F.A.M.E. AG Berlin – ISIN: DE000A0BVVK7 // WKN: A0BVVK – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG Der Vorstand der F.A.M.E. AG wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. November 2011 dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. November 2016 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 1.127.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I). Der Vorstand wurde darüber hinaus dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.November 2011 um bis zu EUR 1.127.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.127.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bis zum 14. November 2016 bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2011/I)
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in den Tagesordnungspunkten 5 und 6 in der am 07. Oktober 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung angegeben. Die von der Hauptversammlung beschlossene Vorstandsermächtigung zur Ausnutzung des neu geschaffenen bedingten und genehmigten Kapitals wurde am 01. März 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (HRB 131743 B) eingetragen. Entsprechend wurden § 5 Abs. 5 und 6 der Satzung neu gefasst.
Berlin, im März 2012
F.A.M.E. AG
Der Vorstand |