aktuell von gestern Von der Gazprombank:
Informationen für Nichtansässige der Russischen Föderation – Inhaber von Hinterlegungsscheinen, die Anteile an PJSC Gazprom darstellen.
Gemäß Informationen, die am 14.06.2022 von Clearstream Banking[1], einem internationalen Abwicklungs- und Clearingzentrum, veröffentlicht wurden, der Prozess der Übertragung der Hinterlegungsstelle Zertifikate mit zugrunde liegenden russischen Aktien auf die Konten der Emittenten von Depositary Receipts wurden zurückgestellt, bis weitere Klarstellungen seitens der zuständigen Behörden bezüglich der Auswirkungen restriktiver Maßnahmen der EU vorliegen. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor der Übermittlung des Formulars zur Eröffnung eines Typ-C-Depots im vereinfachten Verfahren an die Verwahrstelle der Gazprombank, eine Rücksprache mit dem Makler zu halten, der die Aufzeichnungen Ihrer Hinterlegungsscheine durchführt, um eine Möglichkeit der Umwandlung Ihrer zu erhalten Depositary Receipts in Aktien. Bestätigt der Makler, der Ihre Hinterlegungsscheine führt, dass die Umwandlung der Hinterlegungsscheine nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, vor der Entscheidung über die Eröffnung eines Typ-C-Depots im vereinfachten Verfahren eine Rechtsberatung zu beantragen. Bitte beachten Sie außerdem, dass das National Settlement Depository (NSD), das ein übergeordnetes Buchhaltungssystem der Gazprombank ist und bei dem die Gazprombank ein Nominee-Konto für die Registrierung von Aktien hat, ab dem 03.06.2022 in die Sanktionsliste von Personen aufgenommen wurde[2 ] gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014[3]. Wenn Ihr Makler die Möglichkeit bestätigt hat, die DRs unter Berücksichtigung des Vorstehenden umzuwandeln, bitten wir Sie, vor der Entscheidung über die Umwandlung der Hinterlegungsscheine mit Hinterlegung von Aktien auf das von Ihnen bei der Gazprombank eröffnete Wertpapierdepot Typ C, das damit verbundene Risiko einzuschätzen mit einem Wertpapierdepot bei der Gazprombank und dem Halten von Anteilen daran. |