Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
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neuester Beitrag: 16.12.24 04:53
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eröffnet am: | 08.04.22 21:10 von: | EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 8446 |
neuester Beitrag: | 16.12.24 04:53 von: | Silberruecken | Leser gesamt: | 7336405 |
davon Heute: | 188 | |||
bewertet mit 11 Sternen |
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gut analysiert
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Am 08.08.2023 hat die Citibank die Bücher zumindest für Lukoil (ich weiß nicht, welche ADR Du hast) wieder geöffnet (https://www.lukoil.com/...Center/Securities/InformationForDRHolders).
Relevant sollte das jüngere Dokument sein, so dass ich da noch einmal nachhaken würde.
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Boardmail an "Caloi" |
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Habe mir das ganze Kleingedruckte nicht durchgelesen. Keine Ahnung ob es immer noch einen Haken gibt.
https://www.clearstream.com/clearstream-en/...services/a23086-3712234
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Boardmail an "GuntherK" |
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Boardmail an "Serg_1986" |
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Aufgelistet in der Meldung von Clearstream sind nur drei ADR fuer die der Tausch moeglich ist: Lukoil, Rostelecom und Mobile Tel.
Keine Ahnung warum nur die drei, es gibt noch mehrbei denen die Buecher offen sind. Und Rostelecom ist eigentlich sankioniert, so dass da nichts gehen sollte.
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Boardmail an "GuntherK" |
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Depot und Tausch versuch mit Bundesbank über FF.
Gebühren ohne Erfolg, dafür das sie bei einem Broker in Russland ein Konto einrichten.
Extrem Teuer für welche Leistung?
Damit ihr das nicht Selbst macht?
Umtausch vorher mit Ident in Russland auch teuer,
und alles auf C Konto
Und jetzt Tausch von eingefrohrenen Wert bis 1000€ umgerechnet.
Wer soll das machen? Der Betrag ist doch viel zu niedrig.
Also springen hier alle wieder.
Ein Tausch würde Sinn machen,
dann fallen aber auch die 50% weg, die Putin einziehen will.
Wer soll das zu welchem Kurs machen?
Also alles heiße Luft
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Boardmail an "fenfir123" |
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Gazprom ADR
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Die ADRs sind zumeist nach USamerikanischem Recht begeben. Daher wäre bei einer Klage auch USamerikanisches Recht anwendbar.
Gegen den Verkauf an sich kann sich ein Anleger aus unserer Sicht nicht wehren.
Er könnte höchstens den Emittenten verklagen, weil die Wertpapiere vermeintlich zu günstig verkauft worden sind. Dies dürfte unserer Einschätzung nach allerdings schwierig werden, da aufgrund des Krieges und der wechselseitigen Sanktionen eine äußerst unsichere Rechtslage herrscht.
Zudem dürfte der Schadensnachweis schwierig sein, da wohl schwer nachweisbar ist, dass die Aktien zu einem signifikant höheren Preis hätten verkauft werden können. Schließlich wären die Klagen wie oben dargestellt nach US-Recht zu führen, daher wäre die Mandatierung eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im US-Recht erforderlich. Unserer Erfahrung nach arbeiten diese Rechtsanwälte mit Stundensätzen von bis zu 1.000 USD.
Daher können wir ein Klageverfahren schon aus Kostengründen nur bei sehr hohen Positionen empfehlen.
Quelle: SdK Newsletter
Meinung: Hier stimme ich der SdK zu. Die uns betreffenden ADR sind nach US Recht begeben. Ein möglicher Schadenersatz dürfte sich danach nach US-Recht bemessen.
Alle Diskussionen in Bezug auf eine mögliche Haftung von inländischen Brokern und Verwahrstellen sind nicht zielführend, da ein Schadensnachweis im Grunde nicht geführt werden kann. Die Anleger argumentieren zwar immer mit möglichen ADR-Überträgen, die blockiert und nicht ausgeführt wurden. Solange die ADR sich aber im Depot-Bestand des jeweiligen ADR-Inhabers befinden liegt ein Schaden nicht vor.
