Mal ne Frage an die Rechtsexperten im Board:

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neuester Beitrag: 14.05.03 13:11
eröffnet am: 14.05.03 12:17 von: dreameagle Anzahl Beiträge: 21
neuester Beitrag: 14.05.03 13:11 von: kunibert Leser gesamt: 2326
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14.05.03 12:17

5092 Postings, 8086 Tage dreameagleMal ne Frage an die Rechtsexperten im Board:

2 Einfamilienhäuser direkt nebeneinander-
Einer der Beiden hat mehrere Katzen, lässt sie aber frei laufen.
Der 2. hat kleine Kinder,die in ihrem Garten spielen.

Die Katzen des Nachbarn kennen wohl kein Katzenklo,denn sie verüben ihr Geschäft auf dem Nachbargrundstück, sodass die Kids nicht mehr im Garten spielen können,ohne hineinzutappen.
Ferner zerwühlen die Katzen die Grünanlagen und die Blumen.

Was ist also zu tun, wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht gefruchtet hat?
Wie hoch darf der Zaun sein,denn man an der Grenze setzen darf?

Fragen über Fragen

Ich danke schonmal...


Gruß DE  

14.05.03 12:21

89 Postings, 7662 Tage stefanEFFEa. rattengift aulegen b. pittbull anschaffen

c. autoreifen des nachbarn zerstechen
d. beate uhse pakete an seine adresse liefern lassen
e. IHN fragen, wer eigentlich der heisse typ ist, der jeden morgen solange bei ihenn ist, nachdem ER auf die arbeit ist
und als letzte, aber bitte nue als allerletzte wahl!!

f. den grinch zu deinen nachbarn einladen!  

14.05.03 12:22

86 Postings, 7662 Tage Morgenlatte1Probleme haben manche unfaßbar!

Ein Glück das ich nicht solche kleinkarierten Nachbarn habe!
Sollen die Katzen eingeschläfert werden oder was?
Meine güte nichts kannst du machen und das ist auch gut so Dreameagel!

PS bei mir im Garten naschen die Stare wenn ich nicht schnell genug bin die Süßkirschen vom Baum was kann ich machen?
Wo kann ich klagen?
Scheißen tun die auch .


Eine kopfschüttelnde
Morgenlatte  

14.05.03 12:23

89 Postings, 7662 Tage stefanEFFEdreameagle: und gegen ne morgenlatte hilft

ein eimer eiskaltes wasser!  

14.05.03 12:24

51345 Postings, 8719 Tage eckikopfschüttelnde Morgenlatte? hahaha o. T.

14.05.03 12:25

5937 Postings, 8012 Tage BRAD PIT@Dreameagle

Das ist ein klassischer Fall für das Gericht, weil es da um "Zumutbarkeitsgrenzen" geht, die notfalls ein Richter entscheiden muss. Also z.B.: 2 Katzen könnten zumutbar sein und 50 Stück ein Fall für den Tierschutz.

Die Zaunhöhe (100 bis 140 cm) richtet sich nach einer "örtlichen Bauvorschrift" die in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt sein kann. Eine Katze wird von solchen Dimensionen jedenfalls nicht abgehalten.
Gruß


Brad  

14.05.03 12:26

1025 Postings, 8201 Tage J.R. EwingRechtslage

Hier ein Beitrag, den ich zu diesem Thema im Internet gefunden habe. Hilft Dir vielleicht weiter:

