Richter schickt Koma-Schläger nach Hause

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neuester Beitrag: 29.08.08 18:03
eröffnet am: 05.08.08 09:13 von: RockeFäller Anzahl Beiträge: 53
neuester Beitrag: 29.08.08 18:03 von: Just1 Leser gesamt: 4145
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05.08.08 09:13
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2892 Postings, 7350 Tage RockeFällerRichter schickt Koma-Schläger nach Hause

18-Jähriger prügelte Arbeiter halb tot

Richter schickt Koma-Schläger nach Hause

Von PETRA BRAUN

Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln, obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!

Gewalttäter Erdinc H. (18) spazierte gestern als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln. Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!

Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs. Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma. Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.

Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“

Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig
Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen. Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.

Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining? Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?

„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“

Quelle: bild.de
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Echt zum KOTZEN, die deutsche Rechtsprechung...

RF  
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27 Postings ausgeblendet.

05.08.08 10:42
2

15130 Postings, 8416 Tage Pate100och bitte mir wären doch gerichte vollkommen egal

ich würde blutige Rache wollen.  

05.08.08 10:44
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2584 Postings, 6264 Tage Kartenhai21/knitzebrei

Stimmt, ohne Vorgeschichte der Täter und Tathergang ist alles Spekulation. Sinnlos, darüber zu diskutieren.

In einer Sache geb ich der 'aufgebrachten Menge' allerdings recht: Wäre das Opfer ein Ausländer und der Täter ein Deutscher gewesen, wärs vermutlich ein Anklage wegen versuchten Mordes geworden und der Generalbundeaanwalt hätte wegen irgenwelchem Naziklimbim ermittelt. Ich erinnere an den Potsdamer Fall, wo ein radehackevoller Farbiger nach einem Streit ins Koma fiel.    

05.08.08 10:45

3469 Postings, 6343 Tage KnitzebreiAn dem Bericht fällt noch eine

Verurteilung wegen Raubes auf. Dafür war auch der Einsatz von Gewalt nötig. Andererseits: schon ein gewaltsames Wegreißen kann Gewalt sein, und auch die Drohung mit Gewalt genügt. Der Sachverhalt bleibt für eine abschließende Beurteilung einfach zu dunkel. Ein höheres Strafmaß liegt nahe, aber nicht unbedingt die Anordnung der  Jugendstrafe. Wahrscheinlich war es so: Dem Gericht erschien die Anordnung einer jetzt zu verbüßenden Jugendstrafe übermäßig, und andererseits die Verhängung von Arbeitsstunden und dergleichen für zu gering. Vor diesem Hintergrund wäre der Vorbehalt der Jugendstrafe nachvollziehbar. Für Rache ist beim Jugendgericht jedenfalls kein Raum.      
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"Vorwärts immer, rückwärts nimmer...und das ist auch gut so: Hauptsache arm, aber sexy !"
Klaus Wowereit (SPD) / Erich Honecker (SED)

05.08.08 10:49

2584 Postings, 6264 Tage KartenhaiFür solche Fälle gibts

keine vernünftige Lösung. Jugendknast macht der harten Jungen endgültig zum schweren Jungen und eine Ausweisung geht wegen des neuen Staatsangehörigkeitenrechts vermutlich nicht.  

05.08.08 10:51

25551 Postings, 8548 Tage Depothalbierertja, was die justiz nicht regelt, muß eben die

selbstjustiz richtigstellen...

 

05.08.08 10:55
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3429 Postings, 7022 Tage gifmemoreich verstehe das einfach nicht...

warum ein 18jähriger nach dem jugendstrafrecht verurteilt oder in diesem fall auch nicht - ist mir nicht wirklich klar.

darüber hinaus verstehe ich auch nicht - weshalb der täter nicht dazu gezwungen wird sich an den finanziellen auswirkungen seiner tat zu beteiligen. den menschen den es dort erwischt hat, um den darf sich nunmehr wieder die allgemeinheit kümmern.

dem täter verbleibt es - sich 2 jahre nichts zu schulden kommen zu lassen - das soll alles sein, dafür, dass er einem menschen das leben zerstört hat und der gesellschaft einen weiteren lebenslangen pflegefall bescherrt hat.

gefängnisstrafe hin oder her - aber irgendeine art sanktionierung muss doch erfolgen. ohne sanktion keine verhaltensänderung - das funktioniert schon bei kindern und selbst im tierreich.

lerneffekt: ich kann leute zusammenprügeln ohne ende - bestraft werde ich dann eh nicht - und die verantwortung für meine taten muss ich auch nicht übernehmen.

ich versuche diese strategie mal nachdem ich falsch geparkt habe - da muss ich die verantwortung übernehmen und werde vom staat sanktioniert!  

