nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Infineon Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
Die Odey Asset Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.01.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg, Deutschland, ISIN: DE0006231004, WKN: 623100 am 19.11.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 32327205 Stimmrechten) betragen hat. 2,97% der Stimmrechte (das entspricht 32327205 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. (c)DGAP 07.01.2010 |