Tierhaltung, eindringende Tiere, Ungeziefer:
Ob der Grundeigentümer einen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefern von Bäumen des Nachbarn hat, ist umstritten. Das OLG Köln (*1) betrachtet eindringende Langwanzen als ähnliche Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. l BGB mit der Folge eines zuerkannten Beseitigungsanspruchs des gestörten Eigentümers nach § 1004 Abs. l BGB. Die Gegenauffassung vertritt der BGH (*2). Danach hat ein Grundeigentümer grundsätzlich keinen Abwehranspruch gegen das Eindringen von Ungeziefer gemäß §§ 906, 907 Abs. 2, 910, 1004 BGB, das den Baum eines Nachbarn (hier Wolläuse) befallen hat. Gegen eindringende Katzen und Hunde kann sich der Grundeigentümer oder der Besitzer eines Grundstücks nach der überwiegenden Rechtsprechung mit Abwehransprüchen gemäß §§ 862, 1004 BGB wehren. Gemäß § 906 BGB besteht keine entsprechende Duldungspflicht (*3). Allerdings hält das AG Neu-Ulm (*4) das Eindringen eine Katze auf das Nachbargrundstück innerhalb eines reinen Wohngebietes mit Einfamilienhaus- und Reihenhausbebauung selbst dann für zulässig, wenn sich die Katze durch Kotablagerungen auf dem Nachbargrundstück "verewigt". Gewonnen wurde dieses Ergebnis aus dem Grundsatz des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses. Es handelt sich um eine Entscheidung, die in keiner Weise nachvollziehbar ist. Denn es ist nicht einzusehen, wieso eine kothinterlassende eindringende Katze auf dem Nachbargrundstück eine Korrektur des gesetzlichen Ergebnisses, wonach schon eine eindringende Katze für sich allein eine Beeinträchtigung darstellt, zwingend gebieten soll. Auch der Umstand, dass die Katzenhaltung zum gewöhnlichen Lebensbereich gehört und der Auslauf von Katzen zu einer artgerechten bensbereicti genort und der Auslaut von Katzen zu einer artgerechten Tierhaltung nötig ist, kann das gerichtlich gefundene Ergebnis nicht begründen. Denn die Freiheit, sich in persönlicher Lebensgestaltung eine Katze zu halten, endet dort, wo der Freiheitsbereich Anderer -hier des Nachbarn - durch übelriechenden Katzenkot betroffen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass das Kleinkind des Nachbarn auf dessen Grundstück spielt und häufig mit den "Hinterlassenschaften" der Katze des Nachbarn in Berührung kam. In jedem Fall können eindringende Tiere bei Gefahr der Schadens Verursachung eingefangen und verwahrt werden. Dazu berechtig der Notstand nach § 228 BGB. In keinem Falle dürfen sie getötet werden, auch nicht zum Schutze von Singvögeln.

Was das Halten von Tieren auf dem eigenen Grundstück mit dadurch eintretenden Belästigungen für den Nachbarn angeht, sind folgende Fragen zu beantworten:

Ist die Tierhaltung generell erlaubt oder verboten?
Gibt es Grenzen erlaubter Tierhaltungen?
Welche Verhaltensäußerungen der Tiere hat der Nachbar hinzu nehmen und wogegen kann er sich erfolgreich zur Wehr setzen?
Bezüglich des Tierlärms, des Tiergeruchs und der Verunreinigungen durch Tiere ist auf die bisherigen Darlegungen zu verweisen. Ergänzend ist für die Grenzen erlaubter Tierhaltung festzuhalten, das § 121 OWiG das Halten gefährlicher Tiere, also von Tieren, die einer wildlebenden Art angehören, einschränkt. Auch auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene sind Verordnungen zu beachten, die das Halten von Tieren an bestimmte Erlaubnistatbestände knüpfen. Insbesondere ist die Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Kampfhunde) zu beachten.

(*1) OLG Köln, Urt. v. 9.1.1991 - 13 U 243/90, VersR 1991, S. 556. (*2) BGH, Urt. v. 7.7.1995 - V ZR 213/94, NJW 1995, S. 2633 = VersR 1996, S. 501 = MDR 1995, S. 1118 = BB 1995, S. 1927. -

(*3) Vertiefend: Borrmaim/Greck, Typikdes "Katzenstreits" imNachban-echt, ZMR 1993 S. 51 ff. (*4)AG Neu-Ulm, Urt. v. 3.11.1998 - 2 C 947/98, NZM 1999, S. 432.

Die erwähnten §§ 862 und 1004 BGB geben Dir das Recht, gegen den Nachbarn als Halter der Katzen auf Unterlassung zu klagen.

Viel Erfolg!

J.R.
 

14.05.03 12:27

179550 Postings, 8251 Tage GrinchMorgenlatte, schaff dir 2 Katzen an. Dann ist die

Sache mit den Staren erledigt.

@DE: Unsere Nachbarn haben sich auch mal deswegen aufgeregt. Das Gericht hat uns recht gegeben. Ne Katze kannst du nicht abrichten oder so. Die machen was sie wollen. Und wenn er nur 2 Katzen hat, die sich draussen bewegen, hat auch das Gericht im allgemeinen kein Problem damit.  

