Die Ausschüttung bekommt der, der die Aktien am Tag vor der Ausschüttung hält!!! Am nächsten Tag ist der Abschlag.
Die steuerfreie Kapitalausschüttung von 1,88 EUR kann ab dem 22. Januar 2004 erfolgen. Nähere Informationen hierzu erfolgen nach Ablauf dieses Termins.
Aus einer Veranstaltung mit Holger Timm: .... zur Maßnahme der Kapitalausschüttung an die Aktionäre:
Das derzeit vorhandene Eigenkapital ist mehr als ausreichend, es läßt sich nicht sinnvoll investieren – daher dieser Schritt. Die Hauptversammlung hat den Beschluß hierzu zwar gefaßt, faktisch ist die Ausschüttung aber noch nicht geflossen. Hierzu muß wegen der Vorschriften zum Gläubigerschutz erst ein halbes Jahr ab Eintragung ins Handelsregister vergehen. Zwar hat unsere Gesellschaft keinerlei Gläubiger, die ihre Ansprüche geltend machen könnten, an den Zeitraum sind wir dennoch gebunden. Somit ist die Zahlung frühestens ab 22. Januar 2004 möglich. Welches Datum es genau sein wird, werden wir rechtzeitig bekanntgeben.
Die Handhabung ist wie bei Zahlung einer Dividende: Am Tag selbst wird die Aktie ex Ausschüttung gehandelt, erfährt also einen Abschlag, den sie hoffentlich schnell wieder aufholen kann. Diejenigen, die die Aktien am Tag vor der Ausschüttung halten, sind ausschüttungsberechtigt.
Im Einzelfall ist der Betrag ganz sicher steuerfrei, schließlich wird Kapital zurückgegeben, und es handelt sich nicht um die Ausschüttung von Gewinnen wie bei einer Dividende. Eine Steuerpflicht entstünde nur, wenn der Durchschnittserwerbskurs der gehaltenen Aktien unter dem Ausschüttungsbetrag von 1,88 Euro läge. Dann müßte der Differenzbetrag versteuert werden. |