Es gibt ja einige unveräusserliche Werte, die sui generis sind und ewig gelten. In den Grundrechten geniessen die meisten Verfassungsrang, das bedeutet jedoch nicht unbedingt, daß alle dort niedergelegten Grundrechte absolut gelten.
Religionsfreiheit insbesondere, wenn man vergegenwärtigt, daß Religion wiederum eine Ansammlung von Werten darstellt, von denen natürlich einige im Widerspruch zu obigen absoluten Werten und Freiheiten stehen können. Beispiel Inka-Religion, Islam ist aber das weitaus aktuellere Beispiel.
Das historische Ergebnis der Aufklärung war ein Sieg über den absoluten Wahrheitsanspruch der Kirche, der nichts anderes als totalitär war und eine Beendigung des Machtanspruchs sowie eine Zurückdrängung der Kirche aus dem politischen in den privaten Raum. Im noch etwas wertefremdelnden Deutschland wird offenbar weithin gedacht, die Religionsfreiheit sei absolut und was unter deren Schutz an Werten vermittelt wird, sei geschützt. Dem ist aber nicht so. Klaro gehören Scharia sowie andere islamischen Werte verboten, wenn sie mit den absoluten Rechten und Freiheiten im Sinne etwa der Grundrechte kollidieren. |