Betriebe und Beteiligungen Das Land Baden-Württemberg ist an rund 75 Unternehmen direkt sowie an einer Reihe weiterer Firmen mittelbar beteiligt. Dies sind vorwiegend Unternehmen des privaten Rechts, aber auch Unternehmen des öffentlichen Rechts sind darunter. Dazu kommen noch rechtlich unselbstständige Landesbetriebe. Das Spektrum der Beteiligungen umfasst unter anderem Flughäfen, Glücksspielunternehmen, Häfen, Banken, Verkehrs- und Transportunternehmen ebenso wie wissenschaftliche Unternehmen.
§ 65 LHO erlaubt dem Staat grundsätzlich nur dann eine unternehmerische Betätigung, wenn dies wichtigen staatlichen Interessen dient. Dabei kann der Staat seine Ziele, die vorwiegend zu den Bereichen Wirtschaftspolitik, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Kunst und Kultur sowie Forschung, Wissenschaft und Technologie gehören, sowohl über erwerbswirtschaftliche wie nicht erwerbswirtschaftliche Unternehmen umsetzen.
Ob eine staatliche Beteiligung notwendig ist, wird dabei stets unter wirtschafts-, struktur- und standortpolitischen Gesichtspunkten geprüft. Die Beteiligungsreferate im Finanzministerium nehmen die dem Land zustehenden gesellschaftsrechtlichen Interessen wahr und koordinieren die Überwachungsorgane bei den Beteiligungen. Sie treffen grundsätzliche Dispositionen über die einzelnen Beteiligungsunternehmen bzw. bereiten entsprechende politische Entscheidungen vor und setzen diese um. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Aufgaben, die sich aus dem Tagesgeschäft der Unternehmen ergeben. Beteiligungspolitik und Vermögensaktivierung tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken.
Einen Überblick über die Betriebe und Beteiligungen gibt die im Staatshaushaltsplan enthaltene Vermögensübersicht. |