1. Wer will diese Kinder abschieben ?
2. Natürlich wurden Deutsche (nicht Teutsche!) auch früher
Zwangsverheiratet, nach dem Motto... die Liebe kommt dann schon
3. Barcode hat gesunde Ansichten.
Und nun mein Vorschlag:
1. Zwangsverheiratete Mädchen bekommen Schutz in Deutschland.
2. Der Mann, falls über 18 wird erkennungsdienstlich behandelt und
des Landes verwiesen mit Wiedereinreiseverbot.
3. Verwandtschaft, sofern bekannt, bekommt kein nachzugsrecht.
4. Sollten in Deutschland Kinderehen wie auch immer geschlossen worden sein,
Abhandlung nach Schema Schwerer Kindesmisbrauch, bei Schwängerung auch
Thematik der Schweren Körperverletzung prüfen.
5. Etwaige Leistungen die an Männer bezahlt wurden die über 18 Jahre alt sind u.
mit Minderjährigen verheiratet sind, werden bedingungslos zurückgefordert,
notfalls Pfändungsmaßnahmen gegen hier lebende Verwandte (Bürgschaftsprinzip)
6. Generell sind von keiner Behörde, egal ob staatlich, kirchlich, oder privaten
Organisationen Kinderehen mit unter 16 Jährigen anzuerkennen.
Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder und Freiheitsstrafe in nachgewiesenen
Fällen.
Wobei diese Maßnahmen nur Abschrecken, aber keineswegs das Problem aus der Welt
schaffen!
Derzeit werden viele Töchter in Lagern verheiratet um ihnen einen türgerischen
Schutz zu geben, der oftmals in einen Albtraum mündet.