Deswegen verfolge ich den Ansatz dem ADR-Ausgeber ein mögliches Fehlverhalten aus möglicherweise nicht gehaltenen Aktien nachzuweisen. Jedoch dürfte auch hier der Klageweg für die europäischen ADR-Inhaber aus Kostengründen nur schwer umsetzbar sein. Hier könnte man bestenfalls darauf hoffen, dass ggf. Sammelklagen in den USA angestrengt werden, die dem ADR-Ausgeber zu Schadenersatz verpflichten. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...aus-adr-vertraegen
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Boardmail an "Det123" |
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USA Gerichts- und Anwaltskosten im US-Zivilprozess
Rechtsbericht | USA | Prozessrecht
Gerichts- und Anwaltskosten im US-Zivilprozess
Im U.S.-amerikanischen Verfahrensrecht gilt die American Rule, die besagt, dass grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen hat.
07.03.2022
Von Jan Sebisch | Bonn
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
Prozesskostenhilfe
Sie suchen einen Anwalt in den USA?
Der folgende Rechtsbericht befasst sich mit den Gerichts- und Anwaltskosten und Ablauf eines Prozesses, der den Federal Rules of Civil Procedure (FRCP) unterliegt. Die Zivilverfahren vor den einzelstaatlichen Gerichten sind diesem sehr ähnlich. Jeder Bundestaat hat allerdings seine eigene Prozessordnung.
Gerichtskosten
Um jedem Bürger den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, sind die Gerichtskosten in den Vereinigten Staaten traditionell niedrig. Mit Einreichen einer Klage beim erstinstanzlichen Bundesgericht wird eine Gerichtsgebühr in Höhe 350 US-Dollar (US$) fällig.
Einleitung des Verfahrens
Ein Verfahren, das den FRCP unterliegt, beginnt mit dem Einreichen der Klage bei Gericht (complaint). Im Gegensatz zu Deutschland enthält eine Klageschrift in den USA nur kurze Angaben zum Sachverhalt und dem Klageantrag (short and plain statement of claim). Eine entsprechende Ladung (summons) wird vom Gerichtsbeamten angefertigt und dem Kläger oder gegebenenfalls dem Anwalt des Klägers zusammen mit einer Kopie der Klageschrift übergeben. Die Zustellung von Ladung und Klageschrift erfolgt in den USA (im Gegensatz zu Deutschland) durch die Parteien. Hinsichtlich dessen, kann man sogenannte process servers beauftragen, die den Beklagten falls notwendig finden und die Schriftstücke zustellen.
Regelungen in Bezug auf Auslandszustellungen finden sich in FRCP 4 (f). In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Haager Zustellungsübereinkommen (HZÜ) zu beachten, dem Vorrang eingeräumt wird. Sofern es zu Zustellungen an Ausländer innerhalb der USA kommt findet das HZÜ allerdings keine Anwendung. Bei ausländischen Handelsunternehmen wir hier oft von dem Umstand Gebrauch gemacht, dass das Unternehmen verpflichtet ist, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu bestellen.
Der Beklagte muss innerhalb der Einlassungsfrist auf die Klage antworten. Grundsätzlich reicht hierfür ein bestreiten der Klage im Rahmen der Klageerwiderung aus. Ferner kann er aber auch Einreden vorbringen.
Anwaltskosten
Im Gegensatz zu den Gerichtskosten fallen die Anwaltskosten in den USA relativ hoch aus. In den USA existiert keine allgemeine gesetzliche Regelung und es gibt keine feste Gebührentabelle. Üblicherweise rechnen Anwälte ihr Honorar in Zeitsätzen ab. Die Stundensätze sind hierbei sehr weitgefasst von 300 bis 1.000 US$. Hinzukommen etwaige Auslagen zum Beispiel für Reisen oder Telefonate.
Für einen Kläger besteht die Möglichkeit das Kostenrisiko durch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (contigent fee) zu verringern. Ein Erfolgshonorar ersetzt oder ergänzt den Honoraranspruch des Anwalts, in dem der Anwalt an der möglichen zugesprochenen Summe beteiligt wird. Üblicherweise wird ein Erfolgshonorar bei Produkthaftungsklagen oder Verkehrsunfällen vereinbart. Die Sätze liegen in der Regel zwischen 25 Prozent und 50 Prozent. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars soll es finanziell schwach aufgestellten Klägern ermöglichen einen Anwalt zu finden. Oft steigern contigent fees aber auch die Prozessfreudigkeit der Anwälte.
Für den Beklagten stellt sich die Situation schlechter dar. Er muss die Stundensätze gewöhnlich bezahlen
https://www.rosepartner.de/sammelklage.html
Ich Tippe auf eine Sammelklage.
