Die Begrenzung der Listenkandidaten auf 18 durch den Landeswahlausschuss, in dem fast ausschließlich politische Gegner der AfD sitzen, aus angeblich formalen Gründen ist nach Ansicht des Sächsischen Verfassungsgerichts "klar rechtswidrig". Doch auch die weitere Begrenzung auf 30 könnte nach Ansicht von Verfassungsrechtlern rechtswidrig sein und nach der Wahl gekippt werden. Es wäre dann vermutlich eine Neuwahl notwendig.
https://www.welt.de/politik/deutschland/...0-Kandidaten-antreten.html
Zunächst zwar ist das Urteil ein Erfolg für die AfD. Denn der Verfassungsgerichtshof machte eine Entscheidung des Landeswahlausschusses rückgängig, die die Partei noch viel härter getroffen hätte. Der Ausschuss – dessen Mitglieder von den derzeitigen Landtagsfraktionen benannt worden sind – hatte Anfang Juli die AfD-Liste auf nur 18 Kandidaten gekürzt. ...Den Versuch könnte es wert sein. Denn die renommierte Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf hat durchaus Zweifel, dass die AfD-Liste wirklich auf nur 30 Kandidaten gekürzt werden kann.
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