Wenn ein Unternehmen MU 50 Prozent plus eine Stimme am Unternehmen TU hält, werden die gesamten Aktiva und Passiva von TU in der Konzernbilanz von TU zu 100 Prozent erfasst ! Auch wenn man nur die Hälfte hat.
In einem zweiten Schritt weist man dann in der Konzernbilanz die Eigenkapitalanteile der Minderheiten und in der Konzern - GuV das den Minderheiteneigner zustehende Ergebnis aus. Oben konsolidiert man alles und unten zeigt man dann den Anteil derjenigen, die man mit einbezogen hat.
Steinhoff besitzt 50 Prozent der Anteile an z.B. Poco. Wenn hier 100 Prozent davon in die Konzernbilanz eingeflossen ist, wäre dies im Ergebnis unschädlich so lange man dann den Anteil der Minderheiten ausweist bzw. man nur den den Aktionären der STH Int. AG zustehenden Eigenkapitalanteil ausweist.
Eine Besonderheit ist eben nach IFRS bei Joint Ventures gegeben. Da hier i.d.R. beide JV Partner die Kontrollmerkmale nicht erfüllen, liegt keine Beherrschung vor und somit konsolidiert keiner Voll sondern at Equity. D.h. man setzt die AK/HK der Beteiligung an plus aufgelaufene Gewinnanteile abzüglich erfolgte Ausschüttungen. Im Ergebnis steht jedoch auch dann grob und tendenziell das gleiche Ergebnis wie bei einer Vollkonsolidierung unter Ausweis des Minderheitenanteils.
Der Materiell - Rechtliche Knackpunkt bei der Frage ob Steinhoff hätte z.B. Poco vollkonsolidieren dürfen bei einem je 50 Prozent Joint Venture mit Seifert ist, ob Beherrschung vorlag. Bei einem solchen Konstrukt mit je 50 Prozent liegt z.B. Beherrschung vor, wenn einer der beiden dem anderen die Ausübung 1 Stimmrechtes seiner Anteile einräumt oder z.B. gegen Zahlung in irgend einer Art und Weise auf erhebliche Steuerungs- und/oder Einflussmöglichkeiten verzichtet.
Ob dies bei Poco der Fall war wissen wir nicht. Es ist, unabhängig von der rechtsdogmatischen Frage im Hinblick auf die Zahlen technisch auch relativ unwesentlich ob at Equity zu 50 Prozent konsolidiert wird oder eine Vollkonsolidierung unter Minderheitenausweis erfolgt.
Leider liest sich das nicht so gut in einem Presseartikel. Daher ist es einfach zu schreiben: Steinhoff hat zu unrecht vollkonsolidert bei 50 Prozent Anteil = Bilanzfälschung = 50 Prozent nicht werthaltig.
Die Realität ist deutlich komplizierter. Das traurige ist jedoch, dass schon 12,5 mrd Marktkapitalisierung u.a. auch aus diesem Grund vernichtet sind ohne das sich einer der Verkaufenden diese Frage gestellt hätte. Wie Ihr seht, man muss Konzernrechnungslegung nicht begreifen um durch sein Handeln eine Aktie in den Keller zu schicken. |