Da wacht man auf und wird sofort mit einem erneuten Enteignungsvorschlag konfrontiert. Wenigstens ist das „Management“ nicht mehr „pleased“ diesen Vorschlag einzubringen….(Bitte nicht vergessen, dass wir den Gläubigern „Early Bird Fees“ bezahlt haben, um der Transaktionsaktion, die abgelehnt wurde, zuzustimmen (sic!)).
1) Meiner Meinung nach ist das vorgeschlagene WHOA ILLEGAL! Warum? Durch diesen Vorschlag werden nicht nur die Inhaber enteignet, sondern die Gläubiger würden Ansprüche erhalten, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ÜBER ihren eigentlichen Forderungen liegen, die sie im Falle einer Insolvenz erhalten würden!
Hier sollte die SdK zu aller erst ansetzen.
2.1) Sonderprüfung muss umgehend gestartet werden, um den MF Deal, das Aktienregister (wir habe Namensaktien, sollten dort mehr als die eigentlichen Aktien registriert sein, haben einige ein Problem), die CPUs (Res Judica existiert zu unseren Gunsten in Südafrika (Richter Bolzarek), die CVAs (bei denen wir mit MEHR Schulden zu immer noch 10%! Raus sind), die Aktienverkäufe von Pepkor und Pepco, den LSW (Seifert-Deal) etc. zu untersuchen.
2.2) Unternehmensbewertung ausarbeiten. Sollten die Werte hier über bzw. nahe den Forderungen liegen hat das Management durch ihre Aussage zum 15. Dezember, dass die Schulden die Werte übersteigen werden, ein Problem. Ferner können wir somit den Vorschlag des Managements torpedieren. Auch würden evtl. Klagen mit in das neue Konstrukt übertragen werden.
3) Einbringen eines eigenen Vorschlags oder mehrerer Vorschläge
3.1) Maximalforderungen, die aufzeigen, dass die Gläubiger, wie Steinhoff selbst in der Präsentation zur HF angab, bereits mehrere Milliarden erhalten haben, illegale CPUs besitzen etc., um einen Schuldenschnitt sowie einen niedrigeren Zinssatz durchzusetzen (Sollte unsere 1. Priorität sein). Hierbei sollten wir auch anmerken, dass es sich hierbei nicht um die ORIGINALGLÄUBIGER handelt!
3.2) Zugeständnisse: Akzeptieren aller Gläubigerforderung (rund 10 Mrd.) bei neuen Zinssätzen zu 3-6% für X-Jahre (ohne Verwässerung).
3.3) Zugeständnisse: Schuldenschnitt und dafür 10% Zinsen (ohne Verwässerung).
3.4) Transferaktionsneufassungungen: Keine Zinszahlungen, Werteveräußerung nach 3-5 Jahren, wobei die Gläubiger zuerst bedient werden und wir den kompletten Rest bekommen (o.ä.)
4) Handelsort Deutschland: In der EQS von gestern steht, dass man die Aktien delisten möchte und dafür das OK aus Südafrika braucht. Hier gibt es kein Wort über Deutschland (Frankfurt). Das Aktienrecht in Deutschland sieht jedoch eine Abfindung für das Delisting vor! Des Weiteren müssen 95% dafür stimmen! Dies ist jedoch recht unrealistisch.
Es sieht nach einer ao HV aus. Hier sollte die SdK sich um Möglichkeiten bemühen, bei denen keine erneuten Bankbestätigungen für weiteres Geld von Nöten sind. Evtl. auch das Management zur Rückerstattung der Gelder für die erste HV zwingen. Ein Beispiel wäre, dass wir lediglich einen Screenshot mit Datum unseres Depots an Computershare senden. Da wir im Aktienregister stehen, können die das unentgeltlich Gegenprüfen.
5) Absetzung des Managements: Durch das Verhalten des Managements, ist es für die Eigentümer (uns) untragbar geworden. Hier sollte die SdK auch sofort handeln. Man kann ja an friedlichen Lösungen mit den Gläubigern interessiert sein, jedoch sollte dies nicht unter der Führung dieses Managements laufen.
6) Sollten die obigen Punkte nicht durchsetzbar sein und ein WHOA wie von Steinhoff vorgeschlagen stattfinden, so bleibt uns die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen, denn eine Insolvenz würde uns wenigstens die Chance von größer 0 wahren in Gegensatz zu komplett 0.