05.08.08 10:59

2584 Postings, 6264 Tage Kartenhai#34

Für die Auswirkungen seiner Tat muß er gerade stehen, das ist aber Zivilrecht, nicht Strafrecht. Der zahlt bis an sein Lebensende, wenn er Geld hat/verdient.

18-jährige Straftäter werden regelmäßig nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das geht auch bei älteren Typen, wenn der Richter der Meinung ist, die wären geistig noch nicht reif.    

05.08.08 11:01
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2892 Postings, 7350 Tage RockeFällerJa gifmemore, alles richtig und logisch !

Doch leider kommt man mit Logik nicht weiter - weder bei der deutschen Rechtsprechung, noch bei einigen Leuten hier im Thread...

...wenn dieses Handeln der Justiz, des Volkes Merheit Wille ist (was sich ja im Thread auch schon teilweise abzeichnet), na dann gute Nacht!

RF  

05.08.08 11:05
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3469 Postings, 6343 Tage KnitzebreiJugendstrafrecht ist anwendbar bis

zum 21. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) ... Es kommt auf den Reifezustand an.
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Klaus Wowereit (SPD) / Erich Honecker (SED)

05.08.08 11:05
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2892 Postings, 7350 Tage RockeFällerBin mal gespannt, was hieraus wird

Bitte sorgfältig lesen:

Q.: bild.de

Ausweisung nach „Ehrenmord“

Über die Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten 22-Jährigen in die Türkei will das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Täter 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2004 den Freund seiner 26-jährigen Schwester mit 40 Messerstichen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ getötet hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 1. Februar 2006 seine Ausweisung angeordnet. Der Türke argumentiert nun, es liege keine konkrete Wiederholungsgefahr vor, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Ausweisung türkischer Staatsangehöriger gegeben sein müsse. Außerdem habe er schutzwürdige Bindungen zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern, die in Deutschland leben. Damit sei er faktisch Inländer

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05.08.08 11:12
1

3429 Postings, 7022 Tage gifmemore@rock: tolles beispiel

- keine konkrete Wiederholungsgefahr
- schutzwürde Beziehung zu seiner Mutter und Geschwistern

ich lach mir einen ast - ich habe keinen schimmer was beides bedeuten soll.

sofern keine konkrete so doch allerdings eine latente wiederholungsgefahr vorliegt - sollte das ja eigentlich schon reichen. insbesondere wenn es "schutzbedürftige" angehörige gibt - erscheint mir eine wiederholungsgefahr möglich!  

05.08.08 11:15

2584 Postings, 6264 Tage Kartenhai#38

Keine Wiederholungsgefahr? Wieso nicht?

Und was hat der EuGH mit der Türkei zu tun?  

05.08.08 11:38

2892 Postings, 7350 Tage RockeFäller@Kartenhai

Keine Wiederholungsgefahr, weil die Argumentation wahrscheinlich lautete:

"Ey alder, isch kann den Arschloch doch net nochmal absteschen! Is doch schon tot!"

Man(n) verzeihe mir meinen Sarkasmus...

RF  

05.08.08 11:43
1

2584 Postings, 6264 Tage KartenhaiAber

den nächsten Freund seiner Schwester könnte er abstechen. Oder ist die ins Kloster gewechselt?  

05.08.08 11:56
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2892 Postings, 7350 Tage RockeFällerEs muss ja nicht mal die gleiche

Straftat sein, finde ich. Ob er nun mit Drogen dealt, Leute zusammenschlägt, eine Bank überfällt oder was weiß ich. Die Wiederholungsgefahr sollte in der Sache an sich liegen.

Wieviel kriminelle Energie bzw. Gewaltpotenzial muss man bitte haben, um jemanden ins Koma zu prügeln oder mit 40 Messerstichen kalt zu machen!?! Da scheiß ich doch auf Wiederholungsgefahr!

RF  

05.08.08 12:08

2892 Postings, 7350 Tage RockeFällerWundert mich eigentlich, dass die

Schwester noch lebt...  

