Ankündigung der Erfüllung der kartellrechtlichen Bedingungen in Bezug auf das Abkommen über strategische Zusammenarbeit
Nach der Ankündigung von Aston Martin Lagonda Global Holdings plc (das "Unternehmen" oder "Aston Martin Lagonda") am 27. Oktober 2020 in Bezug auf das Abkommen über strategische Zusammenarbeit und der Veröffentlichung des kombinierten Prospekts und Rundschreibens (das " Prospekt ") freut sich die Gesellschaft bekannt zu geben, dass die im Prospekt in Bezug auf die Vereinbarung über strategische Zusammenarbeit festgelegten kartellrechtlichen Bedingungen nun erfüllt sind. Dementsprechend ist die strategische Zusammenarbeit nur noch von der Zustimmung der Aktionäre zu den auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgeschlagenen Transaktionsbeschlüssen abhängig, die am 4. Dezember 2020 gemäß der im Prospekt enthaltenen Einberufung stattfinden sollen.
Die Anteilinhaber werden gebeten, auf das Empfehlungsschreiben des Executive Chairman in Teil 5 (Schreiben des Executive Chairman von Aston Martin Lagonda Global Holdings plc) des Prospekts zu verweisen, in dem dargelegt wird, warum der Verwaltungsrat der Transaktion und den Beschlüssen zu im besten Interesse der Aktionäre insgesamt sein. |