Ah ja, danke! Aber die 3 % würde man ja nur erzielen können, wenn man nach der Kapitalherabsetzung die anschließende Kapitalerhöhung mitgehen würde und darum müsste man sich auch noch mit den Anleihegläubigern kloppen (siehe unten). Auf den Veröffentlichungen steht ja folgendes: "Restrukturierungskonzepts vorgelegt: Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals herabgesetzt werden." "Darüber hinaus sieht das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren Anspruchsverzicht - mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur vor, die es den Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen." Das würde ja bezogen auf die Altaktien m.E. bedeuten, das ich bezogen auf das Eigenkapital nur einen Anteil von 0,5 % ansetzen darf, zusätzlich den Wert des Bezugsrechtes, den man jetzt ja noch nicht quantifizieren kann. Das würde dann ja wiederrum nur noch einen Substanzwert von ca. 2,3 Cent bedeuten :-/. Bitte korrigieren, falls ich mich täusche!! |