Punkt 5. ist meiner
Koalition steht zum Abbau von ungerechtfertigten Subventionen und Steuervergünstigungen 17. Januar 2003 - 0049
Koalition steht zum Abbau von ungerechtfertigten Subventionen und Steuervergünstigungen
Zum Stand der Beratungen beim Gesetzgebungsverfahren des Steuervergünstigungsabbaugesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg- Otto Spiller:
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz schließen wir Steuerschlupflöcher, schränken steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ein und bauen Steuersubventionen ab. Dieses Ziel sehen wir auch nach der Anhörung des Finanzausschusses uneingeschränkt bestätigt.
Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass sich insbesondere Großunternehmen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen beteiligen und zur Verstetigung der Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen beitragen.
Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen haben die Argumente aus der Anhörung beraten und sich für das weitere Gesetzgebungsverfahren auf folgende Punkte verständigt:
1. Zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen wird bei der Mindestgewinnbesteuerung ein Sockelbetrag eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass die überwie gende Mehrheit der Unternehmen ihre Verluste weiterhin verrechnen kann. Von der Mindestgewinnbesteuerung werden daher im Wesentlichen nur große Kapitalgesellschaften betroffen.
2. Das noch vorhandene Körperschaftsteuerguthaben der Kapitalgesellschaften wird gleichmäßig auf den restlichen Übergangszeitraum verteilt. Eine Erstattung dieses Guthabens ist weiterhin an eine entsprechende Ausschüttung an die Anteilseigner gebunden. Das ist für Unternehmen und Finanzverwaltung eine einfache und verlässlich kalkulierbare Lösung.
3. Gewerbesteuerschlupflöcher, wie zum Beispiel Noorderfriedrichskoog, werden geschlossen. Dazu werden die Länder ermächtigt, einen Mindesthebesatz für ihre Kommunen festzulegen.
4. Für Unternehmen, die Nichteisenmetalle (zum Beispiel Edelmetalle) verarbeiten, bleibt das so genannte Lifo- Verfahren erhalten. Dies ist wegen der besonderen Problematik der Vorratshaltung dieser Unternehmen und der hohen Preisschwankungen eine notwendige und sachgerechte Lösung.
5. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken bleibt voll erhalten. Der abzugsfähige Betrag wird zur zielgenaueren Begrenzung auf 30 Euro festegelegt.
6. Bei den so genannten Kombiartikeln bleibt es beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das gilt zum Beispiel für Schulbücher und Zeitschriften mit CD-Rom oder anderen Arbeitsilfen sowie auch für Überraschungseier.
7. Bei der Umsatzbesteuerung von gartenbaulichen Erzeugnissen wird es im Gesetzgebungsverfahren eine Verbesserung geben.
8. Bei den Investmentfonds wird es keine Doppelbesteuerung geben. Die im Fonds erzielten Veräußerungsgewinne werden nur dann besteuert, wenn sie tatsächlich an den Anteilseigner ausgeschüttet werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung der Fondsanteile erst beim Verkauf des Anteilscheins durch den Anteilseigner.
Diese Übereinkunft werden die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker jetzt mit den Spitzen von Koalition und Bundesregierung abstimmen.
|