05.08.08 16:58

1798 Postings, 8544 Tage RonMillerschutzwürdige beziehung zur mutter,

keine wiederholungsgefahr....ist doh alles nicht
auf seiner wiese gewachsen - diese argementation
stammt mit sicherheit von seinem verteidiger,den
man am besten auch gleich mit ausweist  

05.08.08 17:10

3469 Postings, 6343 Tage KnitzebreiDas Jugendamt erstattet

im Rahmen der Jugendgerichtshilfe einen umfassenden Bericht. Es ist also nicht so, dass wie sonst nur das blabla der Anwälte vorliegt.  
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05.08.08 17:39
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66 Postings, 7849 Tage BibjanaDer Täter ist erst 18 Jahre

und hat sein Leben noch vor sich. Er kann also die nächsten 60 Jahren Entschädigung zahlen, auch wenn das ein schwacher Trost für das Opfer ist, aber im Knast nützt der Täter dem Geschädigten nichts!  

28.08.08 15:47

1259 Postings, 8386 Tage HeckteUnd es geht schon wieder los, das darf doch wohl..

„Koma-Schläger” wieder in Haft

Der so genannte Koma-Schläger Erdinc S. ist von einem Richter in Untersuchungshaft geschickt worden. Der junge Mann soll bereits am 23. Juni an einer Straßenbahnhaltestelle in Ostheim grundlos auf einen Passanten eingeschlagen haben.
Das Opfer hatte den Schläger erst kürzlich auf einem Polizeifoto erkannt - am Mittwoch wurde der junge Mann festgenommen.
...............
Das Gericht konnte damals „keine schädlichen Neigungen“ bei Erdinc S. feststellen. Jetzt wurde bekannt, dass er nur drei Wochen später erneut zuschlug.

Das Urteil hatte damals in Köln für erhebliche Diskussionen gesorgt. Das Gericht hatte dem jungen Mann auch deshalb eine günstige Sozialprognose ausgestellt, weil seine Freundin ein Kind erwartete. Inzwischen ist Erdinc S. Vater geworden. Nun sitzt er in Haft und muss mit einem neuen Verfahren rechnen.

Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1218660448499.shtml
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gruß heckte

28.08.08 15:55
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587 Postings, 6098 Tage Just1es hört sich zwar für manche hart an

aber wir leben in einer "demokratie" somit ist unsere einzige möglichkeit unserer "wut" raum zu lassen die NPD zu wählen..

ps ich bin kein nazi, aber die anderen parteien sind Antideutsch!
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Börse ist nicht 2+2=4
Börse ist -1+5=4

28.08.08 15:59
1

51345 Postings, 8878 Tage eckiDu bist antideutsch.

Oder meinst du das es bei der NPD gar keine Richter mehr gäbe und hälst das für deutsch?

Gute Sozialprgnose wegen Vaterwerdung?
Der spinnt wohl. Wie viele Kinder werden totgeschlagen von jähzornigen Eltern?  

28.08.08 16:34
1

36845 Postings, 7694 Tage TaliskerWas ist denn Just1 dann eigentlich?

Ich hab da zwar ne Idee, aber wenn ich die hier schreibe, könnte das ne Sperre nach sich ziehen.
Kreative Lösungen sind gefragt!
Gruß
Talisker
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Heul nicht, wende dich an einen Mod deines Vertrauens.

28.08.08 18:47

3469 Postings, 6343 Tage KnitzebreiBeim Stichwort "NPD"

fällt mir nicht gerade das Wort "Demokratie" ein...

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29.08.08 18:03

587 Postings, 6098 Tage Just1ich

glaube bei der npd bekommen wir dieselbe demokratie wie bei den jetzigen parteien

stichwort eu-vertrag - demokratie pur.

ich kann mich noch ganz genau erinnern wie ich gefragt wurde ob ich will das deutschland als nettozahler in die eu geht.. oder war das nur ein traum. naja

die demokratie wirst du nur bekommen wenns manchen leuten in den kram passt spricht, die entscheidungen zwischen denen man wählen kann belanglos sind. wenns ums eingemachte geht wird die demokratie umgangen oder per gesetz ausgesetzt.

wie gesagt bei der npd würden wir im endeffekt exakt die gleiche demokratie haben wie bei anderen parteien - wenns in den kram passt dann ist demokratie erlaubt, wenns nicht passt wird demokratie umgangen!
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