Bei Banken ist das eigendlich der Standart,
Da es sich in der Regel um viele kleine Kunden handelt,
die aber dann durch die Masse der Kunden einen hohen Streitwert haben.
Für Anwälte heist das einmal die Arbeit,
aber je mehr Kunden sich Anschließen, desto höher der Gewinn.
Daher versuchen die dann auch alle zu erreichen, oder im Interesse aller zu Handeln.
Die setzen dann durch, das alle Anleger Pauschal entschädigt werden.
Ging mir so bei einem US Wert, ich bekam da die Pauschale, ohne selbst einen Auftrag gegeben zu haben
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Boardmail an "fenfir123" |
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Gazprom ADR
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Sammelklagen in den USA gegen ADR-Ausgeber??
Es ist schon fast ein Novum, dass sich jemand wie eine Interessengemeinschaft für Kapitalanleger sowie in den Foren mit einem möglichen Klageweg gegen die ADR-Ausgeber in den USA auseinander setzt.
Mit Newsletter Nr. 23 beschäftigt sich die SdK mit einem Klageweg in den USA und auch im Aktiencheck Forum wird dieses Thema aufgegriffen. In meinen Blogbeiträgen hatte ich mich in den letzten Tagen mit den Gesetzen im Wertpapierrecht auseinander gesetzt
https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/november-04th-2023
Die aktuelle Aktion mit den Ausnahmegenehmigungen der Deutschen Bundesbank ist krachend gescheitert. Ein von Russland angedachter Vermögenstausch ist meiner Meinung nach undurchführbar. Mit jedem Tag, wo die Anleger von den Beteiligten, den ADR-Ausgebern, Verwahrstellen und Brokern hingehalten oder hinters Licht geführt werden, wird der Ruf nach Verantwortlichkeiten lauter werden. Die Amerkican Depositary Receipts auf russische Aktien sind nach US-Recht ausgegeben worden. Die ADR-Ausgeber sind US-Banken bzw. im Fall der Deutschen Bank deren Repräsentanz in den USA zuständig. Die
Meine Fragen an die ADR-Ausgeber:
- warum wurden keine Nominee-Konten (Treuhandkonten) errichtet?
- warum wurden ADR-Überträge mit dem Vorwand der low priced securities verhindert?
- wieso konnten Wertpapiere bei einzelnen DR-Programmen verschwinden?
- warum werden die mismatches nicht endlich geklärt und die Bücher geöffnet?
- warum konnten beispielsweise im Fall Magnit Anleger über die Verwahrstelle Euroclear verkaufen und bei Clearstream nicht?
- wie erklärt es sich, dass bei der Citi in fast alle DR-Programmen der Pro-Ration Faktor Anwendung findet?
- warum werden die offenen Positionen der short seller nicht geklärt?
- hat die interne Aufsicht der ADR-Ausgeber, Verwahrstellen und US-Bankenaufsicht versagt?
Solange diese Fragen, vor allem in Bezug aufgrund von mismatches von den Verantwortlichen nicht geklärt sind, ist davon auszugehen, dass die Aktienbestände für eine Belieferung von ADR n i c h t vorhanden sind.
Die SdK hat sich im Newsletter 23 mit sogenannten Gerüchten über fehlende Aktien beschäftigt. Warum tun sie das, sich mit Gerüchten zu beschäftigen und auf einen möglichen amerikanischen Klageweg hinzuweisen. Die Antworten der SdK haben mich nicht überzeugt wie mein Blog Gerüchte über abhanden gekommen russische Aktien
zeigt.
Ich bin sogar noch einen Schritt weiter gegangen. In der Vergangenheit habe ich zu der Kanzlei Morgan Lewis Kontakt zu möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit ADR's aufgenommen. In einem Beitrag hat ein Anwalt von Morgan Lewis den Abgleich der Bücher der ADR Ausgeber als reinstes Chaos beschrieben. Es geht nicht um einen möglichen Abgleich der Bücher. Es geht um viel mehr.
In meiner Mail vom 08.11.2023 habe ich Morgan Lewis, die übrigens auch eine Mandantenbetreuung im ADR-Geschäft ausüben, angeschrieben:
Dear XYZ,
At the moment, the topic of possible lost Russian stocks is being discussed in Germany. The topic was discussed by the SdK (Protection Association of Investors) currently treated. Since I personally have a different opinion, I have included the topic in my blog post. I ask for your attention.
