Interview mit dem Vorstandschef der Cobracrest AG & Co. KG aA
Richard Häusler - Vorstand Cobracrest AG & Co.KG aA
Interview mit Herrn Richard Häusler, CEO der Cobracrest AG & Co. KG aA
Guten Tag Herr Häusler.
Es hat im Hause Cobracrest einige Turbulenzen gegeben, der Kurs ist gesunken, die Hauptversammlung wurde verschoben. Was können Sie uns dazu sagen?
Turbulenzen hat es tatsächlich gegeben. So waren wir sehr darauf aus, die Hauptversammlung im vergangenen Monat durchzuführen. Doch aufgrund einiger unvorgesehener Vorkommnisse, auf die ich später noch eingehen werde, konnten wir uns nicht auf die Vorbereitung der Hauptversammlungen konzentrieren. Nun sind wir auf dem guten Weg, diese nunmehr Ende Mai durchzuführen. Die Einladungen zur Hauptversammlung sind bereits versandt.
Sie haben die Hauptversammlung für den 30. Mai 2007 einberufen. Warum muss es eine weitere Hauptversammlung für das Jahr 2006 geben und wann wird diese stattfinden?
Wir haben uns sehr gewünscht, beide Hauptversammlungen mit einer einzigen Veranstaltung durchführen zu können. Aber bedingt durch die eben angedeuteten Ereignisse der letzten Wochen ist dieses nicht mehr machbar gewesen.
Eine weitere Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2005/2006 ist eindeutig dringend in nächster Zeit anzuberaumen. Da jedoch das Geschäftsjahr bei der Cobracrest AG & Co. KGaA von den Geschäftsjahren aller anderer Beteiligungen abweicht, führt das dazu, dass wir eine Bilanz nur unter Einbeziehung der Beteiligungen abgeben können. Derzeit befinden wir uns in der Bilanzerstellung und sobald diese abgeschlossen ist, werden wir die Hauptversammlung für das Geschäftjahr 2005/2006 durchführen. Einen genauen Zeitpunkt kann ich nicht nennen, jedoch rechne ich mit der Hauptversammlung im Sommer dieses Jahres.
Was genau meinen Sie mit "unvorgesehenen Vorkommnissen" in letzter Zeit?
Mit unvorgesehenen Vorkommnissen meine ich nicht nur das Ermittlungsverfahren, sondern auch vier Aktionärsklagen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich einige Anleger aufgrund des bedauerlichen Kursverfalls "betrogen" fühlen. Leider hat es sich hierzulande eingebürgert, in derartigen Fällen sofort die Staatsanwaltschaft einzuschalten, anstatt sich erst einmal bewusst zu machen, dass es sich beim Aktienmarkt um einen spekulativen Markt handelt, der insbesondere vom Kauf- und Verkaufsverhalten jedes einzelnen Aktionärs beeinflusst wird.
Ich möchte Ihnen auch nicht vorenthalten, dass sowohl beim Ermittlungsverfahren als auch bei den zivilrechtlichen Klagen ein Berliner Rechtsanwalt, der standeswidrig im Internet um Mandanten geworben hat, den Antrieb gesetzt hat.
Jedoch ist eine wie von diesem Anwalt erhoffte Massenklage ausgeblieben. Lediglich vier Anleger haben die in den Foren genannte Pauschale in Höhe von 400 € an den besagten Anwalt gezahlt und Klage auf Schadensersatz gegen die Cobracrest erhoben.
Die erste von insgesamt vier Klagen wurde vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg bereits abgewiesen.
Das Gericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen, da unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vermeintlicher Täuschungshandlungen dem Kläger zusteht.
Anmerkung der Redaktion: Das Urteil vom 18. April 2007 AZ: 205 C 295/06 liegt der Redaktion vor.
Was waren die Gründe für das klageabweisende Urteil?
