im Zusammenhang mit der Solar Millennium AG:
Eines der Basisrisiken bei Risikoanlagen haben Sie jetzt schon kennengelernt. Das Kursschwankungsrisko. In Relation zum Kaufzeitpunkt, den Sie angegeben haben, kann sich Ihre Position hinsichtlich des Kursschwankungsrisikos nicht mehr wesentlich verschlechtern. Denn wenn ich mich nicht täusche dürfte der Depotwert der Aktie bei etwa 2 % des Kaufpreises liegen. Insoweit haben Sie recht mit dem Schluß, dass ein jetziger Verkauf Sie nicht weiter bringt. Auch wenn der Kurs noch weiter sinken würde.
Allerdings ist es fraglich, ob sich die Lage für die Teilhaber der AG wieder verbessert. Um es vorwegzuschicken. Egal ob die Solar Millennium zerschlagen oder übernommen wird, werden Sie den Einstandswert als "Solar Millennium Aktie" nicht mehr erreichen können. Warum kann ich Ihnen im Folgenden verdeutlichen:
- "Zerschlagung": Die Solar Millennium hat Ende Dezember wegen "Zahlungsunfähigkeit" beantragt das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Zwar wird aktuell noch geprüft, ob überhaupt ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren gegeben ist und die Geschäfte soweit fortgeführt. Allerdings besteht immer noch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verfahren eröffnet wird. Das hätte dann nach der sog. "gleichmäßigen Befriedigung" der Gläubiger des Unternehmens die Auflösung und abschließend die Liquidation des Unternehmens zur Folge. Damit würde die Börsennotierung der Aktie wegfallen. Bei Liquidationen aufgrund von Insolvenzen ist denknotwendig nach einem delisting nicht mit einer Abfindung zu rechnen. Ihre Aktie würde damit wertlos aus Ihrem Depot ausgebucht werden.
- "Übernahme": Bei der Übernahme einer börsennotierten AG erwirbt der Interessent eine bestimmte Beteiligungsquote am Unternehmen. Entweder mit oder ohne Zustimmung des Managements. Je nach Gesellschaftsform und Vorhaben des Interessenten kann das zwei Folgen haben. Entweder werden die "alten" Aktien in einem vorher vereinbarten Verhältnis in Aktien des Interessenten getauscht oder der Interessent zahlt statt neuer Aktien eine Abfindung. Z. B. weil er die Gesellschaftsform des übernommenen Unternehmens ändern will (z.B. von AG in eine GmbH) oder schlicht die börsennotierung zurückziehen möchte (delisting). Dann wären Sie gegen eine Abfindung Ihre Aktien los.
- Eine Übernahme erscheint mir hier aus zwei Gründen unwahrscheinlich. Erstens: Die Vermögenswerte der Solar Millennium AG liegen in eigenen Gesellschaften begründet und nicht in der Solar Millennium AG selber. Zum Beispiel in der Solar Trust of America, die die US-Projektpipeline repräsentiert. Das bedeutet, das übernahmeinteressierte Unternehmen nicht die Solar Millennium AG, sondern deren Projektgesellschaften auf den "Wunschzettel" schreiben werden, um an diese Gesellschaften zu kommen. Zweitens: Die Solar Millennium AG hat ihre Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt. Jeder Unternehmer dürfte erhebliche Rechtfertigungsprobleme haben, wenn er erklären sollte wieso er Kauf- oder Abtretungsverträge mit einem zahlungsunfähigen Unternehmen eingeht. Er hätte keinerlei Regressmöglichkeiten gegen das Unternehmen. Zudem gingen die Insolvenzgläubiger das Risiko ein, dass bei Fehlschlagen des Geschäfts die Insolvenzmasse weiter geschmälert wird. Genau ein Risiko, dass zu verhindern der vorläufige Insolvenzverwalter berufen wurde.
Das führt zu zwei - meiner Meinung nach - wahrscheinlicheren Szenarien. Einem Optimistischen und einem Pessimistischen:
1. Die Solar Millennium AG kann einige ihrer Projekte derart lukrativ veräussern, dass die Zahlungsfähigkeit für die nächsten Monate wiederhergestellt ist, damit den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder zurückziehen (Eröffnungsgrund "Zahlungsunfähigkeit" fällt weg) und die Geschäfte fortführen. Was dann passiert und wie es weiter gehen soll ist eine andere Frage. Aber genau diese Frage wird vermutlich die Aktie nach einer kurzen eher unwesentlichen Erholung auf niedrigem Kurs halten, bis die Unternehmensaussichten auf absehbare Zeit gesichert sind.
2. Die Solar Millennium AG kann einige ihrer Projekte derart lukrativ veräussern, dass zwar die Zahlungsfähigkeit für die nächsten Monate wiederhergestellt wäre, aber keine positive Fortsetzungsprognose für das Unternehmen ersichtlich ist. D.h. auch die Fortführung der Geschäfte keine Verbesserung der Bilanzsituation der nächsten Jahre nach sich ziehen würde. In dem Fall würde im Sinne des Gläubigerschutzes das Insolvenzverfahren eröffnet werden und der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger nach Verwertung der Unternehmensteile die so entstandene liquide Vermögensmasse an die in der Insolvenzliste eingetragenen Gläubiger gleichmäßig verteilen. Danach würde die Auflösung und die Liquidation der Gesellschaft folgen. Da Geselleschafter von AG erst nach Befriedigung der Gläubiger bedacht werden, wäre ein delisting der Aktie ohne Abfindung zu befürchten.
Das ist, was nach meiner Ansicht passieren kann. Inwieweit Sie das zur Grundlage einer Handlungsentscheidung machen ist wie immer Ihre Freiheit und damit auch Ihre Risiko/Chance. Zusammengefasst bleiben Ihnen aber meiner Meinung nach nicht viele Möglichkeiten. Entweder Sie behalten die Aktien oder Sie verkaufen Sie. Einstandskurse oder Abfindungen in der Höhe würde ich nicht erwarten.
Basisinformationen bei Vermögensanlagen (PDF): http://www.google.de/...FQjCNGsKG5ETLsZzmoxY-A441MaFXcfCw&cad=rja
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