Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Registerstelle: Amts-gericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom 15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse ( 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot aufer-legt ( 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesre-publik Deutschland belegen sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und ande-ren Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über ( 22 Abs. 1 InsO). Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten ( 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in 240 ZPO bezeichneten Wirkungen. Jetzt am Börsenspiel teilnehmen! Melden |