◉ dividende ende dezember: mindestens 4,8% dividendenrendite (1,0 /20,76) ◉ aktuelle chart-interpretation: rebound, s. oben #1525 (chart"technik" = wiedererkennung von mustern in kursbildern; charts enthalten gespeichertes "altes" wissen und haben eine prognosewahrscheinlichkeit > 50%, vgl Kahneman: Schnelles Denken, langsames Denken, S. 292f, http://www.wissenbloggt.de/?p=20357 ) ◉ valuation metrics -- 2017e: sehr hohe gewinnrendite (EBIT/EV) von 33% auf basis des aktuellen kurses (19mio EBIT / [20,76 x 8,385mio aktien minus 116,6mio cash]), s. oben #1504 -- Price-to-Owner-Earnings (Warren Buffett) von 7 (s. oben #1508) ◉ umsatzsteuer-rechtsstreit vor dem finanzgericht: gute argumente für Zeal Network "Case filed with the court. First court decision expected in Q2 2018. We remain confident that the outcome will be favourable for the Group" der streitpunkt ist simpel: es geht um die frage, ob die leistungen des britischen (zweit)lotterieveranstalters MyLotto24 Ltd (einer vollkonsolidierten minderheitsbeteiligung der ZEAL Network) als "auf elektronischem Weg" erbracht einzustufen sind - wenn ja, dann unterliegen die leistungen im EU-staat des (internet-)lottospielers (=leistungsempfängers) der umsatzsteuer "auf elektronischem Weg" erbracht" wären die leistungen der MyLotto24 dann, wenn sie ohne oder nur mit "minimaler menschlicher beteiligung" erbracht werden (vgl Artikel 7 sowie Anhang I der MwStVO und Abschn. 3a.12 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass -UStAE-; sowie --zur partnervermittlung im internet-- BFH v. 01.06.2016 - XI R 29/14 BStBl 2016 II S. 905, https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/631233/ unter Rn 41 ff.) Zeal Network wird argumentieren, dass eine lotterie wie MyLotto24 Ltd nicht ohne wesentliche "menschliche beteiligung" veranstaltet werden kann; die sicherheit und risikoabsicherung einer lotterie kann nicht maschinen (allgorithmen) überlassen werden, es gibt für eine lotterie kein softwaresystem, das maschinen- und menschliche intelligenz kombiniert leistungsgegenstand einer lotterie, wird ZEAL argumentieren, ist nicht nur der vertrieb per internet, sondern (in viel stärkerem maße als bei sportwetten- oder glücksspielanbietern) die absolute sicherheit (auch sehr hoher) gewinnauszahlungen, was durch hedging (erwerb von Insurance Linked Securities und abschluss von spezialversicherungen) ermöglicht wird, wofür es menschen (manager) braucht (der bisherige rekordgewinn in höhe von 47,9mio wurde problemlos im mai 2015 ausgezahlt) sicherheit durch (menschliches) risikomanagement ist kein untergeordnetes, sondern ein wesentliches leistungselement einer lotterie; das verkennen drei autoren der Oberfinanzdirektion NRW in ihrem aufsatz in der Umsatzsteuer-Rundschau 13/2017, S. 485-491 (titel: " 'Schwarze Online-Lotterien' im Spannungsfeld zwischen elektronischer Dienstleistung und dem nicht harmonisierten Glücksspielrecht ein Praxisfall", https://kor-ifrs.owlit.de/document/zeitschriften/...thentication=none ), trotzdem ist ihr aufsatz lesenswert fachliteratur: Grambeck, Auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen - Eine neue Großbaustelle im Umsatzsteuerrecht, NWB 2016, 3934 (3935) |