zu 4829: Auch wenn es hier immer wieder gepostet wird, es trifft schlichtweg nicht zu, dass GMG die 49% sicher hat. Richtig ist, dass ein Vertrag über die 49% abgeschlossen wurde. Richtig ist aber auch, dass ein wesentlicher Teil der Kaufsumme nicht fristgemäß gezahlt wurde. Da wir den Vertrag nicht in allen Einzelheiten kennen, ist uns auch nicht bekannt, ob und welche Folgen für den Fall des Zahlungsverzugs vereinbart wurden. Es gibt Verträge, die für diesen Fall eine Annulierung des gesamten Vertrages vorsehen. Und das hat nichts damit zu tun, was den Behörden vorliegt, sondern was mit den Vertragspartnern vereinbart wurde. Also ist es noch offen für uns.
Für die restlichen 51% hat GMG einen LOU (letter of understanding) und keinen LOI (letter of intend). Ein LOU enthält im allgemeinen bereits konkrete vertragliche Vereinbarungen, z.B. für den Fall des NIchtzustandekommens des endgültigen Vertrages. Im Gegensatz zum LOI, der im allgemeinen nur eine Absichtserklärung enthält. Es gibt aber auch für den LOU keine allgemein verbindlichen Vorgaben, sodass man auch hier vorsichtig mit der Bewertung sein muss.
zu 4837: Du schilderst hier ein durchaus denkbares Szenario. Aber ich kann Dir mindestens 3 völlig andere Szenarien schildern, die ebenfalls zutreffen könnten. Also reine Spekulation.
Ich hoffe, Du bist mir nicht böse, dass ich dieses post kommentiert habe, auch wenn es nur fürn PROV war. Aber dann hättest Du ihm ja besser eine BM geschickt. |