1. März 2007, 18:50 Uhr Urteil Hamburg liegt laut EU am Meer Die gesamte kommerzielle Schifffahrt auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Mineralölsteuer befreit worden. Das höchste EU-Gericht entschied am Donnerstag in Luxemburg, es handele sich bei diesem Teil der Elbe, ebenso wie auf anderen Flüssen die zu Überseehäfen führen, um ein Meeresgewässer und nicht um ein Binnengewässer der Europäischen Union. Das Gericht erinnerte die Finanzbehörden daran, dass „jede Schifffahrt zu kommerziellen Zwecken“ auf Meeresgewässern von der Mineralölsteuer befreit werden muss. Dabei spiele der „Zweck der Schifffahrt“ keine Rolle, solange es sich um eine kommerzielle Fahrt handele. Der Geschäftsführer des Unternehmensverbands Hafen Hamburg, Norman Zurke, begrüßte die Entscheidung. „Was wir hier haben ist Seeverkehr und nicht Binnenschiffverkehr.“ Deshalb sei es nur sinnvoll, dieselben Bedingungen zu schaffen, wie für Häfen, die unmittelbar am Wasser liegen. Neben dem fraglichen Teil der Elbe sind auch die Zufahrten zu den Überseehäfen Emden, Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven und zum Nord-Ostsee-Kanal dem EU-Steuerrecht unterworfen. Dieses sieht vor, dass die Schifffahrt in Meeresgewässern keine Mineralölsteuer zahlen muss. Bisher galt nationales Steuerrecht. Dieses sah die Mineralölsteuerfreiheit für Schiffe vor, die „ausschließlich in der gewerblichen Schifffahrt“ eingesetzt werden. Zugleich enthielt das deutsche Mineralölsteuergesetz jedoch Ausnahmen, die nun nicht mehr zulässig sind. So wurden Bagger, Kräne und Getreideheber nicht als Schiffe angesehen. Dem Urteil lag ein Streit zwischen dem belgischen Betreiber eines Saugbaggers mit Laderaum („Hopperbagger“) und dem deutschen Fiskus zu Grunde. Dabei ging es um die Frage, ob jene Mineralölmengen, die während der Baggerarbeiten beim Manövrieren verbraucht werden, steuerpflichtig seien. Das Gericht wies die Argumentation des Hauptzollamtes Oldenburg, es handele sich hierbei nicht um „Schifffahrt“, zurück. Der Bagger verfüge über einen eigenen Antrieb, mit dem er sich „selbstständig fortbewegen“ kann. Er weise „die technischen Merkmale auf, die für eine Schifffahrt erforderlich sind“. Der „Zweck der Schifffahrt“ sei nicht entscheidend. Experten zufolge hat die Luxemburger Entscheidung keine größeren Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Hamburg. „Das Urteil bedeutet keine Zeitenwende in irgendeiner Form“, sagte der Sprecher des Verbands Deutscher Reeder, Max Johns. „Um sich im globalen Wettbewerb zu behaupten, müssen die meisten kommerziellen Schiffe schon seit Jahren keine Steuer für ihr Schweröl bezahlen.“ Ähnlich sieht es die Hamburger Wirtschaftsbehörde: Auswirkungen auf Hamburg seien nur indirekt zu erwarten, beispielsweise weil die „Hopperbagger“ ihre Dienste billiger anbieten könnten, sagte ein Sprecher.
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