DÜSSELDORF. Das bestätigte Titz dem Handelsblatt. Er hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht bereits beantragt, den Gerichtsstand der Auseinandersetzung festzulegen.
Der Insolvenzverwalter macht die ING Bank Deutschland AG für Aktienrechtsverstöße ihrer ehemaligen Frankfurter Tochter BHF-Bank verantwortlich. Er wirft der BHF-Bank vor, dass sie maßgeblich eine unerlaubte Einlagenrückgewähr unterstützt hat. So hatte die BHF-Bank im Mai 2001 die Mehrheit des Frankfurter Maschinenbaukonzerns Agiv an die Hamburger Immobiliengruppe HBAG verkauft.
Da der Immobilienfirma das Geld für die Übernahme fehlte, nahm sie einen Darlehen auf. Den Kredit refinanzierte sie aus vorhandenen Barmitteln der Agiv von mehr als 600 Millionen Euro. Dieses Geld hatte die Gesellschaft durch Verkäufe von Firmenbeteiligungen angehäuft. „Diese Art der Kaufpreisfinanzierung war aktienrechtlich so nicht zulässig“, betont der Insolvenzverwalter. Er stützt sich bei seiner Einschätzung auf ein Gutachten von Prof. Hartwig Henze, ehemals zuständiger Richter am Bundesgerichtshof (BGH) für Aktienrecht. Die Gläubigerversammlung der Agiv hat am 23. Dezember zugestimmt, die ING Bank zu verklagen.
Die Agiv-Gruppe geriet 2004 wegen Mietgarantien sowie millionenschweren Wertberichtigungen auf Aktienbestände des zusammengebrochenen US-Telekomriesens Worldcom in Bedrängnis und musste später Insolvenz anmelden.
Der Vorstand der ING Bank Deutschland AG lehnte einen Kommentar ab, da ihm die Klage nicht vorliege. Eine Sprecherin der BHF-Bank wollte sich nicht äußern.