Zuständigkeitsverteilung Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Komplementären und Kommanditaktionären unterscheidet sich ganz wesentlich von der zwischen Vorstand und Aktionären in der AG: Die Komplementäre besitzen eine stärkere Stellung als der Vorstand in der AG: Ihre Zustimmung ist grundsätzlich bei allen außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen und Grundlagengeschäften erforderlich, d.h. gegen die phG läuft praktisch nichts. Die Kommanditaktionäre haben zum Teil weitergehende Befugnisse (z.B. die Beschlussfassung über den Jahresabschluss, Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen), zum Teil haben sie geringeren Einfluss als die Aktionäre in der AG: Ihnen fehlt die mittelbare Personalkompetenz für die Geschäftsleitung, da der Aufsichtsrat die Komplementäre weder bestellen noch abberufen kann; § 84 AktG gilt nicht. Aufnahme neuer phG und Entzug der Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnis erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter - einschließlich des Betroffenen. Dem Aufsichtsrat fehlen im Vergleich zur AG noch weitere Befugnisse: Eine Mitwirkung an der Geschäftsführung steht dem Kontrollgremium in der KGaA nicht zu; § 111 Abs. 4 S. 2 AktG ist nicht anwendbar (mitbestimmungsrechtliche Privilegierung der KGaA). Im Vergleich zur AG besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit. Die Zustimmungsrechte der Kommanditaktionäre können zumeist abbedungen werden: Neben den außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen betrifft dies vor allem Maßnahmen, die unter die sog. Holzmüller-Doktrin fallen (für die KGaA: OLG Stuttgart AG 2003, 527; für die AG: BGHZ 83, 122 (Holzmüller) sowie BGHZ 2004, 993. Bekannte Unternehmen Henkel und die Fresenius Medical Care sind die bislang einzigen im DAX gelisteten Unternehmen in der Rechtsform der KGaA. Die Muttergesellschaft Fresenius ist im M-DAX gelistet. Die Merck KGaA ist Bestandteil des MDAX. Weitere bekannte Unternehmen sind die Jack Wolfskin GmbH & Co. KGaA, die Michelin KGaA, die Hella KGaA Hueck & Co., die Rewe Group, die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Dräger Safety AG & Co. KGaA, Schütz GmbH & Co. KGaA, Peter Kölln KGaA (Köllnflocken), die Claas KGaA mbH(Mähdrescher) und die Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA. Daneben sind vor allem Privatbanken und Lizenzspielerabteilungen der Bundesligavereine in der Form der KGaA verfasst (z.B. Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA, Hauck & Aufhäuser KGaA – 1.FC Köln GmbH & Co. KGaA Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Hertha BSC Berlin GmbH & Co. KGaA, SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA, DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA). Die Kunden der Privatbanken schätzen wohl die persönliche Haftung der Geschäftsführer. Die Satzung des Ligaverbandes privilegiert die KGaA: Auch hier spielt die Übernahmeresistenz eine Rolle; man will verhindern, dass Vereine - ähnlich wie der FC Chelsea - einfach gekauft werden. SERVUS |