Noch ein paar Detaisl zu dem BGH-Prozess, wo am Dienstag das Urteil + Begründung erwartet wird. Der vorsitzende Richter hat sich bei der Anhörung im Februar bereits negativ über das Geschäftsgebahren der Dt. Bank geäussert. Leider ! Im Grunde wirft er der Dt. Bank mangelnde Aufklärung vor, insbesondere über die Provision bzw. Margen, die die Dt. Bank für sich selbst bei diesem Geschäft kalkuliert hat. Nun gibt es kein Gesetz - keine Vorschrift, die besagt, dass Banken ihre Renditekalkulation oder Margenberechnung offen legen müssen. Dennoch haben die Banken, in diesem Fall die Dt. Bank, natürlich eine Aufklärungpflicht über die Risiken. Hier gibt es ebenfalls Kritikpunkte. Nach Informationen des Anwaltes des Klägers gibt es eine Kopie einer Anweisung aus einer Akte der Dt. Bank, wo eine Anweisung an den Mitarbeiter erfolgt sein soll, bei der Berechnung dieses Swap-Geschäftes dasRenditemodell zu wählen, welches am besten für die Bank ist. Diese Berechnungsmodell geht von einem hohen Verlust für den Anleger aus. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Bank nicht ausführlich über die Risiken informiert. Zu mehr ist sie nicht verpflichtet. Der Anwalt des Kläger behauptet, dass sein Mandant das komplizierte Rechenmodell des Geschäftes nicht verstanden hat. Da frag ich mich doch, und das sollte auch ein neutrales Gericht machen, weshalb ein Geschäftsführer eines Unternehmens mit einem Umsatz von 38Mio Euro ein Produkt kauft, was er nicht versteht. Von einer Sorgfaltspflicht bei seiner Geschäftsführung hat er wohl noch nie was gehört. Der Schaden für die Dt. Bank wird sich in Grenzen halten. Lt. einer Angabe der Tagesschau (online) hat die Dt. Bank ca. 220 Kunden, bei dem dieses Geschäft negativ verlaufen ist. Ein Teil davon sind Kommunen (hier ist es rechtlich noch komplizierter, weil die mit Steuergelder gar nicht hätten spekulieren dürfen) Es sind 17 weitere Klagen in der 1. bzw. 2. Instanz anhängig, die möglicherweise von dem Urteil profitieren könnten - das hängt aber wiederum von der Urteilsbegründung ab. Es ist schwer vorstellbar, dass das BGH eine Offenlegungspflicht für Banken "befiehlt", die Rückschlüsse auf ihre Margen- und Renditeberechnung geben. Denn wo soll das enden. Und in wieweit wäre das eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen : z.B. die Energieversorger. Legen die etwa bei Strompreiserhöhungen ihre Renditerechnung offen oder BMW, wenn ich mir ein neues Auto kaufen möchte und evtl den Gebrauchtwagen in Zahlung gebe - zeigen die mir ihre Margenberechnung. Die Banken werden allgemein kritisch gesehen. Hoffentlich hat das keinen Einfluss auf die Neutralität des Gerichtes. Es hängt also wirklich daran, ob der Kläger bewiesen hat, dass die Risikoaufklärung auf gut deutsch gesagt "beschissen" war. |