OB nach oben extrem dünn, dass kann mit zwei, drei Käufen locker >.04 schießen. Wenn der Herr Wagner tatsächlich 100% will, soll er mehr auf den Tisch legen. Ich lasse mich jedenfalls nicht so einfach rausschütteln bei diesen bescheidenen Kursen.
ist jetzt die richtige Taktik - denn dadurch werden steigende Kurse generiert, was es für Herrn Wagner schwieriger macht, über die Börse zuzukaufen. Und angenommen, der verbliebene Freefloat ist in festen Händen (z. B. bei uns hier), dann muss Wagner schon ein schönes Angebot unterbreiten. Mit 4 Cent würde ich mich da nicht zufrieden geben.
lecker würde ich sogar sagen.Wer kaufen will, dann bitte fröhlich durch das Orderbuch...das wird einige die auf niedrigere Kurse gesetzt haben, auf dem falschen Fuss erwischen.
mit dem Kurs nervt! Kaum sieht das OB mal gut aus, schmeißt irgendein Dödel blind ins Bid. Kursdrückerei vom feinsten. Da will wohl jemand nicht, dass es steigt....
dass da gedrückt wird - sonst läuft der Kurs in Nullkommanix Richtung 5 Cent Summe Verkauforders Verhältnis Summe Kauforders 492.991 1 : 7,45 3.674.501
a) Nachlassendes Interesse b) Schwächster Umsatztag seit Anfang des Anstieges c) Stabilisierung nach knappen 50% Rückfall vom Jahreshoch
Fazit:
Die Käufer werden zurückkommen! Denn an der Ausgangslage hat sich nichts geändert. Wagner hat Fakt mit Sicherheit nicht seine 90% Anteile reduziert. Die Umsätze waren definitiv viel , viel zu gering.
The Fantastic Company AG: Rufmord im Internet. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst wegen Erpressung und anderem
The Fantastic Company AG: Rufmord im Internet. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst wegen Erpressung und anderem
DGAP-News: The Fantastic Company AG / Schlagwort(e): Rechtssache The Fantastic Company AG: Rufmord im Internet. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst wegen Erpressung und anderem
Aufgrund der rechtswidrig von einer anonymen Person publizierten Strafanzeige gegen alle Verwaltungsräte der The Fantastic Company AG ('TFC'), sieht sich die Gesellschaft verpflichtet, die folgende Mitteilung zu verbreiten:
Die publizierte Strafanzeige wurde von Herrn Marcus Johst bei der Staatsanwaltschaft in Zürich am 21. Februar 2012 eingereicht. Die Züricher Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige am 2. Mai 2012 als unbegründet und ohne jeden Anfangsverdacht zurückgewiesen. Das Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid und verurteilte Herrn Marcus Johst am 13. November 2012 zur Übernahme der Gerichtskosten von CHF 800 und zu einer Entschädigungszahlung von über CHF 11.000 an die von ihm beschuldigten Personen. http://www.finanznachrichten.de/...gen-erpressung-und-anderem-016.htm