Das Wasserfall-Prinzip ist eine Vorgehensweise bei der Zahlungsverteilung von Verbriefungen (Asset Backed Securities, kurz ABS). Die eingehenden Zahlungsströme (Zins- und Tilgungsleistungen der ursprünglichen Darlehensnehmer) werden nach diesem Prinzip auf die Halter der forderungsbesicherten Wertpapiere (ABS-Investoren) verteilt.
Bei ABS erwerben Anleger von einer extra dafür gegründeten Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) Wertpapiere, durch Forderungen abgesichert sind. Das wiederum sind Darlehen an Kreditnehmer einer Bank, die diese über eine Verbriefungstransaktion an die SPV weitergegeben hat. Daher gilt die Devise:
Zahlen die Schuldner, bekommen auch die Anleger!
Sind nun Zahlungseingange auf verbriefte Darlehensschulden zu verbuchen, sind diese als Zins- bzw. Tilgungsleistungen an die ABS-Investoren weiterzuleiten. Die Verteilung dabei vollzieht sich nach dem Wasserfall-Prinzip. Das bedeutet, dass üblicherweise die vorrangigen Wertpapiere (Senior-Tranche), d.h. die Papiere, die das beste Rating erhalten haben (in der Regel AAA), als erste Zahlung aus den Leistungen erhalten. Danach werden auch die nachrangigen ABS aus dem Zahlungseingang bedient. Als Wasserfall wird es deshalb bezeichnet, weil die Verteilung quasi von oben nach unten erfolgt. Bei Verlusten hingegen wird genau anders herum vorgegangen, d.h. die nachrangigsten Wertpapiere (Equity Tranche) werden zuerst mit den Verlusten belastet (Erstverlusttranche). Aus diesem Grund sind die Verbriefungspapiere auch umso niedriger verzinst, umso geringer das Verlustrisiko des Anlegers ist.
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