So ganz nachvollziehen kann ich das ganze bislang trotzdem nicht. Jahresabschlüsse eines S-Dax-Mitgliedes und jetzt Dax-Mitgliedes werden von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften TESTIERT; und da will man uns nun erzählen, dass 1/4 der Bilanzsumme (hier: in Form von Guthaben (=1,9 Mrd. EUR)) nicht zum jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisen sind? Für was benötige ich diese Wirtschaftsprüfer dann? um vom Unternehmen vorgegebene Zahlen abzutippen?
Letztlich muss man schon sagen, daß die FT im richtigen Zug saß. Dennoch denke ich, dass es - gerade von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - eine Verpflichtung gibt, sich wesentliche Aktiva / Positionen nachweisen zu lassen. Weiß hierzu jemand etwas, welche Verpflichtungen es im Rahmen der Testierung für die Wirtschaftsprüfer gibt?
und ganz nebenbei: Schaut man sich (zumindest auf den Bildern) die Konzernzentrale von Wirecard an, naja, dann sieht das (zumindest auf den Bildern) nicht wie ein Big-Player aus (eher wie ein ganz normales, zum Teil schon in die Jahre gekommenes Bürogebäude.
Und jetzt? m.E. ist Wirecard aktuell am Ende, sofern das Guthaben auch vor 2019 nicht existiert hat und alle Jahresabschlüsse zu korrigieren sind. Kursziel sodann +-0
Gute Trades @ all und einen schönen Tag...
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