Hab ich gerade vergessen zu sagen. Wenn nun der Aktionär nach deren Meinung mit bestraft werden soll, dann frage ich mich, wie die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Anzeige von einem Aktionär reagiert. Wenn der Aktionär die Aufklärung von möglichem Insiderhandel der Bafin-Mitarbeiter fordert. Da sollte doch auch großes Interesse der Aktionäre bestehen. Kann man ja mal den U-Ausschuss zu befragen oder sie bitten, da doch etwas aktiver zu werden. Ich könnte mir vorstellen, da kommt auch noch einiges ans Licht. Hoffen wir mal! Die können dann ja bei der Berechnung der Anteile der Aktionäre mit eingerechnet werden. Gleiches Recht für ALLE :)
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