Bei einem heutigen Kauf der Aktie zu 9,18 € und einem Verkauf ExDiv. zu 8,40 € ensteht zwar ein Verlust von 0,78 € je Aktie. Die Zahlung der Div. von 0,78 €/Aktie aus dem steuerlichen Einlagenkonto i. S. v. § 27 KStG führt jedoch zu einer Minderung der steuerlich zu berücksichtigen Anschaffungskosten. Entsprechend ergibt sich kein steuerlich zu berücksichtigender Verlust. |