Auch für Überraschungs-Eier, Zeitschriften mit eingelegter CD-ROM oder andere so genannte Kombiprodukte will Rot- Grün von 2003 an die Mehrwertsteuer von 7 auf 16 Prozent erhöhen. Ebenso betroffen sind zum Beispiel mit Spielzeug kombiniert angebotene Bilderbücher, bestätigte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Montag entsprechende Vorhaben im noch nicht verabschiedeten Gesetz zum Abbau von Steuervorteilen. HB/dpa BERIN. Der Handel reagierte empört. "Das ist eine dreiste Steuererhöhung", sagte der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr. "Das Überraschungsei kann im Laden durchaus 10 Prozent mehr kosten als bisher", sagte er. Im anderen Falle bleibe die Verteuerung beim Handel hängen. Er warne vor allem davor, im nächsten Jahr allgemein die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Damit wäre die Binnenkonjunktur kaputt.
Die Koalition hat bisher allerdings bestritten, dass eine solche allgemeine Erhöhung über 16 Prozent hinaus vorgesehen ist. Zur geplanten Erhöhung des ermäßigten Satzes von 7 Prozent sagte die Sprecherin des Finanzministeriums: "Wir schaffen mehr Transparenz, beseitigen Wettbewerbsverzerrungen und vereinfachen das Steuerrecht. Komplizierte Steuersatzermittlungen erübrigen sich."
Immer häufiger bietet der Handel Kombiartikel an, auf die wie bei dem von Schokoladeneiern umhüllten Kleinspielzeug letztlich nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent erhoben wird. Wird beides getrennt verkauft, gilt für das Spielzeug oder die CD-ROM bereits heute der Normalsteuersatz von 16 Prozent, während der Fiskus für Lebensmittel ebenso wie für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auch künftig nur 7 Prozent verlangt.
Das Finanzministerium beklagte, dass bei Kombi-Waren die eigentlich gewollte saubere Trennung der Steuersätze für die verschiedenen Bestandteile des Artikels kaum praktikabel sei. So unterliegt zum Beispiel ein «Bilderbuch mit Spielzeug» schon heute den 16 Prozent, wenn das Spielzeug in dem kombinierten Artikel "charakterbestimmend" ist. Solche Unterscheidungen seien aber zunehmend schwierig, hieß es.
Ansonsten sieht das Gesetz - wie bereits bekannt - vor, dass im kommenden Jahr auch bei Einzelprodukten wie beim Verkauf von Blumen, Zahnprothesen oder lebenden Tieren sowie grenzüberschreitenden Flugreisen die Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf den Normalsatz von 16 Prozent angehoben wird. Das noch nicht verabschiedete Gesetz wird aber in weiten Teilen von der Union bekämpft, die derzeit die Bundesratsmehrheit hat. Mit Vermittlungsverhandlungen von Bundestag und Länderkammer sowie letzten Beschlüssen ist erst im Laufe des späten Frühjahrs zu rechnen. |