Worauf denn warten? Auf die wertlose Ausbuchung?
Der Plan sieht den Kapitalschnitt auf 0 vor. Der Plan wurde von allen Gruppen ausser den Kleinanlegern angenommen. Das Gericht kann deren Zustimmung ersetzen.
Um das zu verhindern müssen die Kleinanleger nachweisen, dass sie ohne den Plan mehr bekommen würden. Wie soll das gehen, wenn schon die Gläubiger bereit sind, auf die Hälfte zu verzichten?
Die Verfassungsbeschwerde wird daran kaum etwas ändern. Selbst bei Erfolg - der hier recht unwahrscheinlich erscheint - würde wohl eher der Gesetzgeber aufgerufen, die Rechtslage für die Zukunft zu ändern.
Dass das Verfassungsgericht das konkrete Starug-Verfahren stoppt, dürfte vergebliche Hoffnung sein. Oder kennt jemand vergleichbare Fälle, wo das gelungen ist? |