Sincerely
Rumors about missing Russian stocks
Ich bleibe dabei. Wir ADR-Inhaber haben einen Vertrag mit den ADR-Ausgebern. Hier ist ganz klar ein bestimmtes Wandlungsverhältnis Vertragsbestandteil.
Dieses Wandlungsverhältnis ist vom ADR-Ausgeber einzuhalten.
Wir brauchen keine Ausreden von abhanden gekommenen Aktien, fehlenden Abgleich der Bücher, allen möglichen Ausflüchten um Übertragungen und Wandlungen von ADR zu verhindern.
Die Zeit der Zuordnung und klaren Benennung von Verantwortlichkeiten ist gekommen.
Im Zweifel über Sammelklagen.
https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...gegen-adr-ausgeber
Verfasser: Autor
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Boardmail an "Det123" |
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Comdirect-Kunden müssen aufpassen: „Russland-Sanktionen“
11/11/20230 Comments
Düsseldorf. Eine neue Betrugsmasche um angebliche Russland-Sanktionen betrifft aktuell die Kundschaft der Comdirect. Mit der gefälschten E-Mail wollen Kriminelle sensible Daten abgreifen. Die Verbraucherzentrale warnt.
Kundinnen und Kunden der Comdirect geraten derzeit ins Visier von Betrügern, die es mit einer auffälligen Phishing-Mail und einem aktuellen geopolitischen Thema versuchen. Laut Verbraucherzentrale sei eine Nachricht im Umlauf, die den Betreff „Aktuelle Mitteilung – Elektronisches Postfach“ trägt. Inhaltlich geht es um vermeintliche Handlungsanweisungen im Kontext der Sanktionen gegen Russland.
Vollständiger Artikel
https://supertipp-online.de/top/...Zto_BWp-_arbGatSXgWuciWFTqraa1FbzM
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Boardmail an "Det123" |
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Den Antrag kann man nur persönlich in der Geschäftsstelle stellen und hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Kaliningrad geht nicht.
Link zu den Büros https://www.gazprombank.ru/corporate/..._services/depository_network/
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Boardmail an "Aig2" |
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Ich besitze DRs von Lukoil, Sberbank, Gazprom Neft (einem anderen Emittenten). Kann ich diese Aktien einem Wertpapierkonto gutschreiben, das im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eröffnet wurde?
Die Verwahrstelle der Gazprombank ist eine Verwahrstelle im Rahmen des Gazprom-Hinterlegungsscheinprogramms und kann daher ohne Identifizierung des Kunden nur Aktien von PJSC Gazprom gutschreiben, die sie infolge der Umwandlung von Gazprom-Hinterlegungsscheinen in ein Depotkonto vom Typ C erhalten hat, das in einem vereinfachten Verfahren eröffnet wurde Benehmen.
Wenn Sie Aktien anderer Emittenten (Lukoil, Sberbank, RusHydro usw.) auf ein vereinfacht eröffnetes Depot vom Typ C (im Folgenden „Andere Emittenten“ genannt) übertragen möchten, müssen Sie sich an z. B. wenden. Kommen Sie physisch zum russischen Büro der Gazprombank, das Depotdienstleistungen anbietet (Link zu den Büros https://www.gazprombank.ru/corporate/..._services/depository_network/ ) und lassen Sie sich identifizieren (weitere Einzelheiten finden Sie in unseren vorherigen Antworten).
Um Aktien anderer Emittenten in der Geschäftsstelle der Gazprombank zu registrieren, müssen Sie außerdem eine Anweisung auf dem Wertpapierkonto PR-04P zur Registrierung der Aktien anderer Emittenten einreichen (im Folgenden als Auftrag bezeichnet). Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen der Bestellung im Büro der Gazprombank.
Bitte beachten Sie, dass nur Büros Bestellungen entgegennehmen können, deren Liste Sie über den zuvor angegebenen Link erhalten können.
