und fast alles was dei faule und nicht informierte Journallie dazu loslässt, ist überwiegend falsch oder von direkt von involvierten Banken oder der Presseabteilungen der geldgeilen Ina abgeschrieben.
Unglaublich ist, dass da vieles miteinander vermengt wird. Beim Bafin arbeiten mehrere unterschiedliche Abteilungen inzwischen doch an dem Fall, vor allem aber diese zwei Abteilungen:
Das ist zunächst die Abteilung, die für Meldepflichten und Übernahmen zuständig ist. Entscheidet sie so, wie das im angelsächsisches Raum in solchen Fällen üblich ist, ist der Deal geplatzt. In Großbritanien werden die Swapgeschäfte wie in diesem Fall komplett der geldgeilen Ina zugerechnet und es kommt zu einer Untersagung des Geschäfts. In den USA ist das noch ein Fall für die Gerichte, die letzte Entscheidung (es ging dabei meines Erachtens um CSX) führte zu einer Untersagung einer Übernahme. Also können wir feststellen: 0:2 für die geldeile Ina. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Bafin anders entscheiden kann als die Angelsachsen - denn sonst können auf das Bafin gigantische Schadenersatzforderungen zukommen, die an den Bund weitergegeben werden und wir Steuerzahler tragen müssen.
Die zweite Abteilung, die sich intensiv mit dem Fall beschäftigen muss, ist die Abteilung "Insiderhandel". Da ist die Lage knallhart klar: Hätten die Banken eigenständig gehandelt, wären sie Insider gewesen, da sie ja wussten, dass hier Schäffler eine Übernahme vorhat - dieses Insiderwisssen fehlte der Allgemeinheit, die deshalb bereit war Aktien zu verkaufen bzw. was noch entscheidender ist, als Stillhalter in Wertpapieren zu agieren. Ein klarerer Fall von Insiderhandel ist nicht mehr möglich, wenn eigenständig agiert wurde.
Fazit: Was immer auch passiert, haben die entweder durch fehlende Meldepflichten getäuschten (wenn im Auftrag der geldgeilen Ina gehandelt wurde) Verkäufer der Aktien oder Verkäufer von Verkaufsoptionen oder die durch Insider (wenn man von selbständigem Agieren der Banken ausgeht) getäuschten Verkäuferder Aktien oder Verkäufer von Verkaufsoptionen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.
Wie verblödet und in Wirtschafts-/Rechtsfragen unterbelichtet große Teile der deutschen Journallie sind, kann man aus ihren Formulierungen erkennen, dass ein Verstoß gegen die Meldevorschriften für die geldgeile Ina ein Nonevent sei - nämlich vielleicht 200.000 Euro Geldstrafe und das sei es gewesen. Diese Stümper sind unfähig zwischen Öffentlichem Recht und Privatem Recht zu unterscheiden. Die 200.000 sind die Strafzahlung in die Staatskasse (Öffentliches Recht), daran knüpfen dann die Forderungen der Geschädigten im Rahmem des Zivilprozesses an, die das Zehntausendfache erreichen können und mehr: 2 Milliarden und mehr. Ein Bespiel dazu: Nehmen wir an, Ihr versucht eine Verkehrunfall mit einem Schaden von 50.000 Euro, weil Ihr jemand die Vorfahrt genommen habt. Dann bekommt Ihr wegen der Verletzung der Vorfahrtsregeln eine Geldstrafe 100,- Euro (in die Staatskasse). Damit ist die Sache aber nicht erledigt, denn Euer Gegner hat Recht auf Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro (auch wenn das an seinem Fahrzeug für Euch Eure Versicherung erledigt, aber im Falle der geldgeilen Ina gibt es logischerweise so eine Versicherung nicht). Die verblödeten Journalisten würden also jetzt in Eurem Fall behaupten, dass mit den 100 Euro Geldstrafe alles erledigt ist - so unendlich viel Blödheit müsste eigentlich weh tun.
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