Das Gericht geht auf alle aufgeworfenen Behauptungen des Klägers ein, konnte jedoch in keiner Weise dem Kläger zustimmen, denn unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt konnte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vermeintlicher Täuschungshandlungen bejaht werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich unbedingt unseren Aktionären davon abraten, Ihr Geld einem Anwalt zu geben, der sich seine Mandanten mit dubiosen Methoden übers Internet sucht und dann eine derart unsachliche und ungeordnete Klage einreicht, dass bereits bei deren Lektüre einem schwindelt. Vor allem handelt es sich bei allen vier Klagen um gleichlautende Klagen. Anscheinend ging der besagte Anwalt davon aus, dass er mit dieser standeswidrigen Werbung in diversen Foren, endlich einige Mandanten akquirieren könne.
Wie meinen Sie das?
Nach hiesiger Kenntnis wurden bewusst Mandanten übers Internet geworben. Man suggerierte den Mandanten, dass man über Insiderinformationen verfüge. Dies entsprach aber keinesfalls den tatsächlichen Gegebenheiten. Vor allem stellte sich in diesem Verfahren auch heraus, dass dieser Anwalt eine vorsätzlich falsche eidesstattliche Erklärung eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds, widerrechtlich als wahr selbst ins Internet gestellt hat. Ich finde es beschämend, dass Unterlagen eines angeblichen Insiders, der zudem auch noch nachweislich versucht hat, sage und schreibe 10 Mio. € von uns zu erpressen (ansonsten würde er uns mit allen Mitteln vernichten wollen) als wahr unterstellt werden. Auch die Zeugenaussage des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds ist in sich unschlüssig. Es werden bewusst falsche Angaben gemacht, auffallend sind vor allem die in sich nicht stimmigen Daten der genannten Ereignisse.
Anmerkung der Redaktion: Die eidesstattliche Versicherung sowie das polizeiliche Vernehmungsprotokoll liegen der Redaktion vor.
Diese eidesstattliche Versicherung ist also nicht nur falsch, sondern man hat auch versucht das Unternehmen Cobracrest um 10 Mio. € zu erpressen und warum erfahren die Aktionäre das erst heute von Ihnen?
Es verwundert sehr, dass ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied bei seiner Vernehmung angibt, er habe einen mündlichen Beratervertrag mit der Cobracrest abgeschlossen, wobei seine Vergütung angeblich 10 Mio. € betragen sollte. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Unternehmen mit einem Aufsichtsratsmitglied ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin einen Beratervertrag abschließt, und dann noch einen - ich betone: mündlichen - Vertrag mit einer Vergütung von 10 Mio. €.
Genau das war der Hintergrund der gesamten Vorgänge, die ins Rollen gebracht worden sind. Dass wir es erst heute publik machen, lag auch im Interesse der Aktionäre der Cobracrest, zunächst das Ergebnis der mit diesen Vorgängen betrauten Behörden abzuwarten.
Hat es hier einen Schaden für die Cobracrest gegeben?
Ja, es hat einen immensen Schaden verursacht. Jeder kann sich sicherlich vorstellen, dass ein Finanzier, der nachweislich bis zum heutigen Tage Barmittel in Höhe von mehr als € 8 Mio. zur Verfügung gestellt hat, alles andere als erfreut war über die Abläufe und Geschehnisse der vergangenen Monate. Es ist ersichtlich, dass nicht nur Investoren aufgrund dieser ruf- und kreditschädigenden Kampagnen gehemmt waren, zu investieren, sondern auch einige unserer treuen Aktionäre beinahe das Vertrauen zu uns verloren hätten.
Wird der Cobracrest dennoch das Kapital zur Verfügung gestellt?
Wir werden das Kapital erhalten, jedoch nur mit einer Menge an Zugeständnissen. Wir müssen nun Sicherheiten stellen, die wir in diesen Ausmaßen vorher nicht erbringen mussten. Das ist das Ergebnis der ruf- und kreditschädigenden Kampagne einer Berliner Anwaltskanzlei.
Und ich kann heute als Vorstand jedem Aktionär versichern, dass auch der Aufsichtsrat mir einstimmig freie Hand gegeben hat, gegen die vorgenannte Anwaltskanzlei vorzugehen, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.