Um einen Auftrag zur Registrierung anderer Emittenten einzureichen, benötigen Sie:
Informieren Sie sich beim Broker über die Transaktions- und Abwicklungstermine, die vom Emittenten von Hinterlegungsscheinen in der SWIFT-Nachricht MT542 angegeben sind, die an die russische Verwahrstelle gesendet wird, die das Konto für Verwahrprogramme für die Lieferung von Aktien führt (DR müssen Sie vom Emittenten erhalten), as sowie Ausdrucke/Scans des Berichts über die Abbuchung von Hinterlegungsscheinen vom Konto des Kunden bei einer ausländischen Organisation unter Angabe des Belastungsdatums und Drucken/Scannen der SWIFT-Nachricht MT542 (falls möglich), um Daten zum tatsächlichen Datum der Belastung zu klären Transaktion und das Datum der Abwicklung (Felder aus der SWIFT-Nachricht SETT und TRAD), diese Parameter werden von Ihnen beim Versenden von Anweisungen verwendet f. PR-04.P
Kontaktieren Sie das Büro der Gazprombank und geben Sie eine Bestellung auf f. PR-04.P für die Annahme von Aktien zur Registrierung. In der Bestellung müssen unbedingt die korrekten Transaktions- und Abwicklungsdaten angegeben werden, die obligatorische Parameter sind, um im Zentralverwahrer von NCO JSC NSD den Auftrag der Bank zur Gutschrift der Aktien mit dem Auftrag des Verwahrers, der die Aktien liefert (der russischen Verwahrstelle, die sie verwaltet), abzugleichen das Konto der Verwahrprogramme dieses Emittenten).
Dem Auftrag sind ein Ausdruck des Berichts über die Abbuchung von Hinterlegungsscheinen vom Konto des Kunden bei einer ausländischen Organisation mit Angabe des Abbuchungsdatums (sofern dieser Bericht verfügbar ist) und ein Ausdruck der SWIFT-Nachricht MT542 ( wenn möglich), mit Anweisungen des Emittenten von Hinterlegungsscheinen an die russische Verwahrstelle, die das Konto für Hinterlegungsprogramme führt, zur Lieferung von Aktien.
Bitte beachten Sie, dass, wenn eine Anweisung falsche Transaktions- und Abwicklungsdaten enthält, diese Anweisung mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Zentralverwahrstelle Russlands (NKO JSC NSD) abgelehnt wird, da keine Gegenanweisungen von der Verwahrstelle vorliegen, die die Aktien im System bereitstellt von NKO JSC NSD die entsprechenden Transaktions- und Abwicklungstermine.
Bitte beachten Sie auch, dass die Gültigkeitsdauer der von Ihnen zur Registrierung von Wertpapieren eingereichten Order PR-04P 30 Tage beträgt. Wenn Ihre Gegenpartei danach nicht die korrekten Anweisungen übermittelt hat, wird diese Order storniert und Sie müssen sich an die wenden Büro erneut Gazprombank und reichen Sie die Bestellung für das Wertpapierkonto PR-04P unter Berücksichtigung der oben genannten Empfehlungen erneut ein.
Beauftragung per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt oder bearbeitet. Anträge können nur in der Geschäftsstelle der Gazprombank gestellt werden.
Einzelheiten zur Lieferung lokaler Aktien auf Ihr bei der Gazprombank-Verwahrstelle eröffnetes Wertpapierdepot, die Sie der Verwahrstelle melden müssen, bei der Sie die Übertragung oder den Umtausch von Wertpapieren veranlassen:
Name der Bank Gazprombank ( Aktiengesellschaft ) _ _
Ausländische Banknummer (12 Ziffern) MC0009800000
BIC-Code des Brokers GAZPRUMM
Kontonummer (30 Ziffern) ML9508300025/00000000000000000
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Boardmail an "Aig2" |
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Boardmail an "Det123" |
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Boardmail an "Aig2" |
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Die Anleger bräuchten keine russischen Depots und nicht den ganzen "Trödel" mit ADR-Wandlung, Sperr-Konto Typ C, Verluste bei Rückübertragung der Vermögenswerte. Die ADR-Ausgeber müssten sich um evtl. Fehlbestände von Aktien scheren, da die ADR nicht durch Original Aktien beliefert bräuchten.
Die MOEX bzw. der russische Finanzmarkt würde bei einem Zwangsverkauf nicht belastet. Was spricht eigentlich dagegen das Dekret, dass der ADR-Handel gekündigt wurde, wieder rückgängig gemacht und durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. Auch wenn mich jetzt alle im Forum "erschlagen" und mir mitteilen, dass dieser Weg für immer ausgeschlossen ist. Für mich ist gar nichts ausgeschlossen. Alle Wege ob europäischer, russischer Weg, der mögliche Tausch mit Ausnahmegenehmigung oder der angedachte russische Tausch haben bis auf wenige Ausnahme nicht funktioniert. Lesen Sie hierzu auch meinen aktuellen Artikel https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...n-schwierigkeiten.
