnte übrigens nicht feststellen, wieviel "Lärm-Emissionen" vom Verkehr und wieviel von den Kindern stammen. Kein Problem für Richterin Budelmann. Wegen der "höheren Frequenz" von Kinderstimmen, so ihr Urteil, sei "eine erhebliche Beeinträchtigung der Kläger schon dann anzunehmen, wenn sich die Kinder [...] täglich ca. 60 bis 90 Minuten im Garten aufhalten".

Das Skandalurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt des Kindergartens Berufung eingelegt hat, die Eltern sind trotzdem fassungslos. "Wir Eltern bewegen uns ja schon in Richtung einer gesellschaftlichen Randgruppe", äußerte eine der betroffenen Mütter resigniert. Und damit hat sie gar nicht mal Unrecht: In Hamburg leben nur noch in jedem zehnten Haushalt Kinder, sagt Uwe Hinrichs, Geschäftsführer des Hamburger Kinderschutzbundes. Und Urteile wie dieses sind für Paare, die eine Familie gründen wollen, gewiß alles andere als eine Ermutigung. Da hilft auch die scheinheilige Empörung nicht, die von "Familienministerin" Renate Schmidt bis zu diversen Hamburger Lokalpolitikern nach dem Gerichtsbeschluß laut wurde. Schließlich hat erst die jahrzehntelange volksvergessene und familienfeindliche Politik der Etablierten zu einer Atmosphäre geführt, in der solche Urteile entstehen können.

Der geschilderte Fall ist natürlich nicht "typisch" für Hamburg, und auch in anderen Bundesländern haben Gerichte bei ähnlichen Streitigkeiten zugunsten der Kinder entschieden. So wurde in Osnabrück eine Klage gegen einen Spielplatz abgewiesen. Der Richter weigerte sich schlicht, auf diese Fälle Regelungen wie die "TA Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) anzuwenden, die ausdrücklich nur für Gewerbe- und Industrieanlagen gelten. Anders die Hamburger Richterin, die sich in ihrem Urteil unter anderem auf die TA Lärm stützte. "Anscheinend ist das Urteilsvermögen von Frau Budelmann schon vor ihr in den Ruhestand gegangen", hieß es in einem Leserbrief zu dem Thema. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

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