als wenn dem Insolvenzplan nicht zugestimmt wurde. Es kommt zur Schlussverteilung
Amtsgericht Erfurt 177 IN 78/09
Insolvenzverfahren
Hench-Thermoplast AG
Die Vergütung des Verwalters ist mit Beschluss vom 06.02.2012 festgesetzt worden. Der Vergütungsbeschluss ist seit heute auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Erfurt
Ausfertigung 177 IN 78/09
Geschäftsnummer
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hench-Thermoplast AG, Hauptstraße 1 C, 99891 Schwarzhausen
hat das Amtsgericht Erfurt am 06.02.2012
beschlossen:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt, § 196 Abs. 2 InsO..
Nach dem heutigen Tag eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis.
2. Gem. § § 5 Abs. 2, 197 InsO wird für den Schlusstermin und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren angeordnet.
3. Die Insolvenzgläubiger können bis zum 30.03.2012
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
schriftlich beim Amtsgericht Erfurt, Insolvenzgericht, einreichen.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis sind seit heute auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hench-Thermoplast AG, Amtsgericht Erfurt, AZ: 177 IN 78/09, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Eine verteilungsfähige Masse steht zur Verfügung. Diese entspricht einer an die Insolvenzgläubiger auszuzahlende Quote i.H.v. rund 2,39 %. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen i.H.v. 3.235.780,65 EUR. Das Verzeichnis der Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt, Rudolfstraße 46, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Volker Reinhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht als Insolvenzverwalter
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de |