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Boardmail an "Det123" |
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Das online eröffnete Depot muß "identifiziert" werden, bzw das Depot muß persönlich eröffnet werden. Vor ein paar Monaten ist ein Gesetz verabschiedet worden, das erlauben sollte die Idetifikation (vielleicht auch noch andere Handlungen mit dem Depot) in manchen Ländern außerhalb Russland durchzuführen (z.B. Türkei)
Bei der Bank sollte ein Antrag auf Annahme der Aktien gestellt werden. Dann können diese Aktien übertragen werden.
Außerdem sollte ein Sperronto des Typs "C" eröffnet werden, damit die Dividenden eingebucht werden können.
Und dann soll auch ein formloser Antrag gestellt werden um die Dividenden der Jahre 2021,2022,2023 auch eingebucht zu bekommen.
Einerseits recht viel was man da machen muß, anderseits kann man alles mit einer Reise erledigen. Machen müß man diese sowieso.
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Boardmail an "brongel" |
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Nur hat dieser Antrag eine Gültigkeit von 30 Tagen. Danach musst Du einen neuen Antrag stellen und das geht nur persönlich. Steht doch alles in #7639
Meine Reise nach Moskau im Juni 2022 hat ca. 5000€ gekostet. Habe die Identifikation abgeschlossen und sämtliche Anträge gestellt. Da damals S-Broker nicht gewandelt hat, konnte ich die Anträge PR-04P in den Müll werfen.
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Boardmail an "Aig2" |
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Boardmail an "Det123" |
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Info:
https://www.rbc.ru/finances/08/11/2023/...acfa58b3e9?from=from_main_1
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Boardmail an "Det123" |
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Man muss die Vorgeschichte kennen. Während die westlichen Broker und Verwahrstellen jeglichen ADR-Übertrag, bis auf wenige Ausnahmen blockieren, haben die Russen bereits erfolgreich in Brüssel auf Herausgabe ihrer Vermögenswerte geklagt Klage gegen Clearstream. Clearstream weigert sich aber dem Urteil auf Übertragung von Vermögenswerten nach Russland nachzukommen und beruft sich auf die Sanktionspakete (Clearstream setzt nach neuem Sanktionspaket die Umwandlung von DR in russische Aktien aus). Nun versucht Russland über ein sogenanntes Tauschprogramm von eingefrorenen Konten Typ C gegen eingefrorene Konten im Westen die Sanktionen zu umgehen und die Vermögen ihrer Bürger frei zu bekommen.
Wie in meiner Meinung (siehe unten) wird das jedoch nicht von Erfolg gekrönt sein, da solch ein Tausch für die meisten westlichen Anleger völlig uninteressant ist.
Welche Schwierigkeiten können bei der Durchführung von Transaktionen auftreten?
Transaktionen zum Kauf von Wertpapieren von Russen haben eine Reihe von Konsequenzen für Ausländer, sagt Konowalow. "Im Falle eines Umtauschs verfügt der Ausländer über Wertpapiere, die weiterhin über sanktionierte Personen verbucht werden (z. B. die National Settlement Depository, die seit Juni 2022 unter EU-Sanktionen steht). — RBC), dementsprechend sind Handlungen mit einem solchen Vermögenswert nur auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen europäischen Regulierungsbehörde möglich", erklärt der Experte.
Die europäischen Regulierungsbehörden können solche Genehmigungen erteilen, auch für russische Personen. Russische Makler, Verwaltungsgesellschaften und Einzelpersonen haben sie bereits beantragt, aber bisher sind nur vereinzelte Fälle bekannt, in denen solche Anträge genehmigt wurden. "Vielleicht wird es für die Europäer einfacher sein, eine solche Genehmigung zu erhalten, aber die in der Sperrverordnung festgelegten Fristen für die Einreichung von Anträgen für viele sanktionierte Personen sind bereits abgelaufen oder stehen kurz davor", so Konowalow weiter.