Ein Unternehmen bewusst mit Lügen, falschen eidesstattlichen Versicherungen, dubiosen Mutmaßungen, Verleumdungen usw. zu schaden, kann und hat nichts mehr mit einer normalen gerichtlichen Auseinandersetzung zu tun. Hier gilt es auch dafür zu sorgen, dass solchen Machenschaften nicht weiterhin Tür und Tor geöffnet werden.
Herr Häusler, Sie zeigen sich äußerst kämpferisch. Haben Sie denn neue Informationen über den Sachstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation?
Für uns gab es nie Zweifel, dass hier bewusst eine Kampagne gegen Cobracrest gestartet wurde. Wir haben seit Beginn der Ermittlungen immer wieder betont, dass an der ganzen Sache aber auch nicht das Geringste dran ist. Nunmehr sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soweit gediehen, dass selbst die Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung erkennen kann. Das Ermittlungsverfahren wegen der vorgeworfenen Kursmanipulation sowie der von Anfang an nicht vorliegenden Insolvenzverschleppung werden, soweit man es nach Akteneinsicht bewerten kann, wohl eingestellt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt kein strafrechtlich relevanter Versuch einer Kursmanipulation vor. Das BaFin als Fachbehörde soll jetzt prüfen, ob ggf. falsche Angaben gemacht worden sind, was eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Falsche Angaben sind jedoch nicht gemacht worden, sodass ich davon ausgehe, dass ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet werden wird.
Wie geht es nun weiter mit der Cobracrest? Sind die turbulenten Jahre nun endgültig vorbei?
Für uns gehören diese längst der Vergangenheit an, aber dazu habe ich bereits einiges erzählt. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung zu entscheiden, ob Sie mir und meinem Team weiterhin das Vertrauen schenken. Ich verlasse mich da voll und ganz auf die Aktionäre.
Haben Sie sich denn nichts vorzuwerfen?
Wer so etwas von sich behaupten würde, gehört nicht auf einen Vorstandsposten. Der Markt ist in den letzten Jahren ständig im Umbruch. Ich erwähne nur die ständig wechselnden Pfandverordnungen. Natürlich gab es Entscheidungen, die wir heute in den Gremien nicht mehr treffen würden, zum Zeitpunkt der Entscheidung waren Sie jedoch marktorientiert, mithin richtig.
Also wollen Sie auch nach der Hauptversammlung am 30. Mai 2007 Vorstandschef der Cobracrest bleiben?
Ich habe einen Vertrag bis 2009 und den werde ich von meiner Seite auch erfüllen. Ich werde für die notwendige Unterstützung bei den Aktionären werben. Wer mich kennt, weiß dass ich in meinem bisherigen Berufsweg generell die an mich gestellten Anforderungen erfüllt habe und das gedenke ich auch bei der Cobracrest zu tun.
Wann können denn die Aktionäre nun mit der flächendeckenden Einführung der Produkte rechnen?
Die Produkte wären bereits seit längerer Zeit im Markt. Bedingt durch die Vorkommnisse, haben wir jedoch vermehrt mit marktfremden Geschehnissen zu tun gehabt, welche sich nunmehr allesamt erledigen.
Wir haben das Produkt "SQUARED® love" in der Ausführung nochmals geändert. Durch das geänderte Produktkonzept haben wir einen deutlich attraktiveren Marktpreis realisieren können, den wir natürlich an den Handel weitergeben werden. Das Produkt sollte noch vor der Hauptversammlung in den Markt kommen. Wir haben uns entschieden erst das Produkt "SQUARED® love" in den Markt einzuführen und nicht alle vier entwickelten Produkte gleichzeitig. Da wir mit "SQUARED® love" ein Produkt mit weltweitem Alleinstellungsmerkmal besitzen, wollen wir zunächst dieses mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln und unserem Vertrieb im Markt etablieren.
Herr Häusler, wir danken Ihnen für dieses aufschlussreiche und informative Gespräch.
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