auch wenn hier einige Besserwisser jene, die den Umtausch nicht geschafft haben, beleidigen. Ich kann nur sagen, daß consors von Anfang an, d.h. ab Ende April den Umtausch verhindert hat. Da war Clearstream noch offen. Also was solls. Ohne die Mitwirkung des Brokers war und ist kein Umtausch auf regulärem Wege möglich gewesen und wird es auch nicht sein. ABER: das heißt nicht, daß der Schaden unbedingt auf den ADR-Eigentümern hängen bleibt. Abgesehen von der russichen Variante, also den demnächst wieder möglichen deklarativen Umtausch (der mit viel Geld nur möglich ist), bin ich überzeugt, daß rechtliches Vorgehen Erfolg haben wird. Alle Anträge, die ich gestellt habe, wurden sowohl als E-Mail und postalisch via Einschreiben mit Rückschein gestellt. Es ist für jedes Gericht nachvollziehbar, wann ein Umtausch hätte durchgeführt werden können, ohne ein damals bestehendes Sanktionsgesetz zu unterlaufen. Da kommt auf BNB-Paribas eine Prozeßlawine zu. Dann habe ich einen ehemaligen Verfassungsrichter in der Sache befragt. Schließlich geht es um das Grundrecht auf Eigentum. Für den stellt sich nicht die Frage, ob die Sanktionen grundgesetzkonform sind, sondern ob Personen, die nicht Sanktionsziel sind, also deutsche ADR-Besitzer von Seiten des Staates, also der Bundesrepublik Deutschland (als EU-Mitglied) entschädigt werden müssen. Er glaubt "ja". Es kommt nur darauf an, nicht den Mut angesichts der manipulierten Meinungsmache zu verlieren und beispielsweise eine Interessenvereinigung (der Geschädigten) zu gründen. Hier könnten wir damit anfangen... Ich bin dabei! |