Fahrlässig: Ich meine eindeutig damit, dass man denjenigen, der die Auftragsklärung durchführt und die AB ausstellt über das Knie legen müsste, wenn er/sie ihre/seine Arbeit nicht richtig gemacht hat.
Ich kenne mich nicht im US-Recht aus. In Deutschland und Europa könnte ich mir gut vorstellen, dass man vor Gericht einen Vergleich hinbekommt, falls der Auftrag plötzlich zusätzliche Punkte enthält die der Lieferant dann (fahrlässiger Weise) übersehen hat. Der Lieferant könnte in diesem Fall bei guter Dokumentation des Ablaufes Argumente vorbringen.
Der Vorgang spielt sich aber in Übersee ab und da braucht man gute Anwälte. @Orion66, wir kennen ja alle die bekannten hanebüchenen Fälle, was dort gedreht wird. |