"""""Ich möchte nochmal auf den Punkt " stillschweigende Einverständnis " der Staatsanwaltschaft zurückkommen, und wie die Staatsanwaltschaft dies beweisen will. Das ist in der Jurisprudenz im Tatbestand der Bestechlichkeit zu finden und ich denke darauf wollen sie hinaus""""
Das ganze ist zwar schon ein "paar" Jahre her, aber so weit ich mich entsinnen kann, war das Thema damals etwas anders gelagert.
Die Verpressung war nicht die "Wunschentsorgung" des Unternehmens. Man hat seinerzeit über vielfältige Alternativen diskutiert und auch Entscheidungen zu finden gesucht. Der Vorschlag der Verpressung kam keinesfalls vom Unternehmen, sondern eher von Seiten der damaligen Sachverständigen und der Landesregierung(en). Allerdings kann ich mich auch nicht auf einen vehementen Widerstand des Unternehmens erinnern.
Ob dies nun ausreicht das Gericht zu überzeugen, dass dies ausreicht, dass dadurch der Tatbestand der Vorteilnahme sein könnte, kann ich nicht beurteilen.
Aber warten wir ab, wie sich die Richter in den nächsten Monaten entscheiden.
Ich vermute, dass wir eher den 2. Schacht auf Legacy sehen als einen Verfahrensabschluss, sofern es zu einer Verhandlung kommen sollte.
Sollte aber der Staatsanwaltschaft wirklich umfangreiches belastendes Material vorliegen, und dieses dann das Gericht zu einem Strafverfahren zwingt, reden wir über einen ganz anderen Sachverhalt. Bis jetzt kann nur das was man aus der mehr oder weniger(eher weniger) objektiven Berichterstattung der Journalistenführerschaft von Handelsblatt(WiWo) und F.A.Z. erlesen kann zu seiner pers. Einschätzung heran genommen werden.
Glück auf! |