14.05.03 12:29

4969 Postings, 8787 Tage chreilDabei sind Katzen doch sooo verspielt...

14.05.03 12:29

89 Postings, 7662 Tage stefanEFFEdas gericht hat nur ein problem, wenn der grinch

sich draussen bewegt!  

14.05.03 12:35

8215 Postings, 8402 Tage SahneEinfangen und mit einem 1800Watt Staubsauger

14.05.03 12:37

5092 Postings, 8086 Tage dreameagleDanke J.R.

Mal sehen ob das was nützt!  

14.05.03 12:38

179550 Postings, 8251 Tage GrinchNe Hundepfeiffe nützt manchmal auch schon was. o. T.

14.05.03 12:42

9123 Postings, 8617 Tage ReilaZaunhöhe:

Es gibt inzwischen vermutlich in jedem Bundesland ein sogenanntes Nachbarschaftsgesetz. Darin steht, wie hoch der Zaun sein darf, wenn sich Nachbarn nicht einigen können. Ansonsten schau mal, wie es rechts und links so aussieht. Gegen Ortsüblichkeit kein keiner was machen.  

14.05.03 12:46

1849 Postings, 7958 Tage kunibertReila, guten Morgen! Wie

Brad Pit (6. Posting) bereits beliebte zu
erwähnen.
Gute Besserung und
weiterhin sehr erfolgreiche Geschäfte.
Ihr ergebener
kunibert  

14.05.03 12:57

238 Postings, 8210 Tage geschossmeine Lösung mit dem gleichen

Problem war ganz einfach, dem Nachbarn Bescheid sagen das Du es nicht mehr duldest,wenn er keine Abhilfe schafft dann unternimmst Du selber was.Ich habe auf meine Beete 10 Mause- und Rattenfallen aufgestellt, nach 3 Tagen hat die Katze einen großen Bogen um unseren Garten gemacht.Viel Erfolg.  

14.05.03 12:58
Die zulässige Zaunhöhe richtet sich nach dem für dein Haus gültigen Bebauungsplan. Wie Reila schon sagte - in der Nachbarschaft umsehen hilft. Meistens gibt es in "Reinen Wohngebieten" ((Vermutung von mir, da Reihenhaus - musste aber nachsehen) eine Maximalhöhe. Bei uns waren das mal 80 cm....Ich musste 2 Bauanträge stellen, um 125 cm bewilligt zu bekommen und dafür durfte ich noch zu den Nachbarn latschen und mir abzeichen lassen, das die nix dagegen haben. Ach so - einen Grund musste ich auch liefern, aber als die unsere 3 Hunde sahen ging das ganz einfach. Zu uns kommen auch keine der zahlreichen Katzen ;-))
Selbst ein 2 Meterzaun wird die Katzen aber nicht abhalten. Die musst Du halt mal gemäß Tieschutzbestimmungen tüchtig erschrecken. Wasser-pump-guns oder gartenschläuche helfen da gut. Mehr ist zum glück nicht erlaubt.
Katzen hassen es, wenn sie Nachts plötzlich angeleuchtet werden. Ein Bewegungsmelder mit 2-3 500Watt Halos geht auch - gibt aber Probleme mit den Nachbarn...  

14.05.03 13:08

Clubmitglied, 50084 Postings, 8637 Tage vega2000@DE:Versuchs mal damit

ELEKTRONISCHER HUNDE- KATZENSCHRECK

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 ELEKTRONISCHER HUNDE- KATZENSCHRECK
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14.05.03 13:10

12850 Postings, 8151 Tage Immobilienhaija,dreameagle, zaun ist gut, am besten aus metall

und irgendwo in hausnähe diskret den starkstromanschluss legen.

ansonsten schau mal wo die immer gegenschiffen, und da legst du dann nen weidedraht mit autobatterie rum. das hilft, die kommen dann schnell nicht wieder.

 

14.05.03 13:11

8215 Postings, 8402 Tage SahneMir ist doch noch was ernsthaftes eingefallen:

Die "Verpiss Dich" Pflanze. (oder so ähnlich)
Habe ich neulich irgendwo gelesen, Katzen hassen wohl den Geruch der Pflanze. Keine Ahnung obs funktioniert.

Gruß  

14.05.03 13:11

1849 Postings, 7958 Tage kunibert@ vega2000

Psychologisch gut durchdacht
in M
Bis dann  

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