Also vielleicht wissen das hier viele nicht, soll auch kein Vorwurf sein, daher eine kurze Erläuterung zur Handelsaussetzung!
- Eine KE wird meist NICHT mit einer Handelsaussetzung begründet. Für die Kapitalmaßnahmen gibts immerhin die HV, wo vorher bzw. hinterher entschieden wird.
- eine Handelsaussetzung kann ohne eine neue News ebenfalls vond er AG selbst beantragt werden, siehe z.B. bei Apple vor ein paar Monaten, wo der Bericht vorher erschienen ist.
- bei einer Handelsaussetzung können die normalen Marktteilnehmer NICHT handeln, allerdings ist unter den BigBoys ein außerbörslicher Handel möglich und zulässig.
So, hoffe einige Zweifel und fragen konnten beantwortet werden oder sind nun beseitigt worden. |