Quelle: rbc.Russland
Meinung: Ich habe selten so eine undurchdachte Aktion gelesen. Die Anleger aus unfreundlichen Ländern verkaufen also ihre gewandelten Aktien auf den Typ C Konten an russische Staatsbürger, deren Werte im Westen gesperrt sind. Die Erlöse aus den Konten Typ C werden nun im Gegenzug dazu verwandt ein im Westen gesperrtes russisches Depot aufzukaufen. Der Russe, der die Vermögen von dem Konto Typ C übernommen hat, kann diese auf ein russisches Depot/Konto übertragen und an der MOEX zum aktuellen Kurs verkaufen. Und der Anleger im Westen, der ein gesperrtes russisches Depot im Westen übernommen hat?? Vor allem geht das gar nicht. Er müsste in die Konto Verbindung des Russen einsteigen. Die Broker bzw Clearstream wird niemals einen Übertrag eines Depot von einem gesperrten Russen auf einen Europäer zulassen. Jetzt beginnt alles wieder von vorn, da das gesperrte Russendepot im Westen nur ADR enthalten kann. Der westliche Anleger muss sich nun über Genehmigungen die Übertragung der ADR nach Russland erreichen. Da stehen wieder die Sanktionen, geschlossene Bücher, Clearstream und ggf. andere Lagerstellen, abweichend von der Hauptlagerstelle im Weg. Dann hat der westliche Anleger es geschafft die vom Russen erworbenen Vermögenswerte zu wandeln. Dann sind die in Russland verwahrten Werte wieder auf Konten Typ C gesperrt. Wenn er sie verkaufen will ist das dann wahrscheinlich auch nur mit einem Abschlag von 50 % und einer Sonderabgabe von 10% möglich. Voller Vermögensausgleich und wenig Aufwand für den Russen. Der westliche Anleger bleibt dann auf den Formalitäten und dem Vermögensschaden sitzen. Diese Logik erklär mit bitte jemand einmal. Das könnte man auch "Bauernschläue" von den Russen nennen. Das Ganze ist wieder eine Idee von Laiendarstellern, die zu tief ins Vodka Glas geschaut haben.
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Boardmail an "Det123" |
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Gazprom ADR
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werden je nach Wandlung neu berechnet
En+ Group (ISIN: US29355E208)
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 67% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”
file.aspx (citi.com)
PJSC Lukoil U69343P204 US69343P2048
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 88% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”)
file.aspx (citi.com)
PJSC Lukoil (“Company”) US69343P1057
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 88% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”
file.aspx (citi.com)
Tatneft US8766292051
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 85% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”)
file.aspx (citi.com)
Rostelecom 778529107 US7785291078
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 98% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”
file.aspx (citi.com)
Sistema PJSFC 48122U105 US48122U1051
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 85% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”)
file.aspx (citi.com)
Sistema PJSFC 48122U204 US48122U2042
DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 85% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”)
file.aspx (citi.com)
Für Magnitogorsk, PhosAgro und Severstal gilt: Die Bücher bleiben aufgrund von US- bzw. EU-Sanktionen bis auf Weiteres geschlossen.
Quelle: Citibank https://depositaryreceipts.citi.com/adr/guides/...amp;cusip=48122U204
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Boardmail an "Det123" |
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2) Im Augenblick kann keiner Wandeln
3) Die Frage ist, wie werden die Fehlenden Aktien entschädigt?
Alles andere ist doch im Augenblick uninteressant
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Boardmail an "fenfir123" |
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gewidmet
Worauf ich seit Wochen hinaus will. Wir werden alle bei einem möglichen mismatch vor vollendete Tatsachen gestellt. Ob man den Broker oder die Verwahrstellen in Regress nehmen kann. Ich weiß es nicht, ich bin kein Anwalt. Die ADR sind nach US-Recht begeben. Eine Klage, wenn überhaupt wird wahrscheinlich nur in den USA angestrebt werden können. Sammelklagen in den USA. Die deutschen Anwälte werde dort nicht zugelassen sein und kein Interesse haben. Einen US-Anwalt musst du erst einmal überzeugen. Selbst Morgan Lewis vertritt Anleger. Die wissen auch um den Pro-Ration Faktor.
Da rührt sich auch nichts. Wer weiß, was die alles für Interessen vertreten. Wie gesagt, ich müsste mir die Finger nicht wund schreiben, da ich nur Sberbank habe. Die werden eh so schnell, wenn überhaupt jemals gewandelt. In diesem Sinne. Euch einen schönen Abend. Det123
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Boardmail an "Det123" |
Wertpapier:
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ist was ihre Anwälte sagen.
Was die Gerichte sagen, das ist entscheidend.
Und da hat die Deutsche Bank erfahrung im Bezahlen.
Auch viele andere Deutsche Firmen,
haben in den USA schon erfahren, das sie doch Haftbar sind
Ob Abgas Aussagen, Kredite, Asbest, Beteubungsmittel,....
Die Liste ist lang.
