nur bei den Zahlen hat man sich vertan, was aber damals siehe Chart keine Kursveränderung auslöste, zudem wurden die falschen Zahlen damals offenbar auch von keinem Aktionär bemerkt und gemeldet! Habe gesten direkt an Weirich und Neupert geschrieben und die Meldung wurde sofort gelöscht! Die 2 Frage ist einfach, naja Klaus weißte selber, da gibt es ganz andere bei denen man sich das fragt! Aktuell sieht es auch bestens für die Zulassung in den Entry aus.
Voraussetzung für das Listing im Entry Standard a. Veröffentlichung eines BaFin gebilligten Wertpapierprospektes(in Arbeit) b. Erforderliche Finanzinformationen geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das der Antragstellung vorangegangene Jahr nach nationalem GAAP oder IFRS vorlegt. Sofern keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht, genügt ein nach den anwendbaren nationalen Vorschriften erstellter geprüfter Einzelabschluss nebst Lagebericht. Bei Emittenten aus Deutschland oder EU-Mitgliedsstaaten ist es demnach ausreichend, dass sie jeweils nach ihren nationalen Rechnungslegungsstandards, im Falle Deutschlands mithin nach HGB, bilanzieren. |