Die Court-Claim-Number braucht der Claim-TRANSFEROR [also derjene, der eine Forderung verkauft und dann ÜBERTRÄGT] nicht zwingend anzugeben. - Es kann ja sein, dass er die zur Übertragung anstehende Forderung selbst eingereicht, aber vom Gericht noch keine Claim-Number erhalten oder sie vergessen hat. - Auch kann es sein, dass er die zur Übertragung anstehende Forderung selber vorher EIN-gekauft hatte, ihm aber, aus welchen Gründen auch immer, dabei keine Court-Claim-Number mitgeteilt wurde, zum Beispiel deshalb, weil der ursprüngliche Einreicher derart schnell um Weiterreichung seiner Forderung bemüht war, dass ihm noch keine Court-Claim-Number zugeteilt werden KONNTE.
WENN er sie aber angibt, dann sollte sie STIMMEN; und das wissen ALLE, die einen solchen "Transfer of Claim other than for Security" jemals bei Gericht anmeldet haben.
Und deshalb sind wir gut beraten, nicht die Rot-Anmerkung als SOLCHE, sondern den rot markierten VORGANG als spannend zu sehen. - Es kann nämlich sein, dass die rote Anmerkung den Vorgang gar nicht TADELN, sondern ihn nur ERLÄUTERN will; zum Beispiel deshalb, weil er ein wenig zu COMPLICIERT ist.
Also halten wir uns erneut an das SCHWARZE (und das ist die Claim-Number 44201)... |
Angehängte Grafik:
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