Hauptversammlung am 22.03.2023 / wichtige Hinweise zur Bevollmächtigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter weitere Informationen in Sachen Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) zukommen lassen. Hauptversammlung am 22.03.2023 Steinhoff hat bekannt gegeben, dass die ordentliche Hauptversammlung nun am Mittwoch, den 22.03.2023, um 13 Uhr, im Konzerthaus Muziekgebouw aan ‘t IJ, Piet Heinkade 1, 1019 BR Amsterdam, Niederlande, stattfinden wird. Neben der Teilnahme vor Ort ist auch eine virtuelle Teilnahme an der Versammlung möglich. Die Tagesordnung der Hauptversammlung finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter dem nachfolgenden Link: https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...off%2520AGM%2520N otice%25202023.pdf. Aktionäre können bis spätestens Mittwoch, den 15. März 2023, Fragen zu allen Tagesordnungspunkten in englischer Sprache per E-Mail an compsec@steinhoffinternational.com stellen. Diese Fragen werden während der Hauptversammlung beantwortet und die Fragen und Antworten werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Weitere Fragen können während der Hauptversammlung in der physischen Sitzung oder durch Einreichen solcher Fragen in englischer Sprache über die digitale Abstimmungsplattform gestellt werden. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann jedoch bestimmen, dass ihm im Interesse der Tagesordnung der Versammlung angesichts der Umstände zum Zeitpunkt der Hauptversammlung die Beantwortung einer oder mehrerer spezifischer weiterer Fragen zumutbar entbehrlich ist. Die SdK hat im Vorstandsbrief (siehe Newsletter 2) dazu aufgefordert, unsere eingereichten Fragen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu beantworten und die Antworten den Aktionären zugänglich zu machen. Die Tagesordnung sieht neben der Abstimmung über die Sanierung auch eine Abstimmung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von neuen Aktien mit und ohne Bezugsrecht für die Altaktionäre vor. Über diesen Punkt wird nur abgestimmt, wenn der Tagesordnungspunkt zur Sanierung abgelehnt wird. Im Aktionärsbrief, der der Einladung beigefügt ist, wird zur Sanierung umfangreich Stellung genommen. Wir werten die dortigen Ausführungen noch aus und nehmen dann dazu Stellung. Dann übermitteln wir auch unser finales Abstimmungsverhalten. Seite 2 von 3 Teilnahme- und Stimmberechtigung Teilnahme- und stimmberechtigt sind nur Aktionäre, die am 22.02.2023 (Stichtag) in das Aktionärsregister eingetragen sind und sich bis spätestens 15.03.2023, 11 Uhr, zur Hauptversammlung angemeldet haben. Aktionäre, die Aktien der Gesellschaft halten, die an der Börse in Frankfurt gelistet sind, müssen a) eine Erklärung, ob sie vor Ort oder virtuell teilnehmen möchten sowie b) eine Bankbestätigung über die Inhaberschaft der Aktien zum Stichtag mit Name, Adresse und Aktienanzahl des Aktionärs bis spätestens 15.03.2023, 11 Uhr, übersenden: entweder per Mail: anmeldestelle@computershare.de oder alternativ per Post: Steinhoff International Holdings N.V. AGM 2023 c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG Computershare Operations Center 80249 Munich Germany Für Inhaber von Aktien, die an der Börse in Johannesburg gelistet sind, gilt das gleiche Anmeldedatum, jedoch die nachfolgende abweichende Anmeldeadresse. E-Mail: proxy@computershare.co.za Computershare Investor Services Pty Ltd Rosebank Towers, 15 Biermann Avenue Rosebank 2196 South Africa Mit der Registrierung erhält der Aktionär eine Anwesenheitskarte und das entsprechende Vollmachts- und Stimmrechtsformular. Die Anwesenheitskarte ist zur Teilnahme vor Ort bzw. zur virtuellen Teilnahme erforderlich. Seite 3 von 3 Kostenlose Bevollmächtigung der SdK Das Stimmrecht kann auch an einen Dritten übertragen werden. Für die SdK wird Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK, die Versammlung besuchen. Er wird auch kostenlos alle Stimmrechte von Aktionären, die der SdK das Stimmrecht übertragen möchten, ausüben. Zur Stimmrechtsvertretung sind folgende Schritte notwendig: 1. Registrierung unter www.sdk.org/steinhoff (sofern bislang noch nicht erfolgt) 2. Veranlassen Sie bei Ihrer Depotbank, dass Sie noch heute ins Aktienregister eingetragen werden, falls noch nicht geschehen. Weisen Sie die Depotbank auf die Eilbedürftigkeit hin! Hinweis: Manche Depotbanken verlangen hierfür eine Gebühr von 20 – 150 Euro! 3. umgehend Anforderung der Bankbestätigung für den Stichtag 22.02.2023 bei Ihrer Depotbank. 4. Füllen Sie die unter www.sdk.org/steinhoff hinterlegte Vollmacht für Herrn Dr. Liebscher aus. Wir haben Ihnen ebenfalls eine Anleitung zum Ausfüllen der Vollmacht online gestellt. Die SdK wird in der kommenden Woche ihr eigenes Abstimmverhalten bekanntgegeben. Sofern Sie uns Weisung erteilen wollen, können Sie dies auf der Vollmacht tun. Wir werden Ihnen in der kommenden Woche dann auch mitteilen, ob Sie sich selbst bei Computershare anmelden müssen oder ob die SdK dies für Sie übernehmen wird. Ferner klären wir ab, ob Sie die Vollmacht an Computershare senden können oder diese an uns zu senden ist. Verkauf weiterer Pepkor-Aktien Die Gesellschaft hat am 9.2.2023 ferner bekanntgegeben, dass man weitere Aktien der Pepkor Holding Ltd. verkauft hat. Der Verkauf erfolgte mit einem Abschlag von gut 5 % zum letzten Börsenkurs. Wir können dies weiterhin nicht nachvollziehen, und sehen darin eine Vernichtung von Gesellschaftsvermögen, da ein Verkauf in mehreren Tranchen sicher nicht wertmaximierend sein kann. Dadurch schadet man aus unserer Sicht sowohl Eigentümern als auch Gläubigern. Wir werden hierzu in einem weiteren Newsletter ausführlich Stellung beziehen. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 09.02.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...se-zur-Bevollmaechtigung.pdf |