Bayer wird in den USA auch zur Kasse gebeten für Monsanto.
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Boardmail an "fenfir123" |
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1. Haftung im europäischen Bereich
Die Broker und Lagerstellen haben zum Teil eine Übertragung von ADR blockiert.
Der ADR-Inhaber hat jedoch immer noch seine ADR im Depot. Ihm ist kein Vermögensschaden entstanden.
2. Haftung aus Depotübertragung und Wandlung
Für den ADR-Inhaber erfolgt eine Lagerstellenübertragung von einer europäischen Lagerstelle auf eine amerikanischen Lagerstelle. Hier hat der ADR-Inhaber zwei Möglichkeiten:
a) Wandlung der ADR mit Pro-Ration Faktor
Der ADR-Inhaber willigt ein, dass er lediglich den geminderten Pro-Ration Faktor
(Beispiel: 88 Aktien statt 100 Aktien) erhält. Im Zweifel verzichtet der Kunde mit dieser Einwilligung auf das ursprünglich vereinbarte Wandlungsverhältnis.
Der ADR-Ausgeber wälzt den Verlust ohne eigene Haftung auf den ADR-Inhaber ab.
b) keine Wandlung mit Pro-Ration Faktor
Die Wandlung ist freiwillig. Wandelt der ADR-Inhaber nicht, behält er seine 100 ADR.
Der ADR Inhaber erleidet keinen Vermögensschaden. Der ADR Ausgeber haftet auch nicht, da kein Tausch (Zwangstausch) durchgeführt wird.
3. Zwangsverkauf
Ein Zwangsverkauf (Resteverwertung) wird erst bei einer Zustimmung Russlands möglich sein. Bei einem möglichen mismatch wird sich der ADR-Ausgeber auf die sorgfältige Auswahl der russischen Verwahrstelle und auf die beschränkte Haftung auf das Sondervermögen berufen. Das mismatch der in Russland liegenden Original Aktien wurde ggf. ohne Einflussnahme des ADR-Ausgebers verursacht. Also, Zugriff auf die Bestände durch den russischen Weg, Veruntreuung und Betrug von in Russland ansässigen Mitarbeitern. Der ADR-Ausgeber wird sich auch ggf. auf höhere Gewalt (Krieg, Sanktionen etc.) oder operationelle Risiken, wie beschrieben berufen. Vor allem die Original Aktien sind in Russland abhanden gekommen. Gilt dann überhaupt noch das amerikanische Recht, oder müsste hier gegen die russischen Verwahrstellen nach russischem Recht geklagt werden. Nach russischem Recht wurde auf dem russischen Weg ordnungsgemäß ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur auf die Aktienbestände zugegriffen. Der ADR-Ausgeber wird auch hier die Haftung für Vermögensschäden ablehnen.
Fazit: Am Ende des Tages wird der ADR-Inhaber auf mögliche Vermögensverluste sitzen bleiben. Eine Ausnahme würde eine Störung des Sondervermögens, welches durch den ADR-Ausgeber verursacht wurde, sein. Eine Störung des Sondervermögens könnte sein, dass zu irgendeinem Zeitpunkt während der ADR-Vertragslaufzeit bis zum Aussetze des Handels durch die verhängten Sanktionen, die Aktien nicht in voller Höhe hinterlegt und durch sogenannte Wertpapierleihe ersetzt worden sind. Ein weiterer Grund wäre eine Verzerrung der ADR-Bestände durch nachgewiesene Leerverkäufe. Hier wären dann erst einmal die short seller (Leerverkäufer) mit einer möglichen Haftung gefragt. Solange weder die Anleger, noch die Anwälte oder Vermögensverwalter Transparenz durch die Offenlegung der Bücher seitens der ADR-Ausgeber einfordern wird es zu keinen Haftungsansprächen geschweige denn Klagen kommen können.
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Boardmail an "Det123" |
Wertpapier:
Gazprom ADR
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unbelegte Behauptungen
Man bietet den Tausch in einem Verhältnis an
zusage finden wir aktien, werden die nachgeliefert
keine Aussage zu Entschädigungen für Aktien die sie nicht liefern können
Keine Aussage über den Verkaufserlös zu denen die nicht wandeln
Leerverkäufer leihen sich Aktien und verkaufen die,
die müssen sie zurückkaufen und zurück geben.
und da fantasierst du dir hier etwas zusammen
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Boardmail an "fenfir123" |
Wertpapier:
Gazprom ADR
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