FLUXX STRONG BUY !!!!

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neuester Beitrag: 12.12.06 18:15
eröffnet am: 10.01.03 12:24 von: Alexa Anzahl Beiträge: 6118
neuester Beitrag: 12.12.06 18:15 von: MikiTanaka Leser gesamt: 661450
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16.08.06 09:02

265 Postings, 7002 Tage shortstopAbwärtstrend brechen?? o. T.

 
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16.08.06 14:04

70 Postings, 7165 Tage fluxxonianSieht doch eigentlich vielversprechend aus?! o. T.

 
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17.08.06 11:49

2302 Postings, 7618 Tage grazerDer Trend scheint gebrochen

Der Deckel ist wech..... heute fallen die 4.... spätestens morgen die 4,50. Dann wirds wieder intressant.Die 4,50 könnten zäh werden.Aber drinnen ist alles...  

17.08.06 12:13

531 Postings, 7323 Tage hitarpetar grazer

sch-h-h-h-h-h-h-t...leise....lass die Aktie ruhig sich zu erholen...;-)
 

17.08.06 12:18

2302 Postings, 7618 Tage grazerOk!

Hast recht.... schhhhht.....

:-)  

18.08.06 10:25
2

70 Postings, 7165 Tage fluxxonianACHTUNG!

ACHTUNG! Fluxx könnte nun jahrelang zwischen 3 und 4 Euro dümpeln.
Schon mal an diese Möglichkeit gedacht?

Hier ein Beispiel: Cisco wird seit über 2 Jahren in einer noch engeren Spanne gehandelt!  
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18.08.06 10:32

156 Postings, 8904 Tage dr. vorsichtNetter Hinweis...

Leider absolut nichtssagend, irrelevant und sachlich unzutreffend. Die Spanne von ca. 17 bis ca. 22 halte ich keineswegs für eng. Der Vergleich wäre so ähnlich, als würde man auf die Gefahr hinweisen, dass künftig Autos vermehrt in der Farbe rot hergestellt würden, nur weil man 10 rote Autos gesehen hat...  

18.08.06 10:47

305 Postings, 6822 Tage Duebelst4%

Xetra. Ich denke mal, wenn nicht mehr so viele Gewinnmitnahmen sind, dass wir nächste Woche wieder über vier Euro sind.

Mfg  

20.08.06 12:36

407 Postings, 6730 Tage solarworldWer hat hier denn...

..noch Gewinn ???  

22.08.06 09:17

52 Postings, 6812 Tage BigSwingingDicksuper "Nachzüglerchance"!Rebound überfällig... o. T.

Tipp hat es vorgemacht!  
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22.08.06 09:20

52 Postings, 6812 Tage BigSwingingDickErstes Ziel: 4,5/4,6€ o. T.

 
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22.08.06 17:58

52 Postings, 6812 Tage BigSwingingDickkurzfristig: o. T.

 
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24.08.06 10:48

156 Postings, 8904 Tage dr. vorsichtAktuelle Meldung!

Private Sportwetten in Schleswig-Holstein wieder möglich.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch im Streit um Sportwetten zu Gunsten eines privaten Wettvermittlers entschieden. Wie das Gericht mitteilte, wurde in einem Eilverfahren das sofortige Verbot der Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter gestoppt.

AZ: VG Schleswig, 12 B 41/06  

24.08.06 17:25

6268 Postings, 7065 Tage Fundamental@Hacki123

Wo siehst Du den Kurs in der nächsten Zeit ?  

25.08.06 11:38

2302 Postings, 7618 Tage grazerWas ist da los?

was ist....kommt sagt.....gibts ein Gerichtsurteil?....seht euch diesen raketenstart an....WOW!  

25.08.06 11:42

156 Postings, 8904 Tage dr. vorsichtIch hatte ja gestern diesbezüglich gepostet...

...die Verwaltungsgerichte werden wohl überwiegend im selben Tenor entscheiden, es stehen noch 10 Entscheidungen aus. Wichtig ist nun, dass die Oberverwaltungsgerichte, auf die die Politik ja wesentlich stärkeren Einfluss nimmt, die Linie beibehalten. Ansonsten werden spätestens das BVerfG bzw. der EuGH klare Worte gegen das Monopol finden und die Liberalierung fordern.  

25.08.06 11:44

305 Postings, 6822 Tage Duebelstha ha...

... ich habs ja gesagt, wir gehen die Woche über die 4 Euro. Super....  

25.08.06 11:47

2302 Postings, 7618 Tage grazerdie Zockermeute

treibt hier wohl ihr Unwesen....ich bleib drin, aber befürchte, dass Abends die Gewinne wieder weg sein werden, weil die Zocker Kassa machen....  

25.08.06 11:54

161 Postings, 7710 Tage Roman666Duebelst du bist ein Prophet

:-) Du hast gepostet wenn es nicht runter geht wird es rauf gehen. Warum denn nicht immer so einfach. :-)  

25.08.06 12:53

305 Postings, 6822 Tage Duebelst.

Das kann wohl sein, aber der Kurs steigt ja nicht ohne Grund. Dieses Gerichtsurteil war ja erst der Anfang. Irgendwann fällt das Monopol. Wir sollten abwarten und gespannt sein.

Ein schönes Wochenende euch allen  

25.08.06 20:02

6 Postings, 6780 Tage orsmjofluxx

Wann kommt das Kartellamt mit seinem Beschluß. Hat jemand den Termin?
Wildjo  

27.08.06 20:32

339 Postings, 7109 Tage schlurpFluxx

Gerade bei Wallstreet online gelesen:

Lottoscheine gibt es bald auch von privaten Anbietern
27. August 2006
Das staatliche Lotterie-Monopol wird weiter gelockert. Nachdem sich der Markt für Sportwetten durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon im Umbruch befindet, wird es nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts privaten Vermittlern jetzt möglich sein, Spiele etwa an Tankstellen oder in Supermärkten anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagt es dem Deutschen Lotto- und Totoblock mit sofortiger Wirkung und unter Androhung hoher Geldbußen, die Lottogesellschaften zum Boykott von gewerblichen Vermittlungsstellen aufzurufen.


Auch die Vereinbarung der Lottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Dagegen sind die gewerblichen Spielvermittler nicht an dieses Regionalitätsprinzip gebunden: Sie vermitteln Spielaufträge gegen Provision an Lottogesellschaften ihrer Wahl, mit der dann der Verbraucher einen Lotterievertrag schließt.


Der Versuch der Lottogesellschaften, das zu unterbinden, wurde schon 1999 vom Bundesgerichtshof untersagt. Zunächst ging es nur um die Anwerbung von Kunden durch Postversand oder Internet. Nun wehrt sich der Lottoblock gegen stationäre Annahmestellen; dafür war er schon Ende Mai vom Kartellamt abgemahnt worden.


„Geringes Gefährdungspotential“


In der Entscheidung des Kartellamts, die der F.A.Z. vorliegt und die an diesem Montag veröffentlicht werden soll, wird hervorgehoben, daß der Verbraucher bisher keine Möglichkeit habe, die billigste Lottogesellschaft und die mit den für ihn interessantesten Spielangeboten zu wählen. Das beschränke „in spürbarer Weise“ den Wettbewerb und beeinflusse auch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Denn das Bundesgebiet sei unter den Lottogesellschaften aufgeteilt und auch der grenzüberschreitende Wettbewerb in der EU werde spürbar beschränkt.


Der Lotteriestaatsvertrag müsse deshalb europarechtskonform ausgelegt werden. „Aus vorrangigem europäischem Recht“ seien die Bundesländer daran gehindert, den Lottogesellschaften anderer Länder von vornherein die Tätigkeit in ihrem Landesgebiet zu untersagen. Zudem sei es kartellrechtswidrig, die Gewinnmöglichkeiten für Spielvermittler zu begrenzen. Der Boykott stationär tätiger gewerblicher Spielvermittler kann nach Ansicht des Kartellamts nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres zu privaten Sportwetten gestützt werden.


Denn sogar ein Ausschluß vom Wettbewerb sei nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig, also etwa zur Bekämpfung der Spielsucht. Hiermit hat sich das Kartellamt in seiner knapp 200 Seiten langen Entscheidung ausführlich befaßt. Es kommt zu dem Schluß: „Insbesondere Lotterien werden von der Wissenschaft nur ein als sehr gering bewertetes Suchtgefährdungspotential zugeschrieben.“ In einer von den Lottogesellschaften vorgelegten Untersuchung sei festgestellt worden, daß nicht das Lottospiel, sondern das Spiel an Geldautomaten zu „Abhängigkeitsproblemen“ geführt habe.


Entscheidung gerichtlich anfechtbar


„Darüber hinaus ist nach den Prüfungen des Bundeskartellamts nicht ersichtlich, daß durch den Wettbewerb der Lottogesellschaften mit ihrem staatlich verantworteten Glücksspielangebot das Glücksspiel angeheizt und eine Suchtgefährdungslage verstärkt wird.“ Schließlich würden die Lottogesellschaften von den Ordnungsbehörden der Länder überwacht. Doch gehe es hier ohnehin nicht um einen Ausschluß Privater, sondern um eine Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Lottogesellschaften.


Die Lottogesellschaften mit ihren insgesamt etwa 25.000 Annahmestellen verfügen auf den jeweiligen regionalen Märkten über Marktanteile von mehr als 80 Prozent. Gegen den Boykott gewehrt hatte sich der Spielvermittler Fluxx, der neben Faber und Tipp 24 zu den größten in Deutschland zählt. Die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier, die Fluxx vertritt, weist darauf hin, daß das Unternehmen bis Ende des kommenden Jahres 2000 Einrichtungen zur Lottoannahme in Supermärkten und Tankstellen plant.


Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist gerichtlich anfechtbar. Sie wurde jedoch für sofort vollziehbar erklärt und - offenbar weil es in diesem Punkt Zweifel gibt - mit einem warnenden Hinweis an die Lottogesellschaften versehen: „Auch wenn nicht davon auszugehen ist, daß die Verantwortlichen der maßgeblich von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften die sofort vollziehbaren Verfügungen des Beschlusses mißachten werden, wird darauf hingewiesen, daß jede fahrlässige oder vorsätzlich Zuwiderhandlung“ eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Gegen die Lottogesellschaften könnten Geldbußen bis zu einer Million Euro verhängt sowie darüber hinaus bis zu zehn Prozent des vergangen Jahresumsatzes verlangt werden. Insgesamt betrug der Jahresumsatz der Lottogesellschaften 2005 mehr als acht Milliarden Euro.

Text: Mü., F.A.Z., 28.08.06
Bildmaterial: ddp

Quelle:http://www.faz.net/s/...B1BDB8F68F21518028~ATpl~Ecommon~Scontent.html

MfG
Schlurp  

28.08.06 08:53

17100 Postings, 7089 Tage Peddy78Kann jetzt wieder Fluxx nach oben gehen.

News - 28.08.06 08:49
DGAP-News: FLUXX AG (deutsch)

Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig

FLUXX AG / Rechtssache

28.08.2006

Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig

- Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig - Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam - Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar - Gewinner sind Verbraucher und Breitensport

Altenholz, 28. August 2006 -- Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute veröffentlichten Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX AG durch die Lottogesellschaften fest. Der Versuch der Lottogesellschaften, die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.

Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und erklärt sie somit für nichtig.

Darüber hinaus haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss gegenüber der im Mai ausgesprochenen Abmahnung nach umfassender Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft. Demnach dürfen wegen der Kartellrechtswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden. Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten 'Lotto-Finanzausgleich', wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.

Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrecht erhalten werden sollte. Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.

'Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens in Form eines Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. In seinem 200 Seiten umfassenden Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften und den dahinter stehenden Bundesländern, dass sich auch der Staat an zwingende Vorgaben des Gesetzgebers und insbesondere europarechtliche Regeln und Gesetze zu halten hat, wie es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist.

Zu den Gewinnern des Kartellamtsbeschlusses zählen vor allem die Verbraucher und der Breitensport. Der Großteil der Fördergelder für Sport und Kultur resultiert nämlich aus den Zweckerträgen aus Lotterien. Nur rund fünf Prozent stammen aus den Konzessionsabgaben der staatlichen Sportwette 'ODDSET'. Der Beschluss des Kartellamts sichert nunmehr einen gesunden Wettbewerb zwischen gewerblichen Spielvermittlern und den Lottogesellschaften und damit die Finanzierung von Vereinen und Verbänden.

Rainer Jacken: 'Wir sind dankbar für die dringend notwendige Klarstellung des Kartellamts, dass Lotto eben Lotto ist und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts losgelöst betrachtet werden muss. Es besteht zwar kein Zweifel daran, dass mit den Themen Jugendschutz und Suchtprävention weiterhin verantwortungsvoll umgegangen werden muss, aber wir sollten beginnen, in der öffentlichen Diskussion differenziert mit dem Thema Glücksspielsucht umzugehen und es nicht zu einem Allgemeinplatz für verzweifelte Versuche zum Erhalt des letzten Staatmonopols in Deutschland verkommen lassen.

Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass eine strenge Regulierung, effektive Suchtbekämpfung und privatwirtschaftlich betriebene Glücksspielangebote kein Widerspruch in sich sind und vor allem zu steigenden Einnahmen für den Sport, die Wohlfahrtspflege und den Staat führen können.

Denn eines ist klar: Der unwürdige Kampf um das letzte staatliche Monopol ist angesichts der elektronischen Grenzenlosigkeit des Internets bereits zur Agonie verkommen. Nutzen wir hier in Deutschland die große Chance, bevor es andere vor uns tun.'

Conference Call um 15.00 Uhr

Zur Erläuterung der Hintergründe veranstaltet die FLUXX AG am heutigen Montag, 28. August, um 15.00 Uhr eine Telefonkonferenz mit Rainer Jacken und dem Kartellrechtsspezialisten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier. Der Listen-Only-Zugang ist über Tel. (069) 2222 7111 zu erreichen. Medienvertreter sowie Analysten und Investoren, die an der Q&A-Session teilnehmen möchten, müssen sich zuvor per Email an ir@fluxx.com akkreditieren.



Weitere Informationen:

FLUXX AG Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com

DGAP 28.08.2006

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Sprache: Deutsch Emittent: FLUXX AG Ostpreußenplatz 10 24161 Altenholz Deutschland Telefon: +49 (0)431 88 104-0 Fax: +49 (0)431 88 104-40 E-mail: info@fluxx.com WWW: www.fluxx.com ISIN: DE0005763502 WKN: 576350 Indizes: SDAX Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: dpa-AFX

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FLUXX AG Inhaber-Aktien o.N. 4,31 +14,32%
 

28.08.06 09:34

2302 Postings, 7618 Tage grazer13 Euro wir kommen! o. T.

28.08.06 09:38

531 Postings, 7323 Tage hitarpetar grazer

13 .....glaube nicht ...aber in den naechsten Wochen 6 euro ist eine gute Ziel...
Nicht vergessen die Daten von letzten Report
gruss  

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