In meinem Fall könnte es sich (nach viel Rechnerei meinerseits) in etwa so ergeben haben: Ich habe irgendwann mal 10.000 Anteile WKN 891041 gekauft. Diese habe ich am 06.03. diesen Jahres verkauft und am gleichen Tag nochmal 20.000 gekauft.
Durch den Verkauf ergab sich ein realer Verlust von ca. 860 Euro. Diese wurden meinem Aktienverlusttopf "gutgeschrieben" (hatte also höheren Verlust, sagen wir zum besseren Rechnen, nunmehr insgesamt 2.000 Euro, vorher warens dann 1.140 Euro). Nun hat man mir die 20.000 Scheine, die ich am 06.03. gekauft hatte, mit einem Wert von 0 Euro ausgebucht, mir dafür aber einen fiktiven Veräußerungsgewinn von ca. 260 Euro eingebucht. Ergo hatte mein Verlusttopf nun nur noch einen Wert von 1.740 Euro. Anschließend habe ich eine steuerliche Korrekturbuchung erhalten und hierbei wurden mir dann ca. 860 Euro aus meinem Verlusttopf genommen, der hat also nun nur noch einen Wert von 880 Euro. Insgesamt wurden mir nun also de fakto die am 06.03. realisierten Verluste aberkannt und zusätzlich noch ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 260 Euro verpasst (den ich, wie schon erwähnt, natürlich nie erhalten werde). Einzig die wertlosen Escrow Zertifikate (die übrigens derzeit zwar nicht handelbar sind, im Depot aber mit einem Wert von ca. 116.000 Euro angezeigt werden :)) habe ich. Aber da die nunmal wertlos sind, kann mir dafür auch keine irgendwelche fiktiven Gewinne verpassen. Und selbstverständlich werde ich, sollte OnVista nicht in der Lage sein, mir nächste Woche die entsprechenden gesetzlichen oder behördlichen Regelungen vorzulegen, zuerst meinen Broker auffordern, das wieder richtigzustellen, notfalls halt durch einen Anwalt und ggfs. auch mit einer Klage. Sollte das scheitern, darf mein Anwalt sich halt noch ein wenig Geld dazu verdienen, wenn er gegen Finanzamt, ... (wer auch immer das zu verantworten hat) vorgeht. Denn wie Du es richtig sagst: Steuern auf Verluste ist evtl. eine nette Idee eines Ministers, rechtens sind sie